12491/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.07.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an den Bundesministerin für Justiz
betreffend Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen
2008 ratifizierte Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zu deren Umsetzung wurde in Federführung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ein Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Er sollte noch vor dem Sommer im Ministerrat beschlossen werden.
Der Nationale Aktionsplan (NAP) enthält die behindertenpolitische Strategie Österreichs 2012 bis 2020. Im Kapitel 1 wird auf die finanzielle Bedeckung der geplanten Maßnahmen Bezug genommen: „Die im NAP aufgelisteten Maßnahmen sind für das Jahr 2012 bereits in den jeweiligen Ressorthaushalten budgetiert. Für die Maßnahmen des NAP, die von künftigen Bundeshaushalten zu finanzieren sind, werden die einzelnen Bundesministerien entsprechende Vorkehrungen im Ressortbudget treffen.“
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Welche Maßnahmen wird Ihr Ressort im Jahr 2012 im Rahmen des NAP umsetzen?
2. In welchen Budgetposten sind diese Maßnahmen enthalten?
3. Welche konkreten Maßnahmen sind in Ihrem Ressort für die Jahre 2013 und 2014 geplant?
4. Wie soll die Finanzierung dieser Maßnahmen sichergestellt werden?
5. Mit welchen NGOs haben Sie die Maßnahmen ausgearbeitet?