11429/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend amtliches Hunderegister in Oberösterreich

 

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3518/J wurde festgestellt, dass die Erfassung der gechipten Hunde auf die private Datenbank „Animaldata“ der Firma BWK Publishing Solutions GmbH ausgelagert wurde. Diese gilt somit als Meldestelle gemäß § 24 Tierschutzgesetz und leitet die Daten an das amtliche Hunderegister der Bezirkshauptmannschaften weiter.

Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn alle Pflichtfelder in der Datenbank „Animaldata“ erfasst sind. Eine analoge Vorgangsweise gilt für die Datenbank "PETCARD" der Firma B&R Winter e.U..

Nun sind zwischen den ersten Erfassungen und den derzeitigen Erfordernissen zwei wesentliche Pflichtfelder hinzugekommen. Diese betreffen das Geburtsdatum sowie Daten eines amtlichen Lichtbildausweises des Hundehalters. Durch die im Zeitverlauf unterschiedlichen Anforderungen ist anzunehmen, dass diese Daten der neu dazugekommenen Pflichtfelder bei einigen Tieren fehlen. Aufgrund dieser Tatsache können Fehler bei der Übertragung in das amtliche Hunderegister entstehen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1. Wie viele Hunde sind per 31.12.2010 und 31.12.2011 in der Datenbank von „Animaldata“ in Oberösterreich (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bezirken) erfasst?

2. Wie viele Hunde sind per 31.12.2010 und 31.12.2011 in der Datenbank von „PETCARD“ in Oberösterreich  (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bezirken) erfasst?

3. Kann es noch immer zu Doppelerfassungen in beiden Datenbanken kommen?

4. Wenn ja, wie wird dies berücksichtigt?

5. Wie viele Hunde sind per 31.12.2010 und 31.12.2011 im amtlichen Hunderegister in Oberösterreich (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bezirken) erfasst?

6. Wie ist eine eventuelle Differenz zwischen den Anzahlen registrierter Hunde der Datenbank „Animaldata“ und „PETCARD“ einerseits und dem Hunderegister andererseits zu erklären?


7. Wurden registrierte Personen darüber informiert, dass Sie trotz Registrierung in den Datenbanken von „Animaldata“ bzw. „Petcard“ noch immer nicht in der amtlichen Datenbank erfasst sind und aufgefordert, die Daten zu ergänzen damit die Erfassung in der amtlichen Datenbank möglich ist?

8. Wenn ja, wie viele Personen wurden aufgefordert, ihre Daten zu ergänzen?