12466/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2012
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Erwin Spindelberger, Maga. Christine Lapp, Elmar Mayer, Erwin Preiner, Maga. Christine Muttonen, Mag. Josef Auer, Mag. Kurt Gassner, Gabriele Binder-Maier

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend „ Legales, sowie nicht konzessioniertes und illegales Glücksspiel in Österreich: Vollziehung des Glücksspielgesetzes (GSpG) seit Inkrafttreten der Glücksspielgesetznovellen 2008 und 2010“

 

Mit der AB 8538/XXIV. GP vom 19.07.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen betreffend „Glücksspielangebote – Vollziehung des Glücksspielgesetzes 2010“ beantwortet.

 

Am 19. Juli 2010 (GSpG Novelle 2008) und in Folge am 18. August 2010 (GSpG Novelle 2010) sind diese beiden Novellen zum Glücksspielgesetz (GSpG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBL I 54/2010 und BGBL I 73/2010). Die EU-Kommission hatte keine Einwände bei der Notifizierung (RL 98/34 EG) erhoben. Große Teile der GSpG Novelle 2008 sind am Tag nach der Kundmachung in Kraft getreten, ein weiterer Teil ist am 1.Jänner 2011 in Kraft getreten (Steuer-, Gebühren-, Abgaben- und finanzrechtliche Bestimmungen). Dazu kamen noch verschiedene Übergangsbestimmungen und Fristenregelungen durch die GSpG-Novelle 2010. Für jene Geldspielautomatenbetreiber, die bisher bereits das kleine Glücksspiel nach landesgesetzlichen Bestimmungen betreiben konnten, gilt eine Übergangsfrist bis 2015.

 

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 erfolgte aufgrund der „Casino-Monopol-Entscheidung“ des EuGH eine weitere Novelle des Glücksspielgesetzes, die nun die Europarechtskonformität sicherstellt.


Mit dem Erlass vom 28.06.2011 wurde überdies die operative Bekämpfung des illegalen Glücksspiels einschließlich der der Strafverfahrensführung neu geregelt. Damit sollte im Gesetzesvollzug eine einheitliche Rechtsanwendung österreichweit sichergestellt werden.

 

Mit dem geplanten Abgabenänderungsgesetz sind ab 01.01.2013 neue verschärfte Bestimmungen im GSpG vorgesehen, die den Vollzug glücksspielrechtlicher Bestimmungen erleichtern sollen (z.B. Erhöhung der Geldstrafen, Betriebsschließungen).

Das GSpG in der Fassung der beiden Novellen brachte gerade für das Automatenglücksspiel auf Länderebene viel mehr Spielerschutz und verbesserte zudem die Möglichkeiten der Behörden gegen illegales bzw. nicht konzessioniertes Glücksspiel vorzugehen. Mit der Aufstellung der SOKO-Glücksspiel (Finanzpolizei) und der Bestellung von Amtssachverständigen wurden weitere zielführende Maßnahmen durch das BMF gesetzt. Trotzdem werden noch immer tausende SpielerInnen an vermutlich oft manipulierten und illegal betriebenen Geldspielautomaten abgezockt und damit dem Staat auch enorme Abgaben entzogen. Ein Problem in der Vollziehung stellen aus Sicht der Behörden die langen Übergangsfristen bis 2015 dar. Erst dann erfolgt nämlich die verpflichtende Anbindung der Glücksspielautomaten, die aufgrund einer Konzession betrieben werden, an das Bundesrechnungszentrum (BRZ). Auch die beschlossene zukünftige Pokerregelung wird ständig in Frage gestellt und „Poker“ als Glücksspiel im Sinne des GSpG grundsätzlich abgelehnt.

 

Daher gab es auch in den Jahren 2011 und 2012 heftigste politische Attacken in der Öffentlichkeit gegen das österreichische Glücksspielgesetz so beispielsweise nach Razzien gegen illegales Glücksspiel durch die Finanzpolizei, nach der Beschlagnahme von Automaten oder auch nach einzelnen gerichtlichen Entscheidungen. Bekannt geworden sind auch miese Praktiken und Tricks der Geldspielautomaten-Mafia, die Automaten ohne Konzession aufgestellt und illegal betrieben haben. Wurden Geldspielautomaten in einem Lokal beschlagnahmt, so gab es kurze Zeit später einen neuen Pächter mit neuen Geldspielautomaten. Einige Beispiele aus  dieser öffentlichen Diskussion.


„Das Landesgericht Ried im Innkreis hat am Montag in zweiter Instanz einen italienischen Staatsbürger vom Vorwurf des illegalen Glückspiels freigesprochen, teilte dessen Anwalt Patrick Ruth mit. Die Begründung des Gerichts: Das heimische Glückspielmonopol sei EU-rechtswidrig, daher die entsprechende Bestimmung im Strafgesetzbuch (§ 168 StGB) nicht anwendbar". (Quelle: http://derstandard.at/1334795979086/Gluecksspiel-Weiterer-Casinobetreiber-freigesprochen).

Bei derartigen gerichtlichen Entscheidungen handelte es sich allerdings – wie in diesem Fall – um solche einer Unterinstanz, die aber gezielt als Argument gegen das österreichische Glücksspielgesetz verwendet wird. Höchstgerichtliche Entscheidungen gibt es dazu allerdings nicht.

 

Behauptet wurde und wird auch immer wieder (meist von selbsternannten Experten, so genannten Sachverständigen sowie Rechtsanwälten), dass nach dem geltenden Glücksspielgesetz die Regelungen zum Automatenglücksspiel rechtswidrig und nicht exekutierbar wären. In Wirklichkeit ist das Gegenteil der Fall. Das geltende Glücksspielgesetz (Novellen 2008 und 2010) schafft nicht nur entsprechende Klarheit in der Vollziehung, sondern sieht erstmals auch verbesserte Vollzugs,- bzw. Durchsetzungsmöglichkeiten vor. Dies wird beispielsweise durch die erfolgreiche Anwendung der §§ 52, 52 a, 53 und 54 GSpG durch die zuständigen Behörden österreichweit immer mehr bestätigt.

 

FinanzpolizistInnen und andere BeamtInnen, die das Glückspielgesetz auf gesetzlicher Basis vollziehen, werden aber weiterhin wegen angeblichem Amtsmissbrauch und oder Nötigung strafrechtlich angezeigt, und überdies auch Dienstaufsichtsbeschwerden gegen diese eingebracht. Zuletzt beispielsweise nach einer Kontrolle in einem Concord Card Casino (CCC) in Bregenz, bei der u.a. auch 12 Pokertische eingezogen wurden. Angezeigt wurde in diesem Zusammenhang u.a. auch Dr. Wilfried Lehner, der Leiter der Finanzpolizei im BMF. Ein besonderes Manko stellt in diesem Zusammenhang –wie die Jahre zuvor – die zu geringe Kontrolltätigkeit der Bundesländer (Bezirksverwaltungsbehörden) dar – in „Erlaubnisländern“ genauso, wie in „Verbotsländern“.


Darüber hinaus wurde von privaten Glückspielbetreibern die Ausschreibung der Spielbankenlizenzen durch das Finanzministerium (BMF) heftig kritisiert (z.B. Paketausschreibung) und Verfassungsgerichtshofbeschwerden angekündigt. Hauptvorwurf: Die Ausschreibung sei auf die bisherige Monopolistin "Casinos Austria" (CASAG) zugeschnitten. Auch Abgabenregelungen im neuen GSpG werden angeblich vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft.

Besonders nachdenklich stimmte die Fragesteller allerdings ein Bericht der Wiener Wochenzeitung „Falter“ über die Ermittlungen der Justiz gegen den Glückspielkonzern „Novomatic“. Der Falter verfügt angeblich über Akten, die belegen, dass Manager des Konzerns von Polizeieinheiten und Sonderkommissionen des Finanzministeriums mehr als 300 (!) Mal wegen verbotenen Glückspiels angezeigt wurden.

 

"Die Staatsanwaltschaft St. Pölten legte jedoch ausnahmslos alle Anzeigen zurück. Die Staatsanwaltschaft beruft sich in ihrer Einstellungsbegründung unter anderem auf den renommierten Manz-Kommentar zum Glückspielgesetz. Dieser wurde allerdings vom Chef der Novomatic, Franz Wohlfahrt und dem Anwalt der Novomatic verfasst. Die Staatsanwaltschaft billigt den Glückspielmanagern auch einen "nicht vorwerfbaren Verbotsirrtum" zu. Sie hätten darauf vertrauen dürfen, dass die Glückspielautomaten rechtens seien." (Quelle: OTS0250 2012-04-24 15:02 241502 Apr 12 FAT0002 0154)

 

Auf parlamentarischer Ebene wurde jüngst der Bericht der Bundesministerin für Finanzen über eine betreiberunabhängige Spielerkarte aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 16. Juni 2010, E 103-NR/XXIV.GP (III-308 der Beilagen) im Nationalrat zur Kenntnis genommen (Gegenstimmen Grüne). Damit könnte aus Sicht von Experten Spielsucht eingeschränkt bzw. verhindert werden. Ein Ansatz, der weiterverfolgt werden sollte.

 

Die enormen Schattenseiten von Glückspiel und von Wetten – nämlich soziale und psychische Folgen – werden allerdings von allen einschlägigen Betreibern tunlichst verschwiegen, insbesondere pathologisches Wett- und Spielverhalten. Glücksspielsucht – oft verbunden mit Alkohol – zerstörte Familien und zerstörte Beziehungen, führte und führt zur Verschuldung und finanziellem Ruin bis hin zu kriminellen Handlungen (Beschaffungskriminalität) und im schlimmsten Fall sogar zum Suizid. So soll beispielsweise der schwer spielsüchtige Amokschütze von St. Pölten nach einer Meldung des „Kurier“ vor dem Schussattentat auf einem Schlag 10.000 Euro am Automaten verspielt haben.


Ein massives gesellschaftliches Problem: Es gibt noch immer keine umfassende Studie über die sozialen Kosten des Glücksspiels in Österreich. Aus der Steiermark-Studie „Köberl“, Prettenthaler: Kleines Glücksspiels – Großes Leid?“ sind aber nachstehen Schlussfolgerungen höchst interessant.

„Ein Großteil der sozialen Kosten, die in der Steiermark infolge der Glücksspielsucht erwachsen, dürfte auf das Automatenspiel („Kleines Glücksspiel“ und Casinoautomaten) zurückzuführen sein. Die durchgeführten Schätzungen belaufen sich für diesen Bereich auf bis zu 44 Mio. € und überwiegen damit deutlich den Nutzen in Form der Konsumentenrente, die für das „kleine Glücksspiel“ grob auf knapp 6. Mio. € geschätzt werden kann.

Größter Nutznießer ist jedoch die öffentliche Hand, die allein mit dem „kleinen Glücksspiel“ Steuern und Abgaben von in etwa derselben Höhe einnimmt, wie das gesamte Automatenspiel an sozialen Kosten verursacht. Folglich sollten mehr öffentliche Mittel in die Vorbeugung und Bekämpfung der Glücksspielsucht fließen“.

Eine österreichweite Studie die all die mit Glücksspiel und Wetten verbundenen gesellschaftlichen Auswirkungen gibt es aber bedauerlicherweise nicht. Auch keine Studie über die Kosten.

 

Aktuelle Zahlen zum Glücksspiel aus Deutschland

Die deutsche Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat 2011 rund 10.000 Bürgerinnen und Bürger befragt. Der Studie zufolge haben 86 Prozent der 16 bis 86-Jährigen an einem Glücksspiel teilgenommen. Am häufigsten wurde das Lottospiel „6 aus 49“ genannt. Knapp ein Viertel nutzte Geldspielautomaten. Junge Männer scheinen besonders leicht von Live-Wetten und Glücksspielautomaten abhängig zu werden, so die Studienergebnisse. Das Institut für Therapieforschung München fand wiederum  heraus, dass  55,3% der pathologischen Spieler in Deutschland auch einen Migrationshintergrund haben.

 

Insgesamt geht die deutsche Bundesregierung von 264.000 abhängigen Spielern aus.
In der Altersgruppe der 16 bis 20-Jährigen habe der Trend zum Automatenspiel stark zugenommen. Knapp 25 Prozent der 16 und 17-Jährigen hätte 2011 gewerbliches Glücksspiel genutzt, obwohl nach den Jugendschutzbestimmungen verboten, 2009 waren es nur 15% der Jugendlichen in dieser Altersgruppe gewesen (Drogen- und Suchtbericht 2012).


Nicht nur 6 Prozent der Jugendlichen in Deutschland zeigen ein auffälliges Spielverhalten:

21 Prozent aller Jugendlichen in Deutschland (einschließlich der Nichtspielerinnen und -spieler also) geben bis zu 10 Euro pro Monat für Glücksspiele aus, jeweils 3 Prozent „zwischen 10 und 20 Euro“ bzw. zwischen 20 und 50 Euro“. 1,5 Prozent der 16- bis 17-Jährigen investieren sogar mehr als 50 Euro für das Spielen.

 

Zur Diskussion in Österreich: Heftigste Kritik gegenüber dem Gesetzgeber und dem Finanzministerium, Unterstellungen gegenüber der Kontrolltätigkeit von Behörden (meist verbunden mit dem Vorwurf der Rechtswidrigkeit und der Behördenwillkür), bewusste Fehlinterpretationen des Glücksspielgesetzes, sowie Klagen und Strafanzeigen von privaten Glücksspielanbietern gegenüber KritikerInnen und BeamtInnen sollen scheinbar in Österreich eine Stimmung gegen jede staatliche Regulierung schaffen. Es ist wohl auch der Versuch, damit in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, es gäbe eine Art Menschenrecht (d.h. einen Rechtsanspruch), Glückspiele überall anbieten und Geldspielautomaten ohne Einschränkung aufstellen zu dürfen, denn jede nationale Regulierung verstoße gegen das  Unionsrecht.

Glücksspiele und Wetten – legale wie illegale – sind zu einem immensen gesellschaftlichen und sozialen Problem in allen EU-Mitgliedsstaaten und so auch in Österreich geworden. Immer mehr Menschen – besonders junge Männer sind vom Glücksspiel (und Wetten) gefährdet bzw. fallen diesem zum Opfer. Nicht wenige von ihnen haben einen Migrationshintergrund, sind arbeitslos und spielen oder wetten täglich. Gerade Geldspielautomaten haben ein enorm hohes Gefährdungspotential und sind  das Suchtrisiko Nummer 1! Für viele sind allerdings Sportwetten der Einstieg in eine Spielsucht.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wie die Jahre zuvor gestellt, aber ergänzt mit neuen Fragen, um die aktuellen Zahlen und Informationen zur Vollziehung der geltenden glücksspielrechtlichen Bestimmungen für die  Jahre 2010, 2011 und für 2012 (30.06.2012) zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende


Anfrage:

 

1.             Hat sich die Zuständigkeit der Organe der Finanzverwaltung (Abgabenbehörden) bzw. der Finanzpolizei seit Inkrafttreten der Novellen 2008 und 2010 zum Glücksspielgesetz (GSpG) bewährt?
Welche konkreten Erfahrungswerte liegen vor?

 

2.             Wie viele Anträge von Personen bzw. Unternehmen an den VfGH liegen vor, in denen diese behaupten, durch "verfassungswidrige" Bestimmungen des novellierten Glücksspielgesetzes idgF in ihren Rechten auf Erwerbsfreiheit o.ä. verletzt worden zu sein?

 

3.             Was ist konkreter Inhalt dieser Anträge an den VfGH, in denen von Personen oder Unternehmen eine Verfassungswidrigkeit des geltenden Glücksspielgesetzes geltend gemacht wird?
Wie ist der Stand dieser Verfahren?
Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

 

4.             Welche diesbezüglichen Entscheidungen des VfGH liegen bereits vor?
Was ist Inhalt dieser Entscheidungen?

 

5.             Wie viele Betriebskontrollen wurden durch die Organe der Finanzverwaltung (d.h. durch die Finanzpolizei) seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glücksspielgesetz (2008 und 2010) bei Anbietern von Glücksspielen (Karten-Kasinos, Automaten-Kasinos und/oder Internet-Kasinos etc.) österreichweit durchgeführt?
Wie viele dazu in den Jahren 2011 und 2012 (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung der einzelnen Maßnahmen auf Bundesländer)?


6.             Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen gemäß § 52 Glücksspielgesetz u.a. wurden durch die Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) aufgrund von Betriebskontrollen seit Inkrafttreten der Glückspielgesetznovellen 2008 und 2010 durchgeführt?
Wie wurden Verwaltungsstrafverfahren seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glückspielgesetz erledigt?

Wie wurden diese Verfahren in den Jahren 2011 und 2012 erledigt (jeweils Aufschlüsselung der angezeigten Delikte auf Bundesländer und Bezirke)?

 

7.             Wie viele rechtskräftige glücksspielrechtliche Entscheidungen der unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) liegen seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glücksspielgesetz (2008 und 2010) dazu vor?
Was ist Inhalt und Tendenz dieser Entscheidungen?

 

8.             Wie viele glücksspielrechtliche Entscheidungen des VwGH liegen seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glücksspielgesetz (2008 und 2010) dazu vor?
Was ist Inhalt und Tendenz dieser Entscheidungen?

 

9.             Wie viele gerichtliche Strafanzeigen nach § 168 StGB (illegales Glücksspiel) wurden seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glücksspielgesetz (2008 und 2010) bis 30.06.2012 allein durch die Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) erstattet?
Wie ist jeweils der Stand dieser Verfahren?
Wie wurden diese Verfahren erledigt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Bundesländer/Staatsanwaltschaften)?

 

10.         Wie viele Fälle von „Glücksspielbetrug“ sind dem Ressort in den Jahren 2011 und 2012 (30.06.2012) insgesamt bekannt geworden?
Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden deswegen durch die Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) im Jahr 2011 und 2012 erstattet (Aufschlüsselung jeweils auf zuständige Staatsanwaltschaften)?


11.         Wie viele Außenprüfungen und Sonderaktionstage zur Bekämpfung von illegalem bzw. nicht konzessionierten Glücksspiel (und zur Sicherung von öffentlichen Abgaben) wurden durch Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) allein - oder gemeinsam mit Länderbehörden – seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glücksspielgesetz (2008 und 2010) bis zum 30.06.2012 durchgeführt?
Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre, Bundesländer und Bezirke)?

 

12.         In wie vielen Fällen haben sich die in den Bundesländern zuständigen Behörden bei der Vollziehung veranstaltungsrechtlicher, glücksspielrechtlicher o.ä. Bestimmungen zu ihrer Unterstützung in den Jahren 2011 und 2012 (30.06.2012) gemäß § 50 GSpG der Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und/oder der Organe der Finanzverwaltung bedient (Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer bzw. Bezirke)?

 

13.         In welcher Form und in welchem Umfang wurde diese Mitwirkung von Organen der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) in den Jahren 2011 und 2012 ausgeübt?
Wie viele derartige gemeinsame Kontrollen wurden in den Jahren 2011 und 2012 (30.06.2012) durchgeführt?
Welche Ergebnisse wurden erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Bundesländer)?

 

14.         Wie viele ohne Konzession aufgestellte und illegal betriebene „Geldspielautomaten“ wurden seit Inkrafttreten der beiden  Glücksspielgesetznovellen (2008 und 2010) bis zum 30.06.2012 nach Kontrollen durch Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) nach den Bestimmungen des GSpG (§ 53 GSpG) u.a. beschlagnahmt (wie viele im Jahr 2011 und 2012?) (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre, Bundesländer und Bezirke)?

 

15.         Wie viele der diesbezüglichen Verfahren sind abgeschlossen, wie viele sind noch offen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Bundesländer und Bezirke)?


16.         Wie viele ohne Konzession aufgestellte und illegal betriebene „Geldspielautomaten“ wurden seit Inkrafttreten der beiden Glücksspielgesetznovellen (2008 und 2010) bis zum 30.06.2012 nach Kontrollen durch Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) nach den gesetzlichen Bestimmungen dem Verfall zugeführt und nach den Bestimmungen des GSpG auch vernichtet?
Wie viele davon im Jahr 2011 und im Jahr 2012 (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre, Bundesländer und Bezirke)?

 

17.         Wie oft kam es seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glücksspielgesetz (2008 und 2010) bis zum 30.06.2012 nach § 55 GSpG zu einer Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände, wie beispielsweise von Geldspielautomaten?
Wie viele einzelne Gegenstände wurden seitdem herausgegeben (Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer und Bezirke)?

 

18.         Wie viele finanzrechtliche Abgabeverfahren wurden seit Inkrafttreten der beiden Glücksspielgesetznovellen (2008 und 2010) bis zum 30.06.2012 eingeleitet?
Wie viele Verfahren sind abgeschlossen?
Wie viele sind noch offen?
Welche Einnahmen wurden erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre, Bundesländer und Finanzämter)?

 

19.         Welche Geldbeträge wurden im Rahmen der Kontrollen durch die Finanzpolizei seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glücksspielgesetz (2008 und 2010) bis zum 30.06.2012 beschlagnahmt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre sowie Bundesländer und Finanzämter)?

 

20.         Wie hoch sind die Steuernachforderungen, die seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glückspielgesetz (2008 und 2010) aufgrund von Kontrollen bis 30.06.2012 gestellt wurden?
Wie hoch sind die Geldbeträge, die bereits bezahlt bzw. eingezogen werden konnten (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?

 

21.         Hält das Ressort die Beantwortung der Fragen 24, 25, und 26 in der Anfrage 8603/XXIV.GP vom 19.05.2011 inhaltlich aufrecht oder hat sich daran etwas geändert?


22.         Ist es richtig, dass manche der sog. „Automatenaufsteller, Automatenpächter oder Automatenbetreiber“ so unverschämt waren, gleich nach einer bescheidmäßigen Beschlagnahme von Geldspielautomaten (die gegen Bestimmungen des Glücksspielgesetzes verstießen) neue Geldspielautomaten ohne Konzession aufzustellen und zu benutzen?
Wenn ja, wie kann behördlich gegen eine derartige Praxis vorgegangen werden?
Wenn ja, wie wurde 2011 und 2012 (30.06.2012) durch die zuständigen Behörden dagegen vorgegangen?

 

23.         Welche Erklärung hat das Ressort dafür, dass im Rahmen von behördlichen Kontrollen (Finanzpolizei) seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glücksspielgesetz (2008 und 2010) viele illegal betriebene Geldspielautomaten auch in so genannten „Erlaubnisländern“ beschlagnahmt wurden?

 

24.         Fehlten aus Sicht des Ressorts in den letzten Jahren ausreichende und effektive Kontrollen auf Einhaltung veranstaltungsrechtlicher Bestimmungen u.a. durch die jeweiligen Landesbehörden (Bezirksverwaltungsbehörden)?

 

25.         Stellt die Bewilligung für ein „kleines Glücksspiel“ in einem Bundesland (Erlaubnisbundesland) auch eine rechtliche Grundlage für den Betrieb von Geldspielautomaten bzw. Spielterminals in anderen Bundesländern dar?
Wenn nein, warum nicht?
Liegt dazu bereits eine gesicherte Rechtsprechung vor?

 

26.         Wie wurde verfahrensrechtlich die Problematik (z.B. Zustellung) mit verantwortlichen Personen und Firmen im Ausland (z.B. Ungarn), die Geldspielautomaten in Österreich ohne Konzession aufgestellt und illegal betrieben haben, gelöst?

 

27.         Welche konkreten Probleme werden durch das Ressort bei der Vollziehung des Glücksspielgesetzes gesehen?


28.         Wie viele Glücksspielanbieter (Betreiber von einschlägigen Lokalen bzw. von illegalen Automaten etc.) haben in den Jahren 2010, 2011 und 2012 (bis 30.06.2012) gerichtliche Strafanzeigen unter anderem wegen Amtsmissbrauchs, Nötigung etc. gegen BeamtInnen des BMF (z.B. Finanzpolizei) eingebracht, weil diese nach deren Ansicht u.a. Amtshandlungen vorgenommen haben sollen, für die sie nicht zuständig waren (Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer und Bezirke)?

 

29.         Gegen wie viele BeamtInnen des BMF (Finanzpolizei) wurden deswegen von privaten Glücksspielanbietern (Automatenbetreibern etc.) 2010, 2011 und 2012 (30.06.2012) Strafanzeigen erstattet?
Wie ist der Stand dieser Strafverfahren?
Wie wurden diese Strafanzeigen bislang erledigt (Ermittlung, Freispruch oder Verurteilung)?
Welche Rechtsprechung liegt bislang dazu vor (Jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

 

30.         Welche einzelnen Pokerspiele stellen nach der Rechtsprechung des VwGH und des VfGH ein „Glücksspiel“ im Sinne des Glücksspielgesetzes dar, das dem Glücksspielmonopol unterliegt?

 

31.         Teilen Sie die Auffassung von Peter Zanoni (Betreiber von CCC), dass „Poker“ kein Glücksspiel sei und dass durch Pokerspiele auch nicht in das Glücksspielmonopol eingegriffen wird?

 

32.         Welche Spiele, durch die in das Glücksspielmonopol des Bundes eingegriffen wurde, konnten im Jahr 2011 und 2012 (30.06.2012) bei behördlichen Kontrollen
(z.B. Finanzpolizei) in „Karten-Kasinos“ (d. h. in so genannten „Pokercasinos“ oder „Card Casinos“) nachgewiesen werden (Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer und Betriebe)?


33.         In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2011 und 2012 (30.06.2012) durch die Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) oder andere Behörden festgestellt, dass in Betrieben international gebräuchliche Poker-Spielvarianten (wie Texas Hold`Em, 7 Card Stud, 5 Card Draw) in Form einer Ausspielung angeboten wurden und ein Bankhalter mitwirkte oder der Einsatz 0,50 Euro pro Spiel überstieg (Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer und Betriebe)?

 

34.         Welche Vollzugsmaßnahmen wurden durch die Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) oder durch andere Behörden in den Jahren 2011 und 2012 (30.06.2012) nach den Bestimmungen des Glückspielgesetzes gegen die Verantwortlichen von so genannten „Karten-Kasinos“ (Pokercasinos etc.) ergriffen, in deren Betriebsstätten Spiele angeboten wurden, mit denen in das Glücksspielmonopol des Bundes eingegriffen wurde (Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer und Bezirke)?

 

35.         In wie vielen Fällen wurden durch Organe der Finanzverwaltung in den Jahren 2011 und 2012 (30.06.2012) Verwaltungsstrafanzeigen bzw. gerichtliche Strafanzeigen nach § 168 StGB erstattet, weil durch bestimmte „Pokerspiele“, die in den so genannten Pokerkasinos (Card Casinos) o.ä. angeboten wurden, in das Glücksspielmonopol des Bundes eingegriffen wurde (Aufschlüsselung auf Jahre, Verwaltungsstrafanzeigen und Strafanzeigen sowie Bundesländer und Bezirke)?
Wie wurden diese Anzeigen jeweils erledigt?

 

36.         Wie viele „Pokertische“ wurden in den Jahren 2011 und 2012 (30.06.2012) beschlagnahmt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

 

37.         Welche UVS-Entscheidungen liegen dazu bereits vor?
Welche VwGH-Entscheidungen liegen dazu vor?
Was ist Inhalt und Tendenz dieser Entscheidung (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Bundesländer)?

 

38.         In welchen Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR existieren dem österreichischem Glücksspielgesetz vergleichbare weitreichende – von Spielbankenbetreibern u.a. zu erfüllende – zivilrechtliche Spielerschutzbestimmungen?


39.         In welchen europäischen Ländern gibt es überhaupt vergleichbare zivilrechtliche Regelungen?
In welchen europäischen Staaten können auf dem Zivilrechtsweg Schadenersatzansprüche gestellt werden (Ersuche um Aufschlüsselung dieser Staaten)?

 

40.         Wie hoch waren insgesamt die Einnahmen des BMF von Geldspielautomaten aus dem Titel des § 28 Abs. 3 und 4 Gebührengesetz 1957 im Jahr 2011?
Wie verteilten sich diese Einnahmen auf die einzelnen Bundesländer im Jahr 2011 (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

41.         Wie verteilten sich diese Einnahmen pro Bundesland im Jahr 2011 auf die Bereiche Glücksspiel und Sportwetten (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

 

42.         Welcher Anteil kam im Jahr 2011 aus der Vergebührung von Glücksspiel- und Sportwettangeboten, die über das Internet angeboten werden (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

 

43.         Mussten durch das BMF im Jahr 2011 im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsicht nach dem Glücksspielgesetz gegen die Konzessionäre, die Casinos Austria (CASAG) bzw. die Österreichischen Lotterien Aufsichtsmaßnahmen ergriffen werden?
Wenn ja, welche Aufsichtsmaßnahmen waren dies?
Warum waren diese jeweils im Einzelfall notwendig?

 

44.         Wie viele Personen sind aktuell von der CASAG gesperrt und von einem Besuch in den Casinos der CASAG ausgeschlossen (Aufschlüsselung nach Inländer und Ausländer)?

 

45.         Was sieht das aktuelle Arbeitsprogramm der im BMF eingerichteten Stelle für Suchtprävention und Suchtberatung zur Bekämpfung der Spielsucht vor?
Wann werden die ersten Berichte vorliegen?

 

46.         Wann wird ein Gesamtkonzept aller zuständigen Bundesminister zur Bekämpfung von pathologischer Spielersucht und problematischem Spielverhalten vorliegen?


47.         Über welche Geldmittel verfügt aktuell die Präventionsstelle im BMF für Spielerschutz und Suchtprävention?
Wie wurden diese Mittel im Jahr 2011 eingesetzt (Aufschlüsselung auf Projekte)?
Wie sollen diese Mittel 2012 eingesetzt werden (Aufschlüsselung auf Projekte)?

 

48.         Werden Sie aus grundsätzlichen Überlegungen in Abstimmung mit allen anderen damit befassten Ressorts eine gesamt österreichische Studie über die sozialen Kosten des Glücksspiels und der Glücksspielsucht in Österreich in Auftrag geben?

 

49.         War die Darstellung der Wiener Wochenzeitung „Falter“ richtig, dass mehr als 200-mal Verantwortliche von der Unternehmensgruppe Novomatic AG wegen verbotenen Glücksspiels o.ä. angezeigt wurden?
Wenn nein, warum nicht?

 

50.         Ist dem Ressort bekannt, warum diese Strafanzeigen von der StA St. Pölten zurückgelegt wurden?
Wenn ja, wie lautet die Begründung?

 

51.         Ist es richtig, dass sich die Einstellungsbegründung u.a. auf den Manz-Kommentar bezog, der u.a. auch vom Aufsichtsratsvorsitzenden der Novomatic AG, Dr. Franz Wohlfahrt mitverfasst wurde?

 

52.         Ist dem Ressort der Fall des Amokschützen in St. Pölten bekannt?
Wenn ja, ist dem Ressort auch bekannt, dass der Amokschütze von St. Pölten an einem „Glücksspielautomaten“ auf einem Schlag 10.000 Euro verlor?

 

53.         Wie ist dies aus Sicht des Ressorts erklärbar, da dies nach dem geltenden Glücksspielgesetz ausgeschlossen sein müsste?

 

54.         Gab es bereits diesbezügliche Ermittlungen der Finanzpolizei, der Kriminalpolizei oder anderer Behörden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?


55.         Wie viele Standorte von nicht konzessionierten und damit illegal betriebenen Geldspielautomaten in den Bundesländern sind dem Ressort österreichweit derzeit bekannt (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Bezirke)?

 

56.         Stimmen aus Sicht des Ressorts die angegebenen Zahlen der Standorte illegaler Glücksspielautomaten von „Spieler-Info.at“?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Zahlen liegen dem Ressort vor?

 

57.         Gab es nach Kenntnis des Ressorts für nicht konzessioniertes oder/und illegales Glücksspiel bei den verantwortlichen Unternehmen und Personen in den letzten drei Jahren eine strafrechtliche Gewinnabschöpfung (Abschöpfung der Bereicherung etc.)?
Wenn ja, welche Beträge wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 (bis 30.06.2012) abgeschöpft (Aufschlüsselung nach Jahre)?

 

58.         Hat sich der Erlass vom 28.06.2012 bewährt oder soll dieser geändert werden?

Welche Probleme sind im Vollzug festgestellt worden?

 

59.         Wie viele Amtssachverständige nach dem Glücksspielgesetz gibt es derzeit in Österreich (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

60.         Wie ist der Diskussions- und Verhandlungsstand auf europäischer Ebene für eine europäische Regelung des „Online-Glücksspiels“?
Gibt es dafür auf EU-Ebene einen Zeitplan zur Verabschiedung eines diesbezüglichen Rechtsaktes?

 

61.         Welche konkrete Stellungnahme hat das Ressort im Rahmen des EU-Konsultationsverfahrens zum „Online-Glücksspiel“ abgegeben? Was soll aus Sicht des Ressorts europaweit verpflichtend geregelt werden? (Ersuche um Beistellung dieser Stellungnahme).