11477/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2012
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Anfrage

 

 

Der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend gerichtlich beeideter Sachverständiger Univ. Prof. Dr. Max Friedrich

 

In der Beantwortung der Anfrage 2854/J-BR/2011antworten Sie auf die

Frage 3 „Wie viele Gerichtsurteile, die aufgrund von Gutachten von Prof. Dr. Max

Friedrich gefällt wurden, mussten in weiterer Folge aufgehoben werden?“ folgendermaßen: Soweit überblickbar haben seit 2009 drei Personen Entschädigungszahlungen im gegebenen Zusammenhang geltend gemacht, wobei zwei strafgerichtliche Verurteilungen durch Wiederaufnahme der Verfahren aufgehoben wurden.“

Auf die Frage 4 Wie hoch war der Gesamtschaden (Prozesskosten für neuerliche Prozesse, Kosten für weitere Sachgutachten, Haftentschädigungen, u.ä.) für die Republikinnerhalb der letzten 20 Jahre, der aufgrund von fehlerhaften und ungenauen oder falschen Sachverständigengutachten von Univ. Prof. Dr. Max Friedrichentstanden ist?“

haben Sie geantwortet : „In zwei Fällen erfolgte eine vergleichsweise Bereinigung der Entschädigungssachen, wobei die Republik Österreich Vermögensschäden in Höhe von insgesamt Euro 204.000,00 ersetzte und zusätzlich Pensionsbeiträge in Höhe von Euro 30.659,11 nachentrichten musste.

In einem weiteren Fall scheiterten die Vergleichsverhandlungen. Der Entschädigungswerber hat Forderungen in einer Höhe von Euro 116.034,30 zwischenzeitig klagsweise geltend gemacht.

In den oben angeführten Schadensbeträgen sind die frustrierten Verfahrenskosten (inklusive der Kosten für Gutachten in den erneuerten Verfahren) nur teilweise berücksichtigt, sodass die Frage nach dem Gesamtschaden – abgesehen von dem noch offenen streitigen Verfahren – nicht abschließend beurteilt werden kann.“

 

Damit haben Sie nur Fehlgutachten der Jahre 2009 und folgender in Ihre Anfragebeantwortung einfließen lassen. Dies ist insoweit brisant, da Prof. Dr. Max Friedrich erst Ende des Jahres 2008 neu für weitere 10 Jahre zum Sachverständigen bestellt worden ist!

 

Zumindest einen Toten gab es aber schon vor seiner Wiederbestellung aufgrund eines Fehlurteils:

 


So stellte Max Friedrich beim in Wien lebenden Robert Ackermann eine „phasenhafte" und keinesfalls „chronische" oder durch "Schübe" gekennzeichnete psychiatrischen Störung fest, desweiteren schloss Prof. Max Friedrich bei dem Burschen eine „Abartigkeit höheren Grades" aus, so dass eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug notwendig sei, stattdessen solle Ackermann außerhalb einer Haftanstalt psychiatrisch betreut werden. Robert Ackermann blieb auf freiem Fuß und erschlug am 27.August 2007 einen jungen Mann, den er anschließend verspeiste.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele erwiesene Fehlgutachten hat Prof. Friedrich zwischen 1998 bis zum Jahr 2008 abgegeben?

2.    Wie hoch war der Gesamtschaden für die Republik bis zum Jahr 2008?

3.    Welches Ressort muss für den durch die fehlgutachten verursachten Vermögensschaden der Republik aufkommen?

4.    Wer war die 1998 zuständige Untersuchungsrichterin, die Max Friedrich zum Sachverständigen berufen hat?