12171/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.06.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag: Michael Hammer

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Lärmschutz Innkreisautobahn A8

Derzeit wird die A8-Innkreisautobahn generalsaniert. Am 11. April 2012 wurde mit
dem Sicherheitsausbau im Bereich der Anschlussstelle Meggenhofen und Weibern
(Brunnberg) begonnen. Bereits im Jahr 2008 wurde eine Anfrage zum L
ärmschutz
betreffend den genannten Streckenbereich gestellt. In der Anfragebeantwortung des
damaligen Verkehrsministers Werner Faymann hie
ß es, dass die
L
ärmschutzmaßnahmen im betreffenden Bereich nach der Dienstanweisung 2006
umgesetzt werden. Dazu geh
ören die Nichteinrechnung des lärmmindernden
Belages und die Aussch
öpfung des Wirtschaftlichkeitsfaktors von 1:6 bei einer
gemeindeweisen Betrachtungsweise. Nun wird aber im Gegensatz zum ersten
Bauabschnitt der l
ärmmindernde Belag (LSMA) eingerechnet und eine
gemeindeweise Betrachtung ist nicht mehr m
öglich. Kurzum, die Zusagen aus dem
Jahre 2008 werden nicht eingehalten.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.       Ist Ihnen die Problematik im Bereich Meggenhofen und Weibern hinsichtlich des
L
ärmschutzes bekannt?

2.    Wenn ja, welche Lösungen schlagen Sie vor?


3.       Warum wird die Zusage der Gleichbehandlung der einzelnen Sanierungsschritte an
der A8 nicht eingehalten?

4.       Warum haben die Zusagen aus dem Jahr 2008 keine Gültigkeit mehr?

5.       Warum sind trotz Lärmschutzmaßnahmen dennoch einige Häuser über dem
Grenzwert von 50 dB?

6.       Aufgrund des zunehmenden Verkehrs und der tatsächlich höheren Geschwindigkeit
als die Höchstzulässige wird die Lärmbelästigung bis 2020 gravierend zunehmen,
wodurch die Grenzwerte bei weiteren Objekten
überschritten werden. Welche
Ma
ßnahmen werden Sie diesbezüglich setzen?