10860/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend Geldsegen für Süchtige

 

In der Tiroler Tageszeitung vom 12.01.2012 wurde unter anderem folgendes angeführt:

„Ärger um Geldsegen für Süchtige

Wer suchtbedingt bereits in der Jugend arbeitsunfähig war, hat Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe.

Innsbruck – Bis zu 20.000 Euro auf einen Schlag und monatlich knapp 300 Euro: stattliche Beträge, die Tirols Finanzbehörden derzeit an findige Drogenkranke überweisen müssen. „Wir haben einige derartige Fälle und schauen, wie wir das stoppen können“, bestätigt ein Innsbrucker Finanzbeamter zähneknirschend die Auszahlungen.

Der Hintergrund: Angeblich war‘s ein Wiener Sozialverein, der auf die Gesetzeslücke stieß und seither die Werbetrommel in der Szene rührt. Mit Erfolg – „wir haben wöchentlich durchschnittlich drei Anfragen von Suchtkranken, die eine Bestätigung von uns wollen, dass sie bereits vor dem 21. Lebensjahr an der Drogenambulanz in Behandlung waren“, weiß Yvonne Riemer, Leiterin der Drogenambulanz an der Innsbrucker Klinik.

Eine derartige Bestätigung hilft den Drogenabhängigen, ihre suchtbedingte Erwerbsunfähigkeit noch vor dem 21. Lebensjahr nachzuweisen. Derzeit die Voraussetzung, um (wie Behinderte) in den Genuss der erhöhten Familienbeihilfe von knapp 300 Euro pro Monat zu kommen. Und das lebenslang. Auch bis zu fünf Jahren rückwirkend, was unterm Strich bis zu 20.000 Euro ausmachen kann, die auf einen Schlag überwiesen werden müssen.

Die größte Hürde ist das Attest, das den Suchtkranken die drogenbedingte Arbeitsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr bestätigt. Wie Walter­ Guggenberger, Chef des Bundes­sozialamtes in Innsbruck, anführt, „müssen sich die Drogenabhängigen vom Ärztlichen Dienst des Bundessozialamtes begutachten lassen“. Das komme daher, weil die Finanzverwaltung keinen eigenen Ärztedienst zur Verfügung habe.

Es genügt also nicht, das Attest eines „normalen“ Arztes vorzulegen.

Ein Drogenberater warnt jedenfalls: „Man kann sich wohl vorstellen, was Suchtkranke mit 20.000 Euro anfangen.“


Durch diese Gesetzeslücke gelangen drogenkranke Menschen zu beträchtlichen finanziellen Mitteln, die in vielen Fällen zum Ankauf von Drogen verwendet werden. Drogenkranke Menschen brauchen eine Therapie und Hilfe und nicht zusätzliches Geld. Gleichzeitig ist gegen Drogenhändler mit aller Konsequenz vorzugehen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

Anfrage

 

 

1.      In welcher Höhe und an wie viele Personen wurde jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 erhöhte Familienbeihilfe an drogenkranke Menschen ausgezahlt? (nach Bundesländern aufgegliedert)

2.      In wie vielen Fällen ist es zu Nachzahlungen nach dem Vollenden des 21. Lebensjahres in den einzelnen Jahren aufgegliedert nach Bundesländern gekommen?

3.      Ist Ihnen die beschriebene Gesetzeslücke bekannt?

4.      Wie ist Ihr Standpunkt zur Auszahlung von erhöhter Familienbeihilfe an drogenkranke Menschen und vor allem zur Nachzahlung beträchtlicher finanzieller Beträge, die möglicherweise wiederum zum Ankauf von Drogen verwendet werden?

5.      Sind Sie dafür, diese Gesetzeslücke zu schließen und statt finanzieller Beiträge vermehrt Sachleistungen in den Vordergrund zu stellen?

6.      Stehen Sie dazu mit dem Gesundheitsminister in Kontakt?