12064/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.06.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Josef A. Riemer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Österreichischer Integrationsfonds
In der Tageszeitung "Österreich" wird in der Ausgabe vom 27.05.2012 ein Artikel der Arbeit des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) gewidmet. Auf der Internetseite des ÖIF kann man sich sowohl über die Projekte und Arbeiten als auch über die Unternehmensstruktur informieren.
Demnach unterhält der ÖIF Integrationszentren in Wien, Steiermark, Oberösterreich und Tirol, die laut eigenen Angaben die sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Integration von Migrant/innen in Österreich fördern sollen. Eine dieser Förderung ist die Vergabe von jährlich zwei Stipendien an Asylberechtige und Drittstaatangehörige.
Unter der Rubrik "Wir über uns/Organigramm" wird ersichtlich, dass die Unternehmung von einem Geschäftsführer und zwei stellvertretende Geschäftsführerinnen geführt wird.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn ja, mit welchen Ergebnis?
c) Wenn nein, wieso nicht
b) Wer bestimmt/wählt die Geschäftsführung?
c) Nach Kriterien wird die Geschäftsführung bestimmt/gewählt?
d) Wer kontrolliert die Geschäftsführung?
e) Für wie lange wird eine Geschäftsführung gewählt?
b) Nach welchen Kriterien wird der/die Stipendiat/in ausgewählt?