11952/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend  Einhaltung der Aarhus-Konvention bei Temelin-UVP

 

 

Im Zuge der laufenden UVP zum Ausbau des AKW Temelin wird offensichtlich die Aarhus-Konvention gebrochen.

Dieser völkerrechtliche Vertrag regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten für alle Unterzeichnerstaaten.

Zurzeit wird der österreichischen Bevölkerung ein offizieller Anhörungstermin im Zuge der Temelin-UVP verwehrt. Es soll lediglich ein Anhörungstermin am 22. Juni 2012  in der Tschechischen Republik stattfinden. Diese klare Benachteiligung der österreichischen Bevölkerung ist bereits ein Bruch der Aarhus-Konvention.

                                                                                      

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft  folgende

 

 

 

 

ANFRAGE

 

1)    War die am 30. Mai in Wien angesetzte Temelin-Veranstaltung ein offizieller Anhörungstermin im Zuge der Temelin-UVP ?

 

2)    Wenn nein, warum haben Sie sich nicht für einen offiziellen Anhörungstermin in Österreich eingesetzt?

3)    Ist der offizielle Anhörungstermin am 22. Juni 2012 in der Tschechischen Republik der einzige mögliche Termin für die österreichische Bevölkerung?

 

4)    Wenn nein, wo und wann finden noch offizielle Anhörungstermine im Zuge der Temelin-UVP statt?

 

5)    Warum war die Frist für Einwendungen im Zuge der Temelin-UVP in Österreich mit 30 Tagen und in Bayern mit sechs Wochen befristet?

 

6)    Warum haben Sie sich nicht für eine Verlängerung der Einwendungsfrist für Österreich eingesetzt?

 

7)    Was werden Sie unternehmen, um sicherzustellen, dass die durch die Aarhus-Konvention zugesicherten Rechte Österreichs doch noch gewahrt werden können?

 

8)    Haben Sie oder die Behörden bei den in den letzten drei Jahren ausgeschriebenen UVPs zu Atomkraftwerken in a) Krsko, b) Mochovce, c) Temelin jeweils eine Stellungnahme abgegeben?

 

9)    Wenn ja, wie lautet dieser Inhalt der jeweiligen Stellungnahme?

 

10) Wenn nein, warum nicht?

 

11) Haben die Bundesländer Öberösterreich, Niederösterreich, Wien, Burgenland, Steiermark und Kärnten in den letzten drei Jahren ausgeschriebenen UVPs zu Atomkraftwerken in a) Krsko, b) Mochovce, c) Temelin jeweils eine Stellungnahme abgegeben?

 

12) Wenn ja, wie lautet dieser Inhalt der jeweiligen Stellungnahme?

 

13) Wenn nein, warum nicht?