12273/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.07.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vock
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend amtliches Hunderegister im Burgenland
In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3518/J wurde festgestellt, dass die Erfassung der gechipten Hunde auf die private Datenbank Animaldata der Firma BWK Publishing Solutions GmbH ausgelagert wurde. Diese gilt somit als Meldestelle gemäß § 24 Tierschutzgesetz und leitet die Daten an das amtliche Hunderegister der Bezirkshauptmannschaften weiter.
Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn alle Pflichtfelder in der Datenbank „Animaldata“ erfasst sind. Eine analoge Vorgangsweise gilt für die Datenbank "PETCARD" der Firma B&R Winter e.U. und ifta – Internationale Zentrale Tierregistrierung.
Nun sind zwischen den ersten Erfassungen und den derzeitigen Erfordernissen zwei wesentliche Pflichtfelder hinzugekommen. Diese betreffen das Geburtsdatum sowie Daten eines amtlichen Lichtbildausweises des Hundehalters. Durch die im Zeitverlauf unterschiedlichen Anforderungen ist anzunehmen, dass diese Daten der neu dazugekommenen Pflichtfelder bei einigen Tieren fehlen. Aufgrund dieser Tatsache können Fehler bei der Übertragung in das amtliche Hunderegister entstehen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage
1. Wie viele Hunde sind per 31.12.2010 und 31.12.2011 in der Datenbank von Animaldata im Burgenland (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bezirken) erfasst?
2. Wie viele Hunde sind per 31.12.2010 und 31.12.2011 in der Datenbank von PETCARD im Burgenland (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bezirken) erfasst?
3. Wie viele Hunde sind per 31.12.2010 und 31.12.2011 in der Datenbank von IFTA im Burgenland (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bezirken) erfasst?
4. Kann es noch immer zu Doppelerfassungen in diesen Datenbanken kommen?
5. Wenn ja, wie wird dies berücksichtigt?
6. Wie viele Hunde sind per 31.12.2010 und 31.12.2011 im amtlichen Hunderegister im Burgenland (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bezirken) erfasst?
7. Wie ist eine eventuelle Differenz zwischen den Anzahlen registrierter Hunde der Datenbank Animaldata, PETCARD und IFTA einerseits und dem Hunderegister andererseits zu erklären?
8. Wurden registrierte Personen darüber informiert, dass Sie trotz Registrierung in den Datenbanken von Animaldata bzw. Petcard oder IFTA noch immer nicht in der amtlichen Datenbank erfasst sind und aufgefordert, die Daten zu ergänzen damit die Erfassung in der amtlichen Datenbank möglich ist? Wenn ja, wieviele?