10893/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend ÖBB-Entschädigung für Strommasten in Seiersberg (Bezirk Graz-Umgebung)

 

 

Der Bau der 110-kV-Leitung, die die ÖBB entlang ihrer Südbahnstrecke zwischen Graz und Werndorf errichtet, wurde durch den Verwaltungsgerichtshof für ein Jahr gestoppt und eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Die Verhandlung zu dieser UVP fand im April 2011 in Wundschuh statt. (Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/2721219/uvp-verhandlung-zur-110-kv-leitung.story)

 

Ein Jahr nach dem Baustopp konnten die Österreichischen Bundesbahnen den Bau der oberirdischen 110-kV-Leitung zwischen Graz und Werndorf wieder aufnehmen, da das Verkehrsministerium dem Projekt die Umweltverträglichkeit bescheinigt hat.

(http://www.arena08.at/steiermark/graz/graz/2795239/oebb-gruenes-licht-fuer-110-kv-leitung.story)

 

Von Norden nach Süden wurden entlang der Pyrnautobahn (A9) im Ortsgebiet der Gemeinde Seiersberg im Jahr 2010 Strommasten errichtet. Diese „unschöne Verzierung“ stört nicht nur das Ortsbild, sondern behindert auch den geplanten Bau einer Seilbahn, die das Einkaufszentrum „Shoppingcity Seiersberg“ mit einer GKB-Haltestelle, die in nächster Zukunft errichtet wird, verbinden soll. Dem Wirtschaftsforum Seiersberg zu Folge, wird die Gemeinde Seiersberg von den ÖBB für den finanziellen Mehraufwand, welcher sich durch die notwendig gewordenen Planungen einer neuen Verkehrsanbindung der „Shoppingcity Seiersberg“ ergibt, entschädigt.

(http://wfseiersberg.at/index.php/home/aktuelle-berichte-wfs-informiert/40-oebb-entschaedigung-fuer-die-strommasten)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.            Entspricht es der Wahrheit, dass die ÖBB an die Gemeinde Seiersberg eine Entschädigung bezahlt bzw. bezahlt hat?


2.            Wenn ja, in welcher Höhe?

3.            Wenn ja bei 1., welcher Zweck wird/wurde mit dieser Entschädigung verfolgt?

4.            Werden darüber hinaus in diesem Zusammenhang an andere natürliche bzw. juristische Personen Entschädigungen bezahlt?

5.            Wenn ja, an wen und in welcher Höhe?

6.            Wenn ja bei 4., welcher Zweck wird/wurde mit diesen Entschädigungen verfolgt?

7.            Wurden zusätzlich zu den Entschädigungszahlungen der ÖBB seitens Ihres Ministeriums Entschädigen in Zusammenhang mit der Errichtung der 110-kV-Leitung bezahlt?

8.            Wenn ja, an wen und in welcher Höhe?

9.            Wenn ja bei 7., welcher Zweck wurde damit verfolgt?

10.         Wie stehen Sie als Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Allgemeinen zu den Entschädigungszahlungen der ÖBB?