11688/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner betreffend

die steigende Einbruchsrate in Privatwohnungen bzw. -häuser

Immer häufiger beklagen Exekutivbeamte, dass vor allem nach Einbrüchen und Einbruchsversuchen in Wohnungen und Häusern die festgenommenen und vielfach auch geständigen Täter mit einer Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft belohnt werden!

Weitere Nachforschungen bzw. auch grenzüberschreitende Erhebungen unterbleiben deshalb und dies kommt auch einer Einladung zur Tatwiederholung gleich. So geschehen z.B. im Bezirk Wiener Neustadt.

Diese Umstände führen auch zu einer Frustration der Beamtinnen und Beamten ihres Ressorts, wenn sie erkennen, dass den überführten Tätern vielfach durch die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaften nichts passiert.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.       Sind ihnen Klagen bzw. Beschwerden ihrer Exekutivbeamtinnen und -beamten, wegen der oft unverständlichen Einstellung der Verfahren gegenüber überführten und geständigen (!) Tätern nach Einbruchdiebstählen, bekannt?

2.       Welche Maßnahmen haben sie getroffen, oder werden sie setzten, um eine intensivere Strafverfolgung zu gewährleisten?

3.       Gibt es diesbezüglich Gespräche zwischen ihnen und der Frau Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl?

4.       Welche Möglichkeiten bestehen bzw. welche Probleme sehen sie bei grenzüberschreitenden Ermittlungen, vor allem mit unseren östlichen Nachbarstaaten?

5.       In wie vielen Fällen kam es in den jeweiligen Bundesländern nach Anzeigen der Polizei zur Einstellung der Strafverfahren bei Einbruchdiebstählen durch die jeweilige Staatsanwaltschaft?

6.       Ist die persönliche Ausrüstung der Polizistinnen und Polizisten zweckentsprechend und ausreichend?

7.       Ist das Lenken eines Einsatzfahrzeuges beim Tragen der zur Verfügung gestellten Schutzweste ohne Einschränkung möglich?

8.       Ist die technische Ausstattung der Polizeiinspektionen ausreichend, oder besteht Handlungsbedarf?