12287/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.07.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vock
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Novellierung des österreichischen Tierversuchsgesetzes
In der RICHTLINIE
2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (vom 22. September
2010) zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere wurde
folgendes festgelegt:
[…] „die Mitgliedstaaten erlassen und
veröffentlichen bis spätestens zum 10. November 2012 die Rechts- und
Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie
nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser
Rechtsvorschriften mit. Sie wenden diese Rechtsvorschriften ab dem 1. Januar
2013 an.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage
1. Wird in Ihrem Ministerium bereits an der Novellierung des österreichischen Tierversuchsgesetzes gearbeitet?
2. Teilen Sie die Meinung, dass die österreichische Gesetzgebung derzeit strengere Vorschriften als die EU-Richtlinie kennt?
3. Gab es von Ihnen Anstrengungen, um mit dem Wissenschaftsministerium zu einer Einigung zu kommen?
4. Wann, wie oft und mit welchem Ergebnis wurden Verhandlungen zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie auf Ministerebene durchgeführt?
5. Wann, wie oft und mit welchem Ergebnis gab es auf Ebene der Ministerien Verhandlungen zu dieser EU-Richtlinie?
6. Wann kann mit einer Begutachtung eines novellierten Tierversuchsgesetzes gerechnet werden?