10896/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer

und Genoss/-innen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Bezirksgericht Tamsweg

Derzeit sind den Medien Pläne der Justizministerin zu vernehmen, die beinhalten, dass im Zuge einer Reform der Justiz auch die Schließung von Bezirksgerichten angedacht wird. Als zentrale Ziele der Verwaltungsreform im Bereich Justiz, die Teil des Stabilitätspakets der Bundesregierung ist, wird trotz Schließungsdiskussionen verbessertes Bürgerservice sowie noch höhere Qualität der Leistungen und erhöhte Rechtssicherheit erwähnt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.       Inwiefern ist von den Reformen das Bezirksgericht Tamsweg (BG Tamsweg) betroffen?

2.    Wie hoch war der Auslastungsgrad des BG Tamsweg

in den Jahren 2010/2011 bei den RichterInnen, den RechtspflegerInnen und dem nichtrichterlichen Personal?

3.       Wie viele Verhandlungen wurden im BG Tamsweg
in den Jahren 2010/2011 vor Ort geführt?

4.       Welche Überlegungen seitens des Bundesministeriums für Justiz gibt es bezüglich Verwertbarkeit des bestehenden Standortes?

5.    Wie hoch sind seitens der Berechnungen des Bundesministeriums für Justiz die Effizienzverluste und Zusatzaufwände, sowie tatsächliche Umzugskosten bei Verlegung des derzeitigen Standortes Tamsweg?


6.       Nach den derzeitigen Plänen des Justizministeriums bezüglich Reform werden die derzeitig beschäftigten Richter/-innen als Grundlage verwendet. Künftig sollen jedoch die Streitwertgrenzen für Bezirksgerichte angehoben werden. Warum wird bei den Schließungsplänen nicht die Anzahl an künftig notwendigen Richter/-innen herangezogen?

7.       Woraus schließt die Bundesministerin für Justiz, dass jede bzw. jeder 1-2 Mal im Leben zu Gericht kommt? (Vor allem für Sachwalterschaftssachen, Pflegschaftssachen, Mietangelegenheiten, etc. werden Gerichte öfter in Anspruch genommen)

8.       Bezirksgerichte stellen über ihre Funktion als öffentliche Rechtssprechungsinstanz hinaus einen Faktor der umfassenden sozialen Kontrolle in den ländlichen Regionen dar. Auch Aufklärung in Schulen, bei Vereinen und sozialen Institutionen wird von Bezirksgerichten durchgeführt. Welche Institution soll Ihren Plänen nach die präventive Wirkung des Bezirksgerichts als Recht vor Ort" übernehmen?


 

9.       Wie kann nach Ihren Plänen trotz der Reduktion der BG-Standorte der Grundsatz der Herstellung bzw. Erhaltung gleichwertiger Lebensbedingungen für die Bevölkerung in allen Teilen des Landes gesichert werden?

10.   Welche Einsparungseffekte sind laut vorliegendem Schließungsplan bezüglich BG Tamsweg für die Justiz zu erwarten?

11.   Welche umwelttechnischen und finanziellen Auswirkungen würde die Schließung des BG Tamsweg nach sich ziehen, wenn u. a. die Richter/-innen, Notare auspendeln müssen?

12.   Inwiefern berücksichtigen Sie in Ihren Reformplänen die strukturelle Ausdünnung der Region, wo durch Verlegung von Institutionen wie Bezirksgerichte auch Arbeitsplatzverluste mit sich bringen?

13.   Was bedeutet nach Ihren Plänen im Fall Tamsweg eine Verlegung des Bezirksgerichts nach St. Johann/Pg. für die Jugendwohlfahrt der BH Tamsweg, wo jährlich 34 Tagsatzungen am Bezirksgericht anfallen?

14.   Wie viele Rechtsvorgänge gibt es jährlich am BG Tamsweg (2006,2007,2008,2009,2010,2011) und was würde es Ihren Berechnungen entsprechend für betroffene Bürger/-innen bedeuten, wenn die Standorte verlegt werden (z. B. Fahrtkosten, Zeitaufwand,...)?

15.   Welche Bezirksgerichte sind im Bundesland Salzburg noch von Ihren Schließungsplänen betroffen?