10899/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.03.2012
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Anfrage

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Inneres

betreffend Nichtbeantwortung der Anfrage 10138/J betreffend Speicherung personenbezogener Daten durch die Sicherheitsbehörden gem § 53 SPG

BEGRÜNDUNG

 

In der Anfragebeantwortung betreffend Speicherung personenbezogener Daten durch die Sicherheitsbehörden gem § 53 SPG vom 1. Februar 2012 geben Sie zur Auskunft, dass die Beantwortung der Fragen auf Grund des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich sei.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Mit welchem Datenbankmanagementsystem werden Daten gem § 53 Abs 1 SPG verarbeitet?

2)    Wird der Speicherungsgrund (§ 53 Abs 1 Z1-6 SPG) im Datenbankmanagementsystem aufgenommen?

3)    Wenn nein, warum nicht?

4)    Wenn ja, ist der Speicherungsgrund einer Datenabfrage zugänglich?

5)    Wenn nein, warum nicht?

6)    Wenn ja, warum kann die parlamentarische Anfrage aufgrund eines zu hohen Verwaltungsaufwandes nicht beantwortet werden?

7)    Da die Auskunft über die bei der Polizei gespeicherten Personen einen zu hohen Verwaltungsaufwand erzeugt, stellt sich die Frage, ob es allenfalls weniger Verwaltungsaufwand wäre, zu beantworten, wie viele ÖsterreicherInnen nicht gespeichert sind?