11783/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.05.2012
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Anfrage

Der Abgeordneten Johann Hechtl und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend der

Bezirksgerichte Neunkirchen (Aspang) und Gloggnitz“

Die Diskussion über Strukturoptimierungen in der österreichischen Gerichtsbarkeit soll laut Anfragebeantwortung (Anfrage 10653/J vom 23.02.2012) dazu führen, dass die zu Verfügung stehenden Mitteln an vergrößerten Standorten und Einheiten besser und wirkungsvoller als bisher im Interesse einer bürgernahen Justiz eingesetzt werden können. Ein Personalabbau sei im Zuge dieser Organisationsänderungen jedoch keinesfalls angestrebt, sodass die personellen Kapazitäten unverändert bleiben, zudem seien für die Strukturoptimierung der österreichischen Gerichtsorganisation nicht die Auslastungsgrade einzelner Bezirksgerichte bzw. Bedienstetengruppen oder die Anzahl der Verhandlungen entscheidend.

Welche Standorte letztlich im Rahmen der geplanten Optimierung der Gerichtsorganisation geschlossen werden, stehe derzeit noch nicht fest und soll Gegenstand von Gesprächen mit dem Landeshauptmann von Niederösterreich sein

Aufgrund der Beantwortung der oben angeführten Anfrage ergeben sich für die unterzeichnenden Abgeordneten folgende ergänzende Fragen an die Frau Bundesministerin für Justiz.

1.    Ist das Bezirksgerichte Neunkirchen von den Überlegungen betroffen?

a.) Wenn ja, ist der Standort von Ihrer Seite als vergrößerter Standort“ ins Auge gefasst.

2.    Ergibt sich aufgrund eines vergrößert Standortes“ und der in Aussicht gestellten unveränderten Personalstände, am Standort Neunkirchen auch ein verändertes Platzangebot?

a.) Wenn ja, wie muss das Platzangebot an den vergrößerten Standorten“ - im Besonderen an den oben genannten Standorten - ausgerichtet werden?

b.) Welche Infrastrukturellen Maßnahmen werden vergrößerte Standorte“ nach sich ziehen?


3.       In  welcher  Höhe  sind  Infrastrukturmittel  füvergrößerte  Standorte“  - Österreichweit - vorgesehen?

4.       Welches Einsparungspotenzial wird durch die geplanten  Maßnahmen   - insbesondere durch die vergrößerten Standorte“ - erwartet?

5.       Haben Gespräche mit dem Landeshauptmann von  Niederösterreich bereits stattgefunden?

a.) Wenn ja, welches Ergebnis wurde erzielt?

b.) Wennn ein, wann werden die Gespräche mit dem Landeshauptmann von Niederösterreich stattfinden?

c.) Wer wird bei den Gesprächen anwesend sein?

d.) Werden zu den Gesprächen Vertreter der betroffenen Bezirke eingeladen wie etwa die betroffenen BürgermeisterInnen der Gemeinden und Abgeordneten zum Nationalrat des Bezirkes?

7.         Welche messbaren Kriterien werden von Seiten des Bundesministeriums für die Strukturoptimierung  herangezogen,  wenn  weder der Auslastungsgrad  der Standorte noch die  Anzahl  der Verhandlungen (sie werden laut Anfragebeantwortung nicht ausgewertet) für die Strukturoptimierung, mit anderen Worten die Zusammenlegung und der damit verbundenen Schließung von Bezirksgerichten, maßgeblich sind?

8.         Wie kann gewährleistet werden, dass die zu Verfügung stehenden Mittel besser und wirkungsvoller eingesetzt werden, wenn weder der Auslastungsgrad der Standorte noch die Anzahl der Verhandlungen für Strukturoptimierungen maßgeblich sind?