11676/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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Anfrage

der Abgeordneten Königsberger-Ludwig

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend

Schutz der PolizeibeamtInnen durch Sauerstoffselbstrettungsgeräte

Zu den Einsatzbereichen von Autobahnpolizeiinspektionen und der Polizei-Landesverkehrsabteilung gehören auch Straßentunnel, bei deren Überwachung eine Gefährdung der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit der Polizei-beamten/-innen durch unvorhergesehene Ereignisse, wie zum Beispiel einen Fahrzeugbrand im Tunnel, nicht ausgeschlossen werden kann.

Bis 2009 gab es für die Fahrzeuge der Autobahnpolizeiinspektionen und Landesverkehrs- abteilungen zugewiesene Sauerstoffselbstrettungsgeräte, welche ersatzlos gestrichen wurden.

Diese Geräte bieten den Einsatzkräften Schutz, besonders wenn es darum geht, eine Gefahrenzone unbeschadet verlassen zu können. Um den Einsatzkräften, im Falle eines Notfalls, eine sichere Fluchtmöglichkeit zu ermöglichen, sind Rettungsgeräte zur vorübergehenden Sauerstoffversorgung der Bediensteten erforderlich.

Laut dem Bundesbedienstetenschutz-Gesetzes, BGBl. I Nr. 70/1999 ist es Pflicht des Dienstgebers für den Gesundheitsschutz seiner Bediensteten in Bezug auf alle Aspekte zu sorgen, die ihre dienstliche Tätigkeit betreffen. (...) Der Dienstgeber hat die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und Sittlichkeit seiner Bediensteten erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich zur Verhütung arbeitsbedingter Verfahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.״

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende


Anfrage

1.)  Ist Ihnen bekannt, dass es für die Fahrzeuge der Landesverkehrsabteilungen und

Autobahnpolizeiinspektionen zugewiesene Sauerstoffselbstrettungsgeräte gab, welche 2009
ersatzlos ausgeschieden wurden?

2.) Ist Ihnen oder Ihren untergeordneten Dienstbehörden bekannt, dass seitens der
Personalvertretung Anträge gestellt wurden, solche Gerate neuerlich zuzuweisen?

a.) Wenn ja, weshalb wurden die Geräte nicht angekauft?
b.) Ist daran gedacht die Geräte zukünftig anzukaufen und bis wann soll dies

geschehen?

c.) Falls keine Neuanschaffung erfolgen soll, ersuchen wir um Begründung der
Entscheidung

3.) Wurden die angeführten Gefährdungspotenziale bei der Beurteilung der Arbeitsplätze der
Bediensteten einbezogen?

4.) Wurden Vorkehrungen für Not- und Rettungsmaßnahmen getroffen, wie im § 4 Abs 3 B-BSG
angef
ührt, getroffen?

a.) Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden getroffen?

b.) Wenn nein, weshalb nicht?

c.)   Ist daran gedacht in Zukunft derartige Vorkehrungen zu treffen?

d.) Wenn ja, bis wann ist damit zu rechnen?