11708/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vilimsky, DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend der Vergabe von Mobilfunk- und Festnetzdiensten des Bundes durch die BBG

 

 

Laut einem Profil-Bericht vom 30. April 2012 soll die Republik seit 2002 auf Grundlage von Verträgen telefonieren, welche unter möglicherweise wettbewerbswidrigen Bedingungen zustande kamen: Nutznießer war die Telekom Austria. Nun soll der Auftrag neu ausgeschrieben werden.

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Warum wurden die Zuschlagskriterien im Jahr 2002 während des laufenden Verfahrens derart geändert, dass plötzlich auch ein Abschluss mit mehreren Providern möglich war?

2.    Warum hat nicht der damalige Bestbieter T-Mobile/Tele 2 den Zuschlag über den Großteil der Leistungen erhalten sondern die Telekom Austria?

3.    Wer hat entschieden, dass die Telekom Austria größter Nutznießer der Vergabe sein soll (Einnahmen der Telekom Austria aus dem Vertrag laut Profil im Jahr 2010 € 17 Millionen, die von T-Mobile € 1,5 Millionen)?

4.    Erfolgte diese Entscheidung auf Weisung des damaligen Finanzministers Karl Heinz Grasser?

5.    War der Aufsichtsrat der BBG in das Vergabeverfahren miteingebunden und wenn ja, in welcher Form?

6.    Warum wurde in der Folge das Entgelt des Rahmenvertrages - vergaberechtlich unzulässig - mehrfach neu ausgehandelt ohne eine Neuausschreibung durchzuführen?

7.    Warum wurden im Jahr 2004 die Internetdienstleistungen für den Bund nicht gesondert ausgeschrieben, sondern mittels Zusatzvereinbarungen zum bestehenden Rahmenvertrag vergeben?

8.    Wie wurde diese Vorgangsweise rechtlich begründet?

9.    Kann ausgeschlossen werden, dass es bei diesen Vergaben keine Vorteilsnahme durch die BBG bzw. ihre Vertreter gegeben hat; laut Profil ist das Auftragsvolumen der Telekom Austria bei von der BBG vertretenen Drittunternehmen von 0,9 Millionen € in 2003 bis 2010 auf rund 14 Millionen € pro Jahr gestiegen?

10. Wurden diese Zuteilungen durch die BBG nach objektiven Gesichtspunkten durchgeführt?

11. Warum plant die BBG nur den Mobilfunkbereich neu auszuschreiben, nicht aber den Festnetzbereich; in dem „profil“ Artikel wird ja ebenfalls berichtet, dass BBG Geschäftsführer Nemec plant, die anstehende Neuausschreibung des Rahmenvertrages auf den Mobilfunkbereich zu beschränken?

12. Wie der Artikel vermutet erfolgte die Vergabe im Jahr 2003 rechtswidrig; warum wird daher nicht der gesamte Rahmenvertrag neu ausgeschrieben, um die Telekommunikation des Bundes auf rechtlich saubere Beine zu stellen?

13. Gibt es einen Ausschreibungstext für diese Vergabe bzw. wann wird dieser veröffentlicht?

14. Warum erfolgt die Ausschreibung des bereits im April abgelaufenen Rahmenvertrages aus 2003 erst jetzt?

15. Können Sie sicherstellen, dass dieses neue Verfahren vergaberechtlich einwandfrei abgewickelt wird und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?

16. Besteht ein Naheverhältnis zwischen BBG Geschäftsführer Andreas Nemec und Michael Fischer von der Telekom Austria?

17. Können Sie ausschließen, dass die Telekom Austria bei der Vergabe durch die BBG wegen persönlichen Netzwerken der Beteiligten bevorzugt wurde?