11368/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag.a Gisela Wurm

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (CAHVIO)

 

 

Beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs des Europarates im Mai 2005 in Warschau bekannte sich der Europarat dazu, seine Maßnahmen gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und gegen Gewalt zu verstärken.

 

Am 30. April 2008 verabschiedete die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) im Rahmen der von der Erstunterzeichnerin dieser Anfrage im österreichischen Parlament initiierten und organisierten „Konferenz zur häuslichen Gewalt gegen Frauen“ die sog. „Wiener Deklaration“.

 

Im Mai 2011 hat das Ministerkomitee des Europarates in Istanbul das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (CAHVIO) verabschiedet.

 

Anfang 2010 wurde die Erstunterzeichnerin dieser Anfrage Präsidentin des Unterausschusses „Gewalt gegen Frauen“ im Europarat und als solche im Februar 2011 wieder gewählt. Es ist dies auch ein Zeichen dafür, dass Österreich in der Bekämpfung von „Gewalt gegen Frauen“ seit langem eine führende Rolle einnimmt. So war das Erste Gewaltschutzgesetz, das vom österreichischen Parlament in den 90iger Jahren des vorigen Jahrhunderts verabschiedet wurde, weit über unsere Grenzen hinaus richtungsweisend. Auch das Zweite Gewaltschutzgesetz – in der laufenden Gesetzgebungsperiode des Nationalrates beschlossen – setzt diese Tradition fort.

 

Das CAHVIO-Übereinkommen kann und soll zu einem wichtigen Instrument der internationalen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen werden. Noch ist das Übereinkommen lediglich ein politisches Dokument, zum geltenden Recht wird es, wenn mindestens zehn Staaten (davon acht Mitgliedstaaten des Europarates) es ratifiziert haben.

 

Österreich hat, ebenso wie Deutschland, CAHVIO bereits unterzeichnet. Die Ratifizierung ist in Vorbereitung. Da es Österreich gut ansteht, bei der Bekämpfung von „Gewalt gegen Frauen“ weiterhin eine Vorreiterrolle einzunehmen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1.         Wie stehen die Vorarbeiten für die Ratifizierung von CAHVIO in Österreich?

2.         Wann ist es nach Ihrer Einschätzung so weit, dass CAHVIO vom österreichischen Parlament ratifiziert werden kann?

3.         In welchen Bereichen müsste nach einer Ratifizierung von CAHVIO das österreichische Recht geändert werden?

4.         Welche internationalen Aktivitäten gedenken Sie zu setzen, um die Ratifizierung von CAHVIO durch die erforderliche Anzahl von Staaten voran zu treiben?

5.         Welche weiteren Aktivitäten sind von Ihrer Seite geplant, um gegen Menschenhandel sowie Gewalt gegen Frauen wirksam national und international vorzugehen?