12171/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.06.2012
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag: Michael Hammer
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Lärmschutz Innkreisautobahn A8
Derzeit wird die
A8-Innkreisautobahn generalsaniert. Am 11. April 2012 wurde mit
dem Sicherheitsausbau im Bereich der Anschlussstelle Meggenhofen und Weibern
(Brunnberg) begonnen. Bereits im Jahr 2008 wurde eine Anfrage zum Lärmschutz
betreffend den genannten Streckenbereich
gestellt. In der Anfragebeantwortung des
damaligen Verkehrsministers Werner Faymann hieß es, dass die
Lärmschutzmaßnahmen im betreffenden Bereich nach der
Dienstanweisung 2006
umgesetzt werden. Dazu gehören
die Nichteinrechnung des lärmmindernden
Belages und die Ausschöpfung des
Wirtschaftlichkeitsfaktors von 1:6 bei einer
gemeindeweisen Betrachtungsweise. Nun wird aber im Gegensatz zum ersten
Bauabschnitt der lärmmindernde Belag (LSMA)
eingerechnet und eine
gemeindeweise Betrachtung ist nicht mehr möglich.
Kurzum, die Zusagen aus dem
Jahre 2008 werden nicht eingehalten.
Daher stellen
die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation
und Technologie folgende
Anfrage:
1.
Ist Ihnen die Problematik im Bereich Meggenhofen und Weibern
hinsichtlich des
Lärmschutzes
bekannt?
2. Wenn ja, welche Lösungen schlagen Sie vor?
3.
Warum wird die Zusage der Gleichbehandlung der einzelnen
Sanierungsschritte an
der A8 nicht
eingehalten?
4. Warum haben die Zusagen aus dem Jahr 2008 keine Gültigkeit mehr?
5.
Warum sind trotz Lärmschutzmaßnahmen
dennoch einige Häuser über dem
Grenzwert von 50 dB?
6.
Aufgrund des zunehmenden Verkehrs und der tatsächlich höheren
Geschwindigkeit
als die Höchstzulässige wird die Lärmbelästigung bis 2020 gravierend zunehmen,
wodurch die Grenzwerte bei weiteren Objekten überschritten werden. Welche
Maßnahmen werden Sie diesbezüglich setzen?