12133/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.06.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Fehlstunden an Schulen der Sekundarstufe II im Bundesland Oberösterreich
„Koalitionsdebatte abseits der Fakten?“ titelt ein Bericht von orf.at zum Thema Schulschwänzer. Darin werden u.a. die verschiedenen Ansätze von SPÖ und ÖVP betreffend mögliche Strafandrohung für Eltern, welche ihren Kindern das Schulschwänzen erlauben, dargestellt. Von „Bildungsraub“ ist in diesem Zusammenhang auch die Rede und davon, dass in einer Bundesbehörde zentral die Anzahl der Fälle von Schulschwänzen erfasst werden sollte.
Diesbezügliche Pläne aus dem BMUKK lauten demnach wie folgt:
Konkret sieht der Entwurf vor, dass nach zehn unentschuldigten Fehltagen beziehungsweise 60 Fehlstunden bei einem verpflichtenden Gespräch von Schülern, Eltern und Lehrer schriftlich Schritte zur Verbesserung der Situation vereinbart werden. Zeigt sich innerhalb von vier Wochen keine Verbesserung, werden Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter hinzugezogen und eine adaptierte Vereinbarung geschlossen.
Nach weiteren vier Wochen ohne Verbesserung werden die Schulaufsicht eingeschaltet und Schüler und Eltern über die Folgen weiterer Schulpflichtverletzungen informiert. Bei „Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“ wird schließlich die Jugendwohlfahrt informiert, die sich verpflichtend mit der Schule austauschen soll. Erst wenn es weiter zu Schulpflichtverletzungen kommt, soll im letzten Schritt die Strafe von 440 Euro zu zahlen sein, wobei auch danach weiter Begleitung und Betreuung der Jugendlichen vorgesehen ist.“ (http://orf.at/stories/2126179/2126183/, 18. Juni 2012)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende
Anfrage
1. Gibt es eine Erfassung der Fehlstunden von Schülern und Schülerinnen an Schulen der Sekundarstufe II im Bundesland Oberösterreich?
a. Falls ja, in wie vielen Fällen hatten im Schuljahr 2010/11 Schüler zehn unentschuldigte Fehltage?
b. Falls ja, in wie vielen Fällen hatten Schüler im Schuljahr 2010/11 60 Fehlstunden?
c. Falls ja, in wie vielen Fällen gab es im Schuljahr 2010/11 Gespräch von Schülern, Eltern und Lehrern aufgrund von vermehrten Fehlstunden bzw. –tagen?
d. Falls ja, in wie vielen Fällen gab es im Schuljahr 2010/11 schriftliche Vereinbarungen zur Verbesserung der Situation?
e. Falls ja, in wie vielen Fällen wurden im Schuljahr 2010/11 Schulpsychologen hinzugezogen?
f. Falls ja, in wie vielen Fällen wurden im Schuljahr 2010/11 Schulsozialarbeiter hinzugezogen?
g. Falls ja, in wie vielen Fällen wurde im Schuljahr 2010/11 die Schulaufsicht eingeschaltet?
h. Falls ja, in wie vielen Fällen wurden im Schuljahr 2010/11 Schüler und Eltern über die Folgen weiterer Schulpflichtverletzungen informiert?
i. Falls ja, in wie vielen Fällen wurde im Schuljahr 2010/11 die Jugendwohlfahrt informiert?
j. Falls ja, in wie vielen Fällen wurden im Schuljahr 2010/11 Geldstrafe fällig?