12287/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.07.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Novellierung des österreichischen Tierversuchsgesetzes

 

 

In der RICHTLINIE 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (vom 22. September 2010) zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere wurde folgendes festgelegt:
[…] 
die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens zum 10. November 2012 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Rechtsvorschriften mit. Sie wenden diese Rechtsvorschriften ab dem 1. Januar 2013 an.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Wird in Ihrem Ministerium bereits an der Novellierung des österreichischen Tierversuchsgesetzes gearbeitet?

2.    Teilen Sie die Meinung, dass die österreichische Gesetzgebung derzeit strengere Vorschriften als die EU-Richtlinie kennt?  

3.    Gab es von Ihnen Anstrengungen, um mit dem Wissenschaftsministerium zu einer Einigung zu kommen?

4.    Wann, wie oft und mit welchem Ergebnis wurden Verhandlungen zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie auf Ministerebene durchgeführt?

5.    Wann, wie oft und mit welchem Ergebnis gab es auf Ebene der Ministerien Verhandlungen zu dieser EU-Richtlinie?

6.    Wann kann mit einer Begutachtung eines novellierten Tierversuchsgesetzes gerechnet werden?