11415/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Geldverwendung und Kontrolle der Genussregion Österreich, Kulinarisches Erbe Österreich sowie der AMA-Marketing GesmbH

 

Der Verein Genuss Region Österreich ist der Dachverband der einzelnen Genussregionen in Österreich. Die Genussregionen Marketing GmbH hat im Jahr 2009 laut Transparenzdatenbank  3.253.977 Euro und im Jahr 2010 2.866.142 Euro aus EU-Agrarzahlungen erhalten.

Die Agrarmarkt Austria Marketing Ges.m.b.H hat im Jahr 2009 laut Transparenzdatenbank  1.541.500,44 Euro und im Jahr 2010 2.031.206,77 Euro aus EU-Agrarzahlungen erhalten.

Das Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreich hat im Jahr 2009 laut Transparenzdatenbank  818.082 Euro und im Jahr 2010 717.113 Euro aus EU-Agrarzahlungen erhalten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 


Anfrage

 

1.    Wurden seitens des Lebensministeriums zusätzliche finanzielle Zuwendungen an die Genussregion Österreich, die Genussregion Marketing GmbH, die Agrarmarkt Austria Marketing Ges.m.b.H oder an das Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreich gewährt?

 

2.    Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Projekte in den letzten fünf Jahren? (Auflistung nach Projekt, Kosten und Jahr)

 

3.    Liegen dem Lebensministerium Zahlen zur Öffentlichkeitsarbeit (Werbemaßnahmen in Medien, Medienkooperationen, usw.) der vorgenannten Gesellschaften (AMA-Marketing, Genussregion bzw. Kulinarisches Erbe) vor bzw. kontrolliert das Lebensministerium die sinnvolle Verwendung der Mittel aus dem Agrarbudget für diese Gesellschaften und können diese dem Parlament zur Kontrolle zur Verfügung gestellt werden?

 

4.    Wenn nein: Warum unterliegen Gesellschaften, wie die vorgenannten, die Millionen Euro an Steuergeldern freihändig verteilen können, nicht der parlamentarischen Kontrolle?

 

5.    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass vorgenannte Gesellschaften – sollten diese keiner Kontrollmöglichkeit des Parlaments unterliegen – dem Parlament einen detaillierten Rechenschaftsbericht über ihre Gebarung abliefern?

 

6.    Wenn nein, warum nicht?