11387/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2012
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Datenschutz im AKH/MedUniWien

 

Am 12.April 2012 titelte die Tageszeitung „Die Presse“ unter „Uni-Chefs machtlos: Vier Jobs für einen Arzt“ einen Artikel, in dem ein Oberarzt der Universitätsfrauenklinik Wien, Univ.Prof. Dr. Peter Frigo, Landtagsabgeordneter der FPÖ in Wien an den Pranger gestellt werden soll! Hintergrund ist das Ansuchen Frigos, eine Privatordination in Seewalchen führen zu dürfen. Dieses ist ein völlig legitimer Wunsch, Dr. Frigo hat sich auch klar an alle Vorschriften und Gesetze gehalten! Hinterfragenswert scheint aber schon die Tatsache, wie gemeldete Nebenbeschäftigungen, die dem AKH/MedUniWien gemeldet sind, an die Öffentlichkeit gelangen konnten. Hier handelt es sich ganz offensichtlich um eine Verletzung des Datenschutzes, auf den sich wohl alle Mitarbeiter des Wiener allgemeinen Krankenhauses verlassen sollten. 

Der Zeitung liegt anscheinend auch ein mail-Verkehr über das Ansuchen von Dr. Frigo vor:

Der „Presse" liegt ein interner E-Mail-Verkehr zwischen Rektor Wolfgang Schütz, Klinikvorstand Peter Husslein und der Leiterin der Personalabteilung der Medizinischen Universität, Eva Kriegler, vor. Darin beschwerte sich Husslein am 20. März darüber, dass Frigo seine zweite Privatordination nach anfänglicher Ablehnung der Universität doch noch genehmigt bekam. Der Klinikvorstand fürchtete um die Verfügbarkeit seines Mitarbeiters. Zitat: „Was für ein Organisations- und Zeiteinteilungstalent!"“

Manche Mitarbeiter im AKH/MedUniWien  nehmen die Wahrung und den Schutz von persönlichen Daten ihrer Kollegen anscheinend nicht so genau!

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie konnten Daten über gemeldete Nebenbeschäftigungen von Univ.Prof. Dr. Frigo an die Presse gelangen?

2.    Liegt hier ein Bruch des Amtsgeheimnisses vor?

3.    Wenn ja, wurden von der Staatsanwaltschaft bereits entsprechende Ermittlungen eingeleitet?

4.    Ist Ihnen bekannt, wer genau die sensiblen Daten weitergeleitet hat?

5.    Welche Konsequenzen sind vorgesehen, wenn jemand Daten, welche dem Datenschutz unterliegen, an Medien weitergibt?

6.    Wurden die Daten gehackt?

7.    Wenn ja, gab es eine entsprechende Anzeige des AKH/MedUniWien?

8.    Wenn ja, wie viele weitere persönliche Daten wurden gehackt?