1095/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.02.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Bucher

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Leistungsansprüche der römisch-katholischen Kirche

 

Das Konkordat von 1933/34 (BGBl. II Nr. 2/1934), als völkerrechtliche Vereinbarung zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich, definiert jene verpflichtenden Leistungsansprüche, die Österreich gegenüber der Kirche aufzubringen hat. So werden seit 1971 sämtliche Personalkosten von katholischen Privatschulen vom österreichischen Staat übernommen. Neben den Einnahmen aus staatlichen Mitteln, d.h. aus Steuergeldern, verpflichtet die römisch-katholische Kirche ihre Mitglieder auch zu Kirchenbeitragszahlungen. Diese hat jeder großjährige Katholik, der über ein Einkommen verfügt oder andere Beitragsgrundlagen vorweisen kann, zu zahlen. Als Grundlage für den Kirchenbeitrag gelten das Kirchenbeitragsgesetz von 1939.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen an den Bundeskanzler daher folgende

 

Anfrage:

 

  1. Gibt es, gemäß des Konkordats, Leistungsansprüche,  die Ihr Ressort gegenüber der römisch-katholischen Kirche zu entrichten hat?
  2. Wenn ja, welche Leistungsansprüche sind dies (Bitte um separate Anführung der Zahlungen, ihrer Adressaten, ihrer Höhe, ihrer Zweckmäßigkeit)?
  3. Wie hoch sind die regelmäßigen (monatlichen, jährlichen) Zahlungen, die Ihr Ressort gegenüber der römisch-katholischen Kirche aufzubringen hat?
  4. Fallen die Zahlungen von Gehaltsäquivalenten für 1250 Bedienstete der römisch-katholischen Kirche, die vom Staat aufzubringen sind, in Ihr Ressort? Wenn ja, wie werden die Zahlungen bemessen und wie hoch sind diese?
  5. Welche sonstigen, über die oben erwähnten Leistungsansprüche hinaus gebundene Zahlungen hat Ihr Ressort in den letzten fünf Jahren an die römisch- katholische Kirche in Österreich geleistet?
  6. Ist Ihrem Ressort bekannt, wie hoch die von den Ländern und Gemeinden in den letzten fünf Jahren an die römisch- katholische Kirche geleisteten Zahlungen sind? Wenn ja, wie hoch sind diese?