11559/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2012
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Anfrage

des Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungs- und Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Liegenschaftspaket 'Arsenal Wien'

 

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

1)    Die DRF Beteiligungs GmbH (FN 238756 m) erwarb im Dezember 2003 von der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) ein Immobilienpaket mit rund 300 Immobilien, darunter das Liegenschaftspaket „Arsenal Wien".

2)    Im April 2004 verkaufte die DRF Beteiligungs GmbH das
Liegenschaftspaket „Arsenal Wien" zum Buchwert von ca. EUR 32.000.000
an die Arsenal Immobilien Development GmbH (FN 275740a).

3)    Im Februar 2008 bot die ARSENAL Immobilien Development GmbH der Constantia Privatbank AG (FN 80713 x) die Übernahme von 99,11 % ihrer Gesellschaftsanteile (= alle Anteile mit Ausnahme jener von Rechtsanwalt Dr. Rudolf FRIES) um EUR 73.339.087. Das Anbot wurde im November 2008 angenommen.

4)    Gesellschafter der DRF Beteiligungs GmbH waren: Dr. Rudolf FRIES Familien Privatstiftung, STEPSKI Privatstiftung, St. Klemens Privatstiftung, Mag. Gerold Breinbauer, Dkfm. Michael Gröller, EHI Immobilien Gesellschaft mbH & Co KG, KOOP LEBENSRAUM Beteiligungs AG, FRIES Familien-Privatstiftung und die UWS Privatstiftung.

5)    Geschäftsführer waren RA Dr. Rudolf Fries, seit 02.09.2003 bis 28.6.2008, Karl Weilhartner, seit 04.12.2003 bis 5.7.2007, Mag. Horst Populorum, seit 08.03.2004 bis 28.6.2008 und Mag. Wolfgang Lösch, seit 02.07.2007.

6)    Die ARSENAL Immobilien Development GmbH hatte mit Ausnahme des
Liegenschaftspaketes „Arsenal Wien" kein nennenswertes Vermögen.

7)    Gesellschafter der Arsenal Immobilien Development GmbH waren: St. Klemens Privatstiftung (FN 130349s), UWS Privatstiftung, Mag. Walter Scherb, Mag. Horst Populorum, Dr. Rudolf FRIES Familien Privatstiftung (FN 152873p), RA Dr. Rudolf Fries, RA DDr. Christa Fries, EBF Privatstiftung und Mag. Elisabeth Bukowiecki-Fries.

8)    Geschäftsführer waren Mag. Horst Populorum, seit 09.03.2006; RA Dr. Rudolf Fries, seit 09.03.2006; Mag. Elisabeth Bukowiecki-Fries, seit 06.06.2007, und Mag. Peter Eder, seit 06.06.2007.

9)    Die ARSENAL Immobilien Development GmbH hat demnach Liegenschaftspaket „Arsenal Wien" im März 2006 um insgesamt ca. EUR 32.000.000,- gekauft und dieses Liegenschaftspaket bzw. ihre Gesellschaftsanteile etwa 2 Jahre später um rund EUR 74.000.000 (= mehr als der zweifache Kaufpreis) verkauft.

10)  Aufgrund dieses Sachverhalts ist es naheliegend, dass das Liegenschaftspaket „Arsenal Wien" entweder von der BIG zum Schaden der Republik Österreich viel zu billig verkauft oder von der Constantia Privatbank AG viel zu teuer erworben wurde. Darüber hinaus ist es naheliegend, dass beim Verkauf des Liegenschaftspakets „Arsenal Wien" von der DRF Beteiligungs GmbH an die ARSENAL Immobilien Development GmbH zum Buchwert Abgaben in beträchtlicher Höhe hinterzogen wurden.


Anfrage:

A) Verkauf der ARSENAL Immobilien Development GmbH im Jahr 2008:

1)     Wurde/wird wegen des Verkaufes der Arsenal Immobilien Development GmbH im Jahr 2008 ein Ermittlungsverfahren geführt?

2)     Wenn nein, warum nicht?

3)     Wenn ja, bei welcher Behörde ist/war das Verfahren anhängig?

4)     Wie hoch wurde/wird im Ermittlungsverfahren der tatsächliche Wert des Liegenschaftspaketes „Arsenal Wien" im Verkaufszeitpunkt angesetzt und auf welcher Grundlage beruht diese Bewertung?

5)     Ist es richtig, dass die Arsenal Immobilien Development GmbH im Verkaufszeitpunkt außer dem Liegenschaftspaket „Arsenal Wien" kein nennenswertes Vermögen besaß?

6)     Welche Liegenschaften, gegliedert nach EZ, wurden mit der Arsenal Immobilien Development GmbH verkauft?

7)     Wegen welcher Straftatbestände wurde/wird ermittelt?

8)     Wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

9)     Wann ist mit der Anklageerhebung zu rechnen?

10) Falls das Ermittlungsverfahren (teilweise) eingestellt wurde: wann, mit welcher Begründung und betreffend welche Verdachtsmomente ist eine Einstellung erfolgt?

11) Wurde/wird gegen RA Dr. Rudolf Fries ein Ermittlungsverfahren geführt?

12) Wenn nein, warum nicht?

13) Wenn ja, wie lauten die gegen ihn gerichteten Verdachtsmomente?

14) Wegen welcher Straftatbestände wurde/wird gegen ihn ermittelt?

15) Wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

16) Wann ist mit Anklageerhebung gegen RA Dr. Rudolf Fries zu rechnen?

17) Falls das Ermittlungsverfahren (teilweise) eingestellt wurde: wann, mit welcher Begründung und betreffend welche Verdachtsmomente ist eine Einstellung erfolgt?

18) Wurden im Laufe der Ermittlungen Umstände festgestellt, die zu einer Wertsteigerung des Liegenschaftspaketes „Arsenal Wien" zwischen dem Verkauf durch die BIG Ende 2003 und dem Verkauf der Arsenal Immobilien Development GmbH im Jahr 2008 eingetreten sind?

19) Wann ja, welche?

20) In welcher Höhe kam es dadurch zu einer Wertsteigerung?

21) Wann kam es zu dieser Wertsteigerung?

22) Wurde diese Wertsteigerung durch Sachverständige festgestellt?

23) Wenn ja, durch wen, wann und in wessen Auftrag?

B) Verkauf des Liegenschaftspaketes ..Arsenal Wien" durch die DRF Beteiligungs GmbH an die ARSENAL Immobilien Development GmbH zum Buchwert im fahr 2004:

24)    Wurde/wird wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung ein Ermittlungsverfahren geführt?

25)    Wenn nein, warum nicht?

26)    Wenn ja, bei welcher Behörde ist/war das Verfahren anhängig?

27)    Wie lauten die konkreten Verdachtsmomente?

28)    Wie hoch wird/wurde im Ermittlungsverfahren der tatsächliche Wert des Liegenschaftspaketes „Arsenal Wien" im Verkaufszeitpunkt angesetzt und auf welcher Grundlage beruht diese Bewertung?

29)    Welche Liegenschaften, gegliedert nach EZ, wurden an die Arsenal Immobilien Development GmbH verkauft?

30)    Welche Abgaben wurden laut Verdacht hinterzogen?

31)    In welcher Höhe wurden laut Verdacht Abgaben hinterzogen?

32)    Wegen wie viele Personen wurde/wird ermittelt?

33)    Welche Ermittlungsschritte sind noch ausständig?

34)    Wann ist mit dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu rechnen?

35)    Wurde bereits Anklage erhoben?

36)    Wenn ja, wegen welcher konkreten Vorwürfe und gegen wen?

37)    Wenn nein, wann ist mit einer Anklage zu rechnen?

38)    Wurden die hinterzogenen Abgaben mittlerweile entrichtet?

39)    Falls das Ermittlungsverfahren (teilweise) eingestellt wurde: wann, mit welcher Begründung und betreffend welche Verdachtsmomente ist eine Einstellung erfolgt?

40)    Wurde/wird auch gegen RA Dr. Rudolf Fries wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung ermittelt?

41)    Wenn nein, warum nicht?

42)    Wenn ja, wegen welcher Straftatbestände wurde/wird gegen ihn ermittelt?

43)    Wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen gegen ihn zu rechnen?

44)    Welche Ermittlungsschritte sind ausständig?

45)    Wann ist mit Anklageerhebung gegen RA Dr. Rudolf Fries zu rechnen?

46)    Falls das Ermittlungsverfahren gegen RA Dr. Rudolf Fries wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung bereits eingestellt wurde: wann und mit welcher Begründung ist die Einstellung erfolgt?

47)    Sind im Zuge der Ermittlungen Hinweise hervorgekommen, dass den Verantwortlichen im Verkaufszeitpunkt die Divergenz zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert bekannt war?

48)    Wenn ja, welche?

49)    Sind im Zuge der Ermittlungen Hinweise hervorgekommen, dass RA Dr. Rudolf Fries im Verkaufszeitpunkt die Divergenz zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert bekannt war?

50)    Wenn j a, welche?

51)    Sind im Zuge der Ermittlungen Hinweise auf „Scheinanbote" hervorgekommen?

52)    Wenn ja, welche?

53)    Wie sind diese „Scheinanbote" nach StGB zu beurteilen?

54)    Wie sind diese „Scheinanbote" nach FinStrG zu beurteilen?

55)    Wurde gegen RA Dr. Rudolf Fries ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit derartigen „Scheinanboten" eingeleitet?

56)    Wenn nein, warum nicht?

57)    Wenn ja, bei welcher Behörde ist dieses Verfahren anhängig?

58)    In welchem Stadium befindet sich dieses Ermittlungsverfahren?

59)    Welche Ermittlungsschritte sind noch ausständig?

60)    Wann ist mit der Anklageerhebung zu rechnen?

61)    Falls das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde: wann und mit welcher Begründung ist die Einstellung erfolgt?


C) Verkauf des Liegenschaftspaketes ..Arsenal Wien" durch die BIG an die DRF Beteiligungs GmbH im Jahr 2003:

62)     Wurde/wird ein Ermittlungsverfahren geführt im Zusammenhang mit dem Verkauf des Liegenschaftspaketes „Arsenal Wien" durch die BIG?

63)     Wenn ja, bei welcher Behörde ist/war das Verfahren anhängig?

64)     Wurde die Ermittlung des tatsächlichen Wertes des Liegenschaftspaketes „Arsenal Wien" im Verkaufszeitpunkt durch Sachverständige veranlasst?

65)     Durch wen, in wessen Auftrag und mit welchem Ergebnis?

66)     Wie hoch wurde/wird im Ermittlungsverfahren der tatsächliche Wert des Liegenschaftspaketes im Verkaufszeitpunkt angesetzt und auf welcher Grundlage beruht diese Bewertung?

67)     Wie hoch war der auf das unter A.6) und B.6) dieser Anfrage genannte Liegenschaftspaket „Arsenal Wien" entfallende Teil des von der DRF Beteiligungs GmbH an die BIG entrichteten Gesamtkaufpreises?

68)     Wie hoch ist die Differenz zwischen dem im Ermittlungsverfahren angesetzten tatsächlichen Wert des Liegenschaftspaketes „Arsenal Wien" im Verkaufszeitpunkt und dem tatsächlichen Verkaufspreis?

69)     Wie hoch ist die Differenz zwischen dem Letztgebot des unterlegenen Bieters und dem erfolgreichen Gebot der DRF Beteiligungs GmbH im Bieterverfahren in absoluten Zahlen und in Prozenten?

70)     Wurde der Verdacht geprüft, dass der DRF Beteiligungs GmbH die Höhe des Letztgebotes des unterlegenen Bieters vor Abgabe des zum Zuschlag führenden Gebots bekannt war?

71)     Wenn nein, warum nicht?

72)     Wenn ja, in welchem Stadium befinden sich die Ermittlungen und wie lauten die konkreten Verdachtsmomente?

73)     Gegen wie viele Personen wurde/wird ermittelt?

74)     Welche Ermittlungen sind noch ausständig?

75)     Wann ist mit der Anklageerhebung zu rechnen?

76)     Falls das Ermittlungsverfahren (teilweise) eingestellt wurde: wann und mit welcher Begründung ist die Einstellung betreffend welcher Vorwürfe erfolgt?

77)     Wurden/werden wegen des Verkaufs des Liegenschaftspakets „Arsenal Wien" durch die BIG Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue geführt?

78)     Wenn nein, warum nicht?

79)     Wenn ja, gegen wie viele Personen wurde/wird ermittelt?

80)     Welche Ermittlungen sind noch ausständig?

81)     Wann ist mit der Anklageerhebung zu rechnen?

82)     Falls das Ermittlungsverfahren (teilweise) eingestellt wurde: wann und mit welcher Begründung ist die Einstellung betreffend welcher Vorwürfe erfolgt?

83)     Wurden wegen des Verkaufs des Liegenschaftspakets „Arsenal Wien" durch die BIG Ermittlungen gegen Personen aus dem Umfeld von Mag. Karl-Heinz Grasser vorgenommen?

84)     Wenn nein, warum nicht?

85)     Wenn ja, wie lauten die konkreten Verdachtsmomente?

86)     Wurden wegen des Verkaufs des Liegenschaftspakets „Arsenal Wien" durch die BIG Ermittlungen gegen Mag. Karl Heinz Grasser vorgenommen?

87)     Wenn nein, warum nicht?

88)     Wenn ja, wie lauten die konkreten Verdachtsmomente?

89)     Wurden wegen des Verkaufs des Liegenschaftspakets „Arsenal Wien" durch die BIG Ermittlungen gegen Organe der Republik Österreich aufgenommen?

90)     Wenn nein, warum nicht?

91)     Wenn ja, gegen wen und wie lauten die konkreten Verdachtsmomente?

92)     Wurden wegen des Verkaufs des Liegenschaftspakets „Arsenal Wien" durch die BIG gegen RA Dr. Rudolf Fries Ermittlungen aufgenommen?

93)     Wenn nein, warum nicht?

94)     Wenn ja, wie lauten die konkreten Verdachtsmomente gegen RA Dr. Rudolf Fries?

95)     Welche Ermittlungen sind noch ausständig?

96)     Wann ist mit der Anklageerhebung gegen RA Dr. Rudolf Fries zu rechnen?

97)     Falls das Ermittlungsverfahren (teilweise) eingestellt wurde: wann und mit welcher Begründung ist die Einstellung betreffend welcher Vorwürfe erfolgt?


D) Verkaufspreise:

98)     Wurde unter Berücksichtigung aller derzeit vorhandenen strafrechtlichen Ermittlungsergebnisse das Liegenschaftspaket "Arsenal Wien" von der BIG Ende 2003 unter dem damaligen Verkehrswert verkauft?

99) Wenn nein, warum nicht?

100)                     Wenn ja, wie hoch ist die Differenz in absoluten Zahlen und in Prozent?

101)                     Wurde unter Berücksichtigung aller derzeit vorhandenen strafrechtlichen Ermittlungsergebnisse das Liegenschaftspaket „Arsenal Wien" von der DRF Beteiligungs GmbH an die Arsenal Immobilien Development GmbH im Jahr 2004 unter dem damaligen Verkehrswert verkauft?

102)                     Wenn nein, warum nicht?

103)                     Wenn ja, wie hoch ist die Differenz in absoluten Zahlen und in Prozent?

104)                     Wurde unter Berücksichtigung aller derzeit vorhandenen
strafrechtlichen Ermittlungsergebnisse das Liegenschaftspaket
„Arsenal Wien" von der Arsenal Immobilien Development GmbH im
Jahr 2008 unter dem damaligen Verkehrswert verkauft?

105)                     Wenn nein, warum nicht?

106)                     Wenn ja, wie hoch ist die Differenz in absoluten Zahlen und in Prozent?

107)                     Wurde unter Berücksichtigung aller derzeit vorhandenen
strafrechtlichen Ermittlungsergebnisse das Liegenschaftspaket
„Arsenal Wien" von der Arsenal Immobilien Development GmbH im
Jahr 2008 über dem damaligen Verkehrswert verkauft?

108)                     Wenn nein, warum nicht?

109)                     Wenn ja, wie hoch ist die Differenz in absoluten Zahlen und in Prozent?