10780/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend die Einkünfte des GBV

 

Das WGG verpflichtet sämtliche gemeinnützige Bauvereinigungen einem bundesweiten Revisionsverband anzugehören. Diese Rolle nimmt der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband wahr. Der bundesweite Dachverband ist in Landesgruppen unterteilt. Unzählige – in vielen Fällen politnahe - Funktionäre werden angestellt. Der Vorstand umfasst drei Mitglieder, der Aufsichtsrat 12. Entsprechend hoch sind die Personalkosten. Der Verband finanziert sich über Mitgliedsbeiträge der 191 gemeinnützigen Bauvereinigungen, Gebühren für die gesetzlich vorgeschriebene Erstellung von Prüfberichten und Seminare.   

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

ANFRAGE

 

  1. Wie hoch ist das kumulierte jährliche Bruttoeinkommen des Vorstandes des GBV?

 

  1. Wie hoch ist das jährliche Bruttoeinkommen der einzelnen Mitglieder des Vorstandes des GBV jeweils?

 

  1. Kommt der Vorstand des GBV in den Genuss geldwertiger Leistungen?

 

  1. Wenn ja, welche Leistungen sind dies und welches finanzielle Volumen umfassen diese?

 

  1. Wenn ja, in den Genuss welcher geldwertiger Leistungen kommen die einzelnen Vorstandsmitglieder und welches finanzielle Volumen umfassen diese jeweils?

 

  1. Wie hoch ist das kumulierte jährliche Bruttoeinkommen des Aufsichtsrates des GBV?

 

  1. Wie hoch ist das jährliche Bruttoeinkommen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates des GBV jeweils?

 

  1. Kommt der Aufsichtsrat des GBV in den Genuss geldwertiger Leistungen?

 

  1. Wenn ja, welche Leistungen sind dies und welches finanzielle Volumen umfassen diese?

 

  1. Wenn ja, in den Genuss welcher geldwertiger Leistungen kommen die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder und welches finanzielle Volumen umfassen diese jeweils?

 

  1. Wie hoch ist das kumulierte jährliche Bruttoeinkommen der Landesgruppen-Obmänner und Stellvertreter  des GBV jeweils?

 

  1. Kommen die Landesgruppen-Obmänner und -Stellvertreter des GBV in den Genuss geldwertiger Leistungen?

 

  1. Wenn ja, welche Leistungen sind dies und welches finanzielle Volumen umfassen diese?

 

  1. Wenn ja, in den Genuss welcher geldwertiger Leistungen kommen die einzelnen Landesgruppen-Obmänner und -Stellvertreter und welches finanzielle Volumen umfassen diese jeweils?

 

  1. Wie haben sich die kumulierten Einkünfte des GBV in den letzten 10 Jahren entwickelt?

 

  1. Wie haben sich die Einnahmen des GBV aus den Mitgliedsbeiträgen der gemeinnützigen Bauvereinigungen in den letzten 10 Jahren jeweils entwickelt?

 

  1. Wie haben sich die Einnahmen des GBV aus Erstellung von Prüfberichten in den letzten 10 Jahren jeweils entwickelt?

 

  1. Wie haben sich die Einnahmen des GBV aus dem Abhalten von Seminaren in den letzten 10 Jahren entwickelt?

 

  1. Erhält der GBV Förderungen durch die öffentliche Hand?

 

  1. Wenn ja, in welchem finanziellen Volumen und um welche Förderungen handelt es sich dabei jeweils?

 

  1. Wird die widmungsgemäße Verwendung erhaltener Fördermittel überprüft?

 

  1. Wenn ja, durch welche Institution und in welchen Abständen wird diese Prüfung wiederholt?

 

  1. Brachten Prüfungsergebnisse in der Vergangenheit Versäumnisse seitens des GBV bzw.  nicht widmungsgemäße Verwendung von Fördergeldern ans Tageslicht?

 

  1. Wenn ja, in wie vielen Fällen und auf welches finanzielle Volumen lässt sich der entstandene Schaden jeweils beziffern?