11722/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.05.2012
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Anfrage
Der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend der
„Bezirksgerichte Scheibbs, Haag, Waidhofen an der Ybbs/Amstetten und Ybbs an der Donau“
Die Diskussion über Strukturoptimierungen in der österreichischen Gerichtsbarkeit soll laut Anfragebeantwortung (Anfrage 10719/J-NR/2012 vom 23.02.2012) dazu führen, dass die zu Verfügung stehenden Mitteln an vergrößerten Standorten und Einheiten besser und wirkungsvoller als bisher im Interesse einer bürgernahen Justiz eingesetzt werden können. Ein Personalabbau sei im Zuge dieser Organisationsänderungen jedoch keinesfalls angestrebt, sodass die personellen Kapazitäten unverändert bleiben, zudem seien für die Strukturoptimierung der österreichischen Gerichtsorganisation nicht die Auslastungsgrade einzelner Bezirksgerichte bzw. Bedienstetengruppen oder die Anzahl der Verhandlungen entscheidend.
Welche Standorte letztlich im Rahmen der geplanten Optimierung der Gerichtsorganisation geschlossen werden, stehe derzeit noch nicht fest und soll Gegenstand von Gesprächen mit dem Landeshauptmann von Niederösterreich sein
Aufgrund der Beantwortung der oben angeführten Anfrage ergeben sich für die unterzeichnenden Abgeordneten folgende ergänzende Fragen an die Frau Bundesministerin für Justiz.
1. Sind die Bezirksgerichte Haag/Waidhofen an der Ybbs, Amstetten, Scheibbs und Ybbs an der Donau von den Überlegungen betroffen?
a.) Wenn ja, welcher der Standorte (Waidhofen/Ybbs, Amstetten, Haag, Scheibbs, Ybbs/Donau) wird von Ihrer Seite als „vergrößerter Standort" ins Auge gefasst.
2. Ergeben sich aufgrund der „vergrößerten Standorte" und der in Aussicht gestellten unveränderten Personalstände, an den neuen Standorte auch veränderte Platzangebote?
a.) Wenn ja, wie muss das Platzangebot an den „vergrößerten Standorten“ - im Besonderen an den oben genannten Standorten - ausgerichtet werden?
b.) Welche Infrastrukturellen Maßnahmen werden „vergrößerte Standorte" nach sich ziehen?
3. In welcher Höhe sind Infrastrukturmittel für „vergrößerte Standorte“ - Österreichweit - vorgesehen?
4. Welches Einsparungspotenzial wird durch die geplanten Maßnahmen - insbesondere durch die „vergrößerten Standorte“ - erwartet?
5. Haben Gespräche mit dem Landeshauptmann von Niederösterreich bereits stattgefunden?
a.) Wenn ja, welches Ergebnis wurde erzielt?
b.) Wenn nein, wann werden die Gespräche mit dem Landeshauptmann von
Niederösterreich stattfinden?
c.) Wer wird bei den Gesprächen anwesend sein?
d.) Werden zu den Gesprächen Vertreter der betroffenen Bezirke eingeladen wie etwa die betroffenen BürgermeisterInnen?
7.) Welche messbaren Kriterien werden von Seiten des Bundesministeriums für die Strukturoptimierung herangezogen, wenn weder der Auslastungsgrad der Standorte noch die Anzahl der Verhandlungen (sie werden laut Anfragebeantwortung nicht ausgewertet) für die Strukturoptimierung, mit anderen Worten die Zusammenlegung und der damit verbundenen Schließung von Bezirksgerichten, maßgeblich sind?
8.) Wie kann gewährleistet werden, dass die zu Verfügung stehenden Mittel besser und wirkungsvoller eingesetzt werden, wenn weder der Auslastungsgrad der Standorte noch die Anzahl der Verhandlungen für Strukturoptimierungen maßgeblich sind?