12267/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.07.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Susanne Winter
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Berufsbezeichnungen und Titelwirrwarr bei Wahlen und in der Öffentlichkeit
Österreich ist ein Land der Titel und Ehrenzeichen. Dies führt bei Titelträgern, Parteien, Wahlbehörden und sonstigen Institutionen sehr oft zu Verwirrung. Ob nun Ausbildungsgrad, vormaliger oder aktueller Beruf oder derzeitige Funktion gemeint sind, scheint durch Gesetzgeber und Behörden nicht immer klar geregelt zu sein. Auch welche Konsequenzen „unrichtig“ bezeichnete Personen zu tragen haben, ist unklar. Auch bei überaus prominenten Protagonisten, von Bundespräsident und Bundeskanzler abwärts, tun sich da sehr viele Fragen auf.
Bundespräsident Fischer ist seit 1993 titulierter ordentlicher Universitätsprofessor, verschweigt aber dass er nur titulierter ist.
Auf der Homepage des Bundespräsidenten steht aktuell "zum Professor ernannt".
Beim Juristentag 2012 hält er als ordentlicher Univ.-Prof. eine Rede.
Auf der eigenen Homepage stand 2004 "ordentlicher Universitätsprofessor".
In Aussendungen der Parlamentskorrespondenz wird er als Zweiter Präsident des Nationalrates Univ.-Prof. Dr. Heinz Fischer benannt (2003).
…………………………………………………………………..
Bundeskanzler Faymann, ist Studienabbrecher und weist eine 7 jährige Lücke (1978 bis1985) in seinem Lebenslauf auf.
Wird 2010 von einer SPÖ-regierten Stadt als Dr. Faymann auf der Einladung und Homepage angekündigt.
Die Präsidentschaftskanzlei kündigt einen Besuch bei Dr. Werner Faymann an (OTS 20.3.2009).
Wird ständig in Medienberichten und Radiointerviews als Doktor tituliert.
…………………………………………………………………..
Der SPÖ-GesundheitsministerAlois Stöger, ist Diplômé des Hautes Etudes des Pratiques Sociales.
Wird heute noch auf der Seite der Med. Uni Graz als Dr. Stöger geführt: " Bundesminister Dr. Alois Stöger zu Besuch an der nachhaltigen Gesundheitsuniversität Med Uni Graz".
…………………………………………………………………..
Die SPÖ-Infrastrukturministerin Doris Bures kandidierte 2008 als Bundesgeschäftsführerin, war allerding damals bereits Frauenministerin und hatte als solche Berufsverbot.
…………………………………………………………………..
Die amtierende Nationalratspräsidentin Barbara Prammer, kandidierte 2008 als Soziologin, obwohl es für den Ersten Nationalratspräsidenten ein Berufsverbot gibt.
Andreas Khol, ehemaliger Nationalratspräsident ist seit 1980 titulierter außerordentlicher Universitätsprofessor, verschweigt aber das er nur titulierter ist und meist auch, dass er nur außerordentlicher ist.
Auf Kandidatenlisten finden sich unterschiedliche Bezeichnungen.
1986: Außerordentlicher Universitätsprofessor(Tiroler Landesliste).
1990: Universitätsprofessor, Leiter der Politischen Akademie der ÖVP(Tiroler Landesliste).
1995: Universitätsprofessor (Regionalliste Innsbruck Stadt) Universitätsprofessor(Tiroler Landesliste).
1999: Klubobmann(Tiroler Landesliste).
In Aussendungen der Parlamentskorrespondenz wird er als Präsident des Nationalrates Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol benannt (2003).
…………………………………………………………………..
Die ÖVP- Nationalratsabgeordnete Gabriele Tamandl kandidierte 2008 auf der Bundesliste als „dipl. Steuerberaterin“. Laut ihrer eigenen Homepage ist sie aber „nur“ diplomierte Steuersachbearbeiterin.
…………………………………………………………………..
Die Grüne Klubobfrau im 17. Bezirk Magda Sedlacek kandidierte auf der BV-Liste 2010 als Magister, obwohl sie keine ist.
Daher richten die unterfertigen Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
ANFRAGE
1. Welche rechtliche Bedeutung hat die Berufsbezeichnung auf einer Kandidatenliste bei den Nationalratswahlen gemäß Nationalratswahlordnung?
2. Hat die Wahlbehörde die Berufsbezeichnung Universitätsprofessor bei Nationalratswahlen bzw. Bundespräsidentschaftswahlen bei Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer überprüft?
3. Wenn ja, warum hat man den Universitätsprofessorentitel zugelassen?
4. Hat der Bundespräsident bzw. frühere Nationalratspräsident diese Berufsbezeichnung gegenüber dem Innenministerium oder der Wahlbehörde zu irgendeinem Zeitpunkt korrigiert?
5. Hat die Wahlbehörde die Berufsbezeichnung Soziologin bei der Nationalratswahl 2008 bei der amtierenden Nationalratspräsidentin überprüft?
6. Wenn ja, warum hat man diese Berufsbezeichnung zugelassen?
7. Hat die amtierende Nationalratspräsidentin diese Bezeichnung zu irgendeinem Zeitpunkt korrigiert?
8. Hat die Wahlbehörde die Berufsbezeichnung Universitätsprofessor bei Nationalratswahlen beim ehemaligen Nationalratspräsidenten Dr. Andreas Khol überprüft?
9. Wenn ja, warum hat man den Universitätsprofessorentitel zugelassen?
10. Hat der ehemalige Nationalratspräsident diese Berufsbezeichnung zu irgendeinem Zeitpunkt korrigiert?
11. Hat die Wahlbehörde die Berufsbezeichnung Bundesgeschäftsführerin bei der Nationalratswahl 2008 bei Bundesministerin Doris Bures überprüft?
12. Wenn ja, warum hat man diese Bezeichnung zugelassen?
13. Hat die Bundesministerin diese Berufsbezeichnung zu irgendeinem Zeitpunkt korrigiert?
14. Hat die Wahlbehörde die Berufsbezeichnung dipl.Steuerberaterin bei der Nationalratswahl 2008 bei Nationalratsabgeordneter Gabriele Tamandl überprüft?
15. Wenn ja, warum hat man diese Bezeichnung zugelassen?
16. Hat die Nationalratsabgeordnete diese Berufsbezeichnung zu irgendeinem Zeitpunkt korrigiert?