12000/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Gartelgruber, Venier

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend  Bergbahnen Skizentrum Hochzillertal GmbH & CoKG

 

Am 22. 05. 2012 wurde auf dem Internetblog "www.dietiwag.org" folgendes veröffentlicht:

 

"Nach der Aufdeckung der Betrugsfälle auf dieser Seite will nun endlich die Behörde aktiv werden, wie mir das Büro des zuständigen Landesrates Anton Steixner mitteilt:

 

„Aufgrund Ihrer Angaben hat die Wasserrechtsbehörde eine Anfrage an die TIWAG – Netz AG gerichtet. Darin hat die Behörde ersucht, die von der Bergbahnen Skizentrum Hochzillertal GmbH & Co KG zum Betrieb ihrer Kraftwerksanlagen der TIWAG – Netz AG angegebenen Daten über die Energieerzeugung bekannt zu geben. Dazu hat sich die TIWAG – Netz AG im Schriftsatz vom 3. Mai 2012 geäußert. Diese Daten bestätigen Ihre diesbezüglichen Behauptungen.

 

Weiters kann ich Ihnen mitteilen, dass hinsichtlich der Vorwürfe gegenüber der „Unternehmensgruppe Schultz“ tatsächlich Ermittlungen im Gange sind. Diese Ermittlungen sind auch notwendig, um im Zuge eines Wiederherstellungs- und/oder Verwaltungsstrafverfahrens konkrete Anordnungen treffen zu können.

 

Zu nicht genehmigten Bachableitungen erging bereits im März 2008 ein Wiederherstellungsauftrag an die Bergbahnen Skizentrum Hochzillertal GmbH & Co KG. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung erhoben, der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat (trotz mehrfacher Anfragen) bislang nicht entschieden.

Ob nun die von Ihnen vorgelegte Fotodokumentation möglicherweise weitere vom zitierten Wiederherstellungsbescheid nicht erfasste Bachableitungen zeigt, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Die Wasserrechtsbehörde hat aber – wie dargestellt – aufgrund Ihrer Angaben zu den Kraftwerken Kaltenbach und Aschau (jeweils Ober- und Unterstufe) unverzüglich Ermittlungen eingeleitet. Bereits in den kommenden Tagen wird es mit den Verantwortlichen des Sachgebietes Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie weitere Besprechungen geben, um die Vorgangsweise abzustimmen.“ (http://www.dietiwag.org/blog/index.php?datum=2012-05-22)

 

Am folgenden Tag wurde folgender Blogeintrag auf derselben Seite veröffentlicht:

 

"Mit Bescheid vom 3.3.2008 hat die Wasserrechtsbehörde des Landes Tirol den Bergbahnen Skizentrum Hochzillertal GmbH & CoKG den Rückbau illegaler Wasserfassungen im Skigebiet vorgeschrieben. Dagegen hat die Schultz-Gruppe beim Landwirtschaftsministerium, noch unter Josef Pröll, als Behörde zweiter Instanz berufen. Eine Entscheidung in dieser Sache ist dort trotz mehrfacher Urgenzen aus Tirol bis zum heutigen Tag nicht erfolgt."

(http://www.dietiwag.org/blog/index.php?datum=2012-05-23)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Erließ die Wasserrechtsbehörde des Landes Tirol am 03. 03. 2008 einen Bescheid, der der Bergbahnen Skizentrum Hochzillertal GmbH & CoKG den Rückbau illegaler Wasserfassungen vorschreibt?

 

2.    Legte die Bergbahnen Skizentrum Hochzillertal GmbH & CoKG oder deren Eigentümer gegen diesen Bescheid Berufung beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) ein?

 

3.    Wenn ja, wann wurde die Berufung rechtswirksam eingebracht?

 

4.    Gibt es bereits eine Entscheidung über diese Berufung?

 

5.    Wenn ja, wann ist diese ergangen?

 

6.    Wenn ja, wie wurde entschieden?

 

7.    Wenn ja, wurde diese veröffentlicht?

 

8.    Wenn nein, warum nicht?

 

9.    Wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?