12241/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.07.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Harald Walser, Peter Pilz, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Suchtprävention und Suchtberatung

BEGRÜNDUNG

 

Seit 1. Dezember 2010 gibt es im Bundesministerium für Finanzen eine eigens bei der Sektion I eingerichtete Stabstelle für Suchtprävention und Suchtberatung für den Glücksspielbereich („Spielerschutzstelle“). Diese Stabstelle konzentriert sich entgegen ihrer Bezeichnung anscheinend weniger auf aktive Suchtprävention und –beratung, sondern eher auf ihre Rolle bei Konzessionsvergaben (Überprüfung von Spielerschutzkonzepten) und Medienarbeit. Der Name der Abteilung dürfte also irreführend sein. Die tatsächliche Suchtprävention und –beratung sowie die öffentliche Unterstützung von Therapieeinrichtungen kommt dagegen viel zu kurz. Außerdem besteht ein generelles Informationsdefizit bezüglich Steuereinnahmen aus dem Glücksspielbereich.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Was sind die Aufgaben der Stabstelle für Suchtprävention und Suchtberatung?

 

2.    Über welches Budget verfügt die Stabstelle für Suchtprävention und Suchtberatung?

 

3.    Zu welchem Anteil entfällt das Budget jeweils auf die in der Antwort zu Frage 1. Genannten Aufgaben?


4.    Welche Reformen planen Sie bezüglich dieser Stabstelle?

 

5.    Welche Mittel stellte der Bund (aufgeschlüsselt auf die Jahre 2010, 2011 und 2012) für die Umsetzung von suchtpräventiven Maßnahmen im Bereich der Glücksspielprävention – abgesehen von den Ausgaben für diese Stabstelle – sonst noch zur Verfügung?

 

6.    Welche Mittel stellte der Bund (aufgeschlüsselt auf die Jahre 2010, 2011 und 2012) für die Unterstützung von Therapieeinrichtungen für Personen mit gefährlichem oder pathologischem Spielverhalten zur Verfügung?

 

7.    Welche Einnahmen erzielt das Finanzministerium durch Abgaben im Bereich des Glücksspiels, insbesondere durch die Glücksspielabgabe,  die Bundesautomaten- und die VLT-Abgabe, pro Jahr (aufgeschlüsselt auf die Jahre 2010, 2011 und 2012)?

 

a.    Welche Einnahmen entfallen dabei auf das sogenannte „kleine Glücksspiel“ an Spielautomaten?

b.    Welche Einnahmen entfallen dabei auf VLT-Geräte?

c.    Welche Einnahmen entfallen dabei auf Glücksspielautomaten in Spielbanken?

 

8.    Welche finanziellen Mittel erhalten die unterschiedlichen Bundesländer aus den Steuereinnahmen im Glückspielbereich, insbesondere aus dem „kleinen Glücksspiel“, den Einnahmen im Rahmen des §22b Finanzausgleichs sowie den Zuschlagsabgaben nach §13a FAG?

 

9.    Verfügt das Bundesministerium für Finanzen über eine Übersicht der Steuereinnahmen der Bundesländer im Glücksspielbereich?

 

a.    Wenn ja, welche Steuereinnahmen aus dem Glückspiel (einschließlich dem kleinen Glücksspiel und den landesgesetzlich geregelten Sportwetten) haben die Bundesländer aus den verschiedenen Abgaben?

 

 

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

10. Wie stehen Sie zur prinzipiellen Problematik, dass Angestellte des Bundesministeriums für Finanzen gleichzeitig als ReferentInnen bei privaten Unternehmen tätig sind?

 

11. Können Sie ausschließen, dass jene Angestellte des Bundesministeriums für Finanzen, die für Konzessionsvergaben im Bereich des Glücksspiels verantwortlich sind, als ReferentInnen bei privaten Unternehmen, die sich für Glücksspielkonzessionen bewerben, tätig sind?