10830/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Geldgeschenke

 

 

Die anfragenden Abgeordneten beziehen sich auf die Anfragebeantwortung 9937/AB XXIV.GP. Wir müssen bedauerlicherweise zur Kenntnis nehmen, dass unsere Anfrage nicht ausreichend genau beantwortet wurde und ersuchen daher um Präzisierung. Dies vor allem im Hinblick auf den Umstand, dass es im gegebenen Zusammenhang um die widmungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel geht. Uns liegen Informationen vor, dass an dieser Geburtstagsfeier weit mehr als hundert Personen teilgenommen haben.

 

Die anfragenden Abgeordneten haben mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass Ihnen, sehr gehrte Frau Bundesministerin, aus der Einladung der Frau Mag. Ronniger zu ihrem Geburtstagsfest „keine Einforderung von Geldgeschenken“ erkennbar war. Die Einladung enthält folgenden Hinweis:

„Bitte keine Geschenke oder Gutscheine mitbringen!

Das Geburtstagskind hat sich einen ‚Nitsch’ gekauft –

und der war sehr teuer …“

 

E ist augenscheinlich zu erkennen, dass mit diesem Hinweis um Geldgeschenke gebettelt wird.

 

Es wird festgehalten, dass wir nicht nach der im Landesschulrat für NÖ vertretenen Meinung fragen, sondern dass wir Sie, als nach der Verfassung verantwortliche Ressortchefin, befragen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

Anfragen

 

1.    Aus der Einladung zum Geburtstagsfest geht hervor, dass an der Organisation dieses privaten Festes das Schulsekretariat der Tourismusschulen  Semmering beteiligt war.


a.    Welche Aufgaben hat das Schulsekretariat erfüllt?

b.    Wie viele Personen aus dem Bereich des Schulsekretariats waren beteiligt?

c.    Waren auch Bedienstete des Landesschulrats für Niederösterreich mit organisatorischen Vorkehrungen befasst?

d.    Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Bediensteten der Tourismusschule und – gegebenenfalls – des Landesschulrates in diesem Zusammenhang tätig?

2.    Welche organisatorischen Schritte (Vorbereitung des Buffets und/oder Service bei der Feier selbst) wurden geblockt?

3.    Wann erfolgte die von Ihnen angesprochene „Unterrichtsblockung“?

4.    Wann ist der von der Blockung betroffene Unterricht ausgefallen?

5.    Waren an der Durchführung der Geburtstagsfeier am 2. Juni 2010, ab 17.30 Uhr,  Lehrer beteiligt? Wenn ja, wie viele und von wann bis wann?

6.    Waren an der Durchführung der Geburtstagsfeier am 2. Juni 2010, ab 17.30 Uhr, auch Schüler beteiligt? Wenn ja, wie viele und von wann bis wann? In welcher Höhe wurden sie entlohnt?

7.    Sollten an der Durchführung der Veranstaltung am 2. Juni 2010 ab 17.30 Uhr keine Schüler beteiligt gewesen sein:

a.    Um welche Art von Veranstaltung hat es sich gehandelt? Eine Schulveranstaltung setzt die Teilnahme von Schülern voraus.

b.    Auf welcher Rechtsgrundlage wurde diese Veranstaltung durchgeführt?

c.    Liegt eine Gewerbeberechtigung vor?

d.    Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Beschäftigung der Lehrer?

e.    Wie (bar/Überweisung), in welcher Höhe und von wem wurden die Lehrer honoriert?

8.    Wie viele Gäste haben an dieser Veranstaltung teilgenommen?

9.    Welche Kosten wurden Frau Mag. Ronniger für die Veranstaltung in Rechnung gestellt?

a.    Für den Wareneinsatz inkl. dem vom bm:ukk geforderten Zuschlag?

b.    Für Getränke?

c.    Für Personalkosten?

d.    Bitte um Angabe von Rechnungsdatum und Rechnungsnummer.

10. Wann und in welcher Weise erfolgte die „prompte Begleichung“ durch Frau Mag. Ronniger?

a.    Wurden die in Rechnung gestellten Beträge durch Überweisung beglichen? Wenn ja: auf welches Konto?

b.    Wenn eine – rechtswidrige – Begleichung in bar erfolgte: wie wurden diese Beträge in das Rechnungswesen der Schule überführt? Wie wurden diese Mittel verwendet?

11. Was werden Sie veranlassen, um sicher zu stellen, dass Ihre Mitarbeiter in der Lage sind, einfache deutsche Sätze sinnerfassend zu lesen?

a.    Ist an Maßnahmen der berufsbegleitenden Fortbildung – etwa an der Verwaltungsakademie des Bundes – gedacht?

b.    Sollte auch an einer Verbesserung des Deutschunterrichts in Schulen gedacht werden?

12. Können Sie ausschließen, dass im vorliegenden Zusammenhang öffentliche Mittel, die der Schule für Unterrichtszwecke zur Verfügung gestellt wurden, widmungswidrig verwendet wurden?