11702/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend U-Haft nach Missbrauch an der 17jährigen Barbara Y.

 

Im September 2010 wurden 4 Personen in Graz für sechs Wochen in Untersuchungshaft genommen. Medienberichten zufolge wurde nach einem weiteren, fünften Täter gefahndet. Grund waren die Aussagen von Barbara Y., die diese vier Personen, ihre Großeltern und zwei Bekannte, unter anderem ein pensionierter Richter, beschuldigte, sie jahrelang sexuell missbraucht zu haben, so sei sie mit verbundenen Augen gequält und vergewaltigt worden.

Den Verhaftungen gingen Hausdurchsuchungen voraus, bei denen offenbar „entsprechendes Beweismaterial“ sichergestellt wurde, das die Verhaftung gerechtfertigt hat. (ORF online 18.9.2010)

Die Zeitung „der Standard“ zitiert in seiner Wochenendausgabe vom 18./19. September 2010 eine anonyme Informantin aus dem Justizbereich: “… Mir ist schlecht geworden, als ich mir das durchgelesen habe, ich habe gedacht, der Fall Fritzl ist ein Einzelfall-das ist absolut krank und widerwärtig, was da passiert ist…“

Des Weiteren erklärte das Mädchen, dass sie beim Missbrauch gefilmt bzw. fotografiert worden sei, und dass Geld geflossen sei. So schreiben die „Salzburger Nachrichten“ am 18.9.2010: „…haben die Großeltern das Mädchen gegen Geld auch anderen Tätern zugeführt. Von Massenvergewaltigungen und sadistischen Orgien ist die Rede, bei denen das Mädchen auch schwer verletzt worden sein soll…“

In der ersten Anzeige, die vom Ludwig Bolzmann Institut in Graz kam, wurden körperliche Missbrauchsspuren, welche im Einklang mit den Vorwürfen standen, beschrieben. So schrieb der Kurier in seiner Print-Ausgabe vom 23.10. 2010 „…Untersuchungen im Genitalbereich ergaben: Es muss schon etwas Schlimmes passiert sein…“

Nach dem psychiatrischen Gutachten der Gerichtsachverständigen Adelheid Kastner, welches 111 Seiten lang die Glaubwürdigkeit der Patientin widerlegt, und dieser eine „false memory syndrome“ bescheinigt, kam es zur Enthaftung der 4 verdächtigen Personen und zur Einstellung des Verfahrens gegen die Beschuldigten, ohne eine Stellungnahme der behandelnden Abteilung. Immerhin sprach der ärztliche Direktor Prim. Dr. Werner Schöny in der ORF-Sendung „Thema“

 

Kritik an der Gutachterin kam auch von der Mutter: „…sie sei in diesem Fall nicht geeignet gewesen…“

Die Eltern des Mädchens möchten das Verfahren auch nach dem Ableben weiterführen, so erklärte die Mutter gegenüber der APA: „…an der Glaubwürdigkeit Ihrer Tochter bestehe kein Zweifel, das Mädchen sei nach den Missbräuchen im Alter von 5 bis 12 Jahren in ausgesprochen schlechter psychischer Verfassung gewesen…“

Die Staatsanwaltschaft Graz verwies in einer Stellungnahme, dass auch Wels ein möglicher Tatort sein könnte!

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wurde bei den Hausdurchsuchungen Beweismaterial sichergestellt, welche die Aussagen der Barbara bestätigen?

2.    Wenn nein, wurde Beweismaterial sichergestellt, dass Rückschlüsse zugelassen hat, die Personen könnten jene Taten, die das Mädchen ihnen vorgeworfen hat, durchgeführt haben?

3.    Wenn nein, was genau war die Grundlage für diese Untersuchungshaft?

4.    Was war der Grund für die Entlassung aus der Untersuchungshaft?

5.    Wurde der fünfte Täter ausgeforscht?

6.    Wenn ja, wurde er zu den Vorwürfen befragt?

7.    Wurde nach weiteren Tätern gesucht?

8.    Wurde nach Bildern oder Videos gesucht, die das Mädchen darstellen und damit Ihre Aussagen bestätigt hätten?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Wenn ja, wurde auch der beschlagnahmte Computer von Volker Nadler (LenzingAG) nach Bildern des Mädchens durchsucht?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Wenn ja, wurden Bilder des Mädchens gefunden?

13. Wurde auch das Videomaterial des ehemaligen Logopäden der Wagner-Jauregg-Klinik, Günther Auracher, der im November 1998 zu 20 Monaten Haft wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde, hunderte Dateien und Videos mit kinderpornografischen Darstellungen besessen hat, gesichtet?

14. Wenn nein, warum nicht?

15. Wenn ja, wurden Bilder von Barbara gefunden?

16. Konnte bestätigt werden, dass auch außerhalb von Graz ein Tatort war?

17. Konnte bestätigt werden, dass auch Wels ein möglicher Tatort war?

18. Gab es Hinweise, dass auch in der Nähe der Lenzing AG ein möglicher Tatort war?