12204/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.06.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend die Verwendung von dienstlichen Bonusmeilen für private Zwecke
Sämtliche größere Fluglinien bieten Vielfliegerprogramme an. Zu den Vielfliegern dieser Republik zählen nicht nur die Mitglieder der Bundesregierung und ihre Staatssekretariate sondern auch die Beamtinnen und Beamten aller Ressorts, der nachgelagerten Dienststellen und der Einrichtungen im Besitz des Bundes.
Die meisten der Genannten beteiligen sich an Vielfliegerprogrammen. Je mehr man fliegt, umso mehr Bonusmeilen erwirbt man. Mit diesen, dienstlich und auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, erworbenen Bonusmeilen lassen sich dann auch private Reisen recht günstig bis gratis organisieren.
Im Jahr 2002 wurde in vielen europäischen Staaten dasselbe Problem mit dem Umgang der begehrten Bonusmeilen geortet - und auch entsprechende Maßnahmen ergriffen:
Juli 2002
BMWA: Dienstreise-Bonusmeilen gehören dem Ministerium
Utl.: Amtliche Regelung verbietet persönliche Vorteile für einzelne Bedienstete =
Wien (BMWA-OTS) - Zur aktuellen Diskussion über die private Nutzung von auf dienstlichen Flugreisen gesammelten Bonusmeilen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit fest: Die Durchführungsbestimmungen für Auslandsdienstreisen schreiben vor, dass dem einzelnen Bediensteten durch die Absolvierung einer dienstlichen Auslandsflugreise kein persönlicher Vorteil erwachsen darf. Es wird daher den im Rahmen der gegenständlichen Flugprogramme ausgestellten Flugtickets die sogenannte "Qualiflyerfähigkeit" durch entsprechende Codierung ausdrücklich aberkannt. Das Gleiche gilt auch für ähnliche personenbezogene Bonusprogramme anderer Fluggesellschaften. Der umgerechnete Bonusumfang wird der jeweiligen Dienststelle gutgeschrieben.
Diese Maßnahmen waren jedoch offensichtlich nicht ausreichend nachhaltig genug. Bereits im Jahre 2008 erschütterte einmal mehr ein diesbezüglicher Skandal die Republik. Im Jahr 2008 gaben die Privatreisen des ehemaligen SPÖ-Bundeskanzlers Alfred Gusenbauer Anlass zur umfassenden Diskussion, die aufgezeigt hat, eine Kontrolle über die Verwendung der dienstlich erworbenen Bonusmeilen gibt es nicht.
Jänner 2008
Bures: Umgang mit Bonusmeilen wird klar und einheitlich geregelt
Utl.: Ministerratsvortrag sieht "transparente und nachvollziehbare"
Regelung für den gesamten Bundesdienst und die Regierung vor =
Wien (OTS) - Doris Bures wird in ihrer Funktion als Beamtenministerin morgen im Ministerrat eine klare und einheitliche Regelung für den Umgang mit personenbezogenen Bonusprogrammen von Fluglinien für den gesamten Bundesdienst, inklusive MinisterInnen und StaatssekretärInnen, vorlegen.
Eine unverbindliche Empfehlung der ehemaligen Beamtenministerin Susanne Riess-Passer aus dem Jahr 2002, die von den einzelnen Ressorts und Dienststellen unterschiedlich gehandhabt wurde, soll nun verbindlich, klar und einheitlich festgeschrieben werden: In jedem einzelnen Dienstreiseantrag muss der Passus, dass dienstlich erworbene Prämien aus Bonusprogrammen nicht privat verwendet werden dürfen, aufgenommen werden. Ein Verstoß wäre demnach eine Dienstpflichtverletzung.
"Graubereiche und Unsicherheiten werden damit vollständig ausgeräumt, damit in Zukunft nichts mehr in Schwebe bleibt. Ein transparenter, nachvollziehbarer und erklärbarer Umgang mit Bonussystemen von Fluglinien wird damit sichergestellt", sagt Bures.
Bei den Bonussystemen von Fluglinien handle es sich um gängige und allen Personen offenstehende Vergünstigungen durch Unternehmen. Aufgrund der immer wieder kehrenden Diskussionen, aber auch, weil an PolitikerInnen und BeamtInnen zu Recht strengere Maßstäbe angelegt würden, will die Beamtenministerin für ihren Zuständigkeitsbereich des Bundesdienstes den Umgang mit Flugmeilen und anderen Vergünstigungen von Fluglinien "ein für allemal klären".
Bures erwartet sich von dieser Initiative: "Klarheit, Sicherheit und Transparenz; und kein Raum für Skepsis und irgendwelche Vermutungen." "Es ist deshalb auch keine Frage, dass die neue Regelung auch alle MinisterInnen und StaatssekretärInnen anwenden werden", so Bures abschießend.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1. Welche Regelung existiert in Ihrem Ressort bezüglich der Teilnahme der Ressortangehörigen (Mitglied der Bundesregierung, Mitarbeiter der Kabinette, allfällig eingerichtetes Staatssekretariat, Beamtinnen und Beamte, Vertrags- und Sondervertragsbedienstete sowie Mitarbeiter der nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich), an den Vielfliegerprogrammen der Fluglinien? (Bitte um Auflistung nach Ressort, ausgegliederten bzw. nachgeordnete Dienststellen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung)?
2. Welche Vereinbarungen hat Ihr Ressort oder haben die nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich diesbezüglich mit welchen Fluglinien, wann und mit welchem Inhalt abgeschlossen?
3. Beteiligen Sie - oder ein allfälliger Staatssekretär - sich an einem der Vielfliegerprogramme der Luftlinien, wenn ja, an welchen, seit wann und welchen Status (Miles & More, Frequent Traveller, Senator, HON Circle Member etc.) haben Sie dabei bereits erlangt?
4. Wie oft haben Sie - oder ein allfälliger Staatssekretär - diese Karte dienstlich benutzt?
5. Wie viele Bonusmeilen sind seit Ihrer Teilnahme bzw. der eines allfälligen Staatssekretärs am Vielfliegerprogramm dienstlich erworben worden?
6. Wie viele dienstlich erworbene Bonusmeilen wurden wiederum für weitere dienstliche Flüge Ihrerseits oder eines allfälligen Staatssekretärs verwendet?
7. Verwenden Sie bzw. ein allfällig eingerichteter Staatssekretär das Vielfliegerprogramm auch für private Zwecke?
8. Haben Sie - bzw. ein allfällig eingerichteter Staatssekretär - die dienstlich erworbenen Bonusmeilen jemals für private Reisen eingesetzt? Wenn ja, wann konkret und um wie viele Bonusmeilen handelte es sich?
9. Nutzen Sie - oder ein allfälliger Staatssekretär - für private Reisen dasselbe Vielfliegerprogramm bzw. dieselbe Karte wie für dienstliche Reisen?
10. Beteiligen sich weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses, einer nachgelagerten Dienststelle oder einer ausgegliederten Einrichtung in Ihrem Zuständigkeitsbereich an einem der Vielfliegerprogramme der Luftlinien, wenn ja, an welchen, seit wann und welchen Status (Miles & More, Frequent Traveller, Senator, HON Circle Member etc.) haben diese dabei bereits erlangt? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)
11. Wie oft haben die unter Punkt 10 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Karten seit Jänner 2008 jeweils dienstlich benutzt? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)
12. Wie viele Bonusmeilen sind seit Jänner 2008 durch die unter Punkt 10 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Vielfliegerprogramm dienstlich erworben worden? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)
13. Wie viele der, durch die unter Punkt 10 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienstlich erworbenen, Bonusmeilen wurden wiederum für weitere dienstliche Flüge seit Jänner 2008 verwendet? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)
14. Verwenden die unter Punkt 10 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Vielfliegerprogramm auch für private Zwecke, wenn ja welche und wofür? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)
15. Haben Angehörige der unter Punkt 10 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die dienstlich erworbenen Bonusmeilen seit Jänner 2008 für private Reisen eingesetzt? Wenn ja, wann konkret und um wie viele Bonusmeilen handelte es sich? (Bitte um Aufstellung nach Dienststelle)
16. Wie viele bzw. welche Flugreisen hat Ihr Ressort, bzw. haben ihre nachgelagerte Dienststellen oder ausgegliederte Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, seit Jänner 2008 mit dienstlich erworbenen Bonusmeilen begleichen können?
17. Welche Stelle in Ihrem Ressort, in ihren nachgelagerten Dienststellen oder ausgegliederte Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, organisiert die Verwertung von dienstlich erworbenen Bonusmeilen für die Bezahlung weiterer dienstlichen Reisen der Ressort- bzw. Dienststellenangehörigen?
18. Welche Stelle in Ihrem Ressort kontrolliert die Umsetzung der im Jänner 2008 von der damaligen Beamtenministerin vorgelegten und vom Ministerrat beschlossenen Richtlinie betreffend die Verwendung von Bonusmeilen im Ressort, in den nachgelagerte Dienststellen oder ausgegliederte Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich?
19. Werden die Bonusmeilenkarten der Angehörigen des Ressorts, der nachgelagerten Dienststellen oder ausgegliederten Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, welche durch dienstliche Flugreisen Bonusmeilen erworben haben, nach Ausscheiden des Ressortangehörigen eingezogen, wenn ja, wie viele Karten wurden seit 2008 eingezogen, wenn nein, wie können Sie dann die Verwendung dienstlicher Bonusmeilen für private Zwecke unterbinden?