11776/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.05.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Polizeibeamter als Privatdetektiv

Die Tiroler Tageszeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 13. Mai 2012 über  einen Polizeibeamten, der nach eigenen Angaben einen bestimmten Personenkreis im Internet beobachtet bzw. danach trachtet, dessen angebliche Verbindungen zu irgendwelchen Internetplattformen nachzuweisen. Er agiert zu diesem Zwecke laut eigenen Angaben auch als „agent provocateur“.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wie lassen sich derartige Aktivitäten, die ein Polizist, somit Staatsbediensteter, aus persönlichen Motiven setzt, mit dem Dienstrecht vereinbaren?
  2. Ist es mit dem Dienstrecht vereinbar, dass sich ein Polizeibeamter während der Ausübung seiner Nebentätigkeit als „agent provocateur“ betätigt, um zu versuchen politisch Andersdenkende zu denunzieren?
  3. Wie lässt es sich mit Dienstrecht vereinbaren, wenn ein Staatsbediensteter, sich aus persönlichen Motiven, derart als „Detektiv“ betätigt und dabei auf die ihm im Rahmen seiner polizeilichen Tätigkeit zur Verfügung gestellten Resourcen zurückgreift?
  4. Wenn diese Verhalten nicht dem Dienstrecht entsprechen, welche dienst- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen werden Sie gegen diesen Beamten setzen?