12463/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten List, Mag. Widmann

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Schreiben an Stellungspflichtige vor Absolvierung der Stellung durch Rechtsträger nach dem Zivildienstgesetz

 

Wie dem beiliegenden und anonymisierten Schreiben der Katholischen Jugend entnommen werden kann, wendet sich diese an Stellungspflichtige offensichtlich auch schon vor deren Stellung und lädt diese zur Absolvierung des Zivildienstes – auch bei der Katholischen Jugend – ein. Dies ist umso bemerkenswerter, als § 57a Zivildienstgesetz ausdrücklich regelt, dass Daten von „Zivildienstwerbern“ und „Zivildienstpflichtigen“ nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen an die Rechtsträger des Zivildienstes zur Erfüllung deren gesetzlicher Pflichten überlassen bzw. übermitteln werden dürfen. Im gegenständlichen Fall kann dies nicht zutreffen, da der Betroffene weder Zivildienstwerber noch Zivildienstpflichtiger war. Darüber hinaus regelt § 5 ZivDG ausdrücklich, dass die Stellungspflichtigen anlässlich der Stellung von der Möglichkeit zur Absolvierung des Zivildienstes zu informieren sind.

Es erscheint daher besonders merkwürdig und datenschutzrechtlich bedenklich, wenn die Katholische Jugend – und unter Umständen auch andere Rechtsträger nach dem Zivildienstgesetz – bereits vor der Stellung über die personenbezogenen Daten von Stellungspflichtigen verfügen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage

 

1.       Können Sie ausschließen, dass Daten von Stellungspflichtigen vor deren Stellung durch Behörden des BMLVS an Rechtsträger nach dem Zivildienstgesetz übermittelt werden?

2.       Wenn ja: haben Sie eine Erklärung dafür woher diese Rechtsträger derartige Daten haben könnten?

3.       Wenn nein: auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt eine derartige Datenweitergabe?

 

 

Wien, am