12498/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Binder-Maier, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Kosten für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Jahr 2010

Laut der derzeitigen Rechtslage können ArbeitnehmerInnen den Kinderfreibetrag für Kinder, für die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag oder ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, ab der Veranlagung 2009 geltend machen. Der Kinderfreibetrag vermindert das steuerpflichtige Einkommen und wirkt sich daher nur in Höhe des jeweiligen Steuersatzes aus.1

Der Kinderfreibetrag beträgt

       wenn er nur von einer Steuerpflichtigen/einem Steuerpflichtigen geltend gemacht wird: 220 Euro jährlich

       wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird: 132 Euro S

Seit der Steuerreform 2009 ist unter anderem die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten möglich. Weiters wurde der Kinderabsetzbetrag erhöht und der oben genannte Kinderfreibetrag geschaffen. Um die Auswirkungen dieser Steuerreform darstellen zu können,

stellen die unterfertigen Abgeordneten daher folgende

Anfrage:

1.       In welcher Höhe wurden 2010 Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten aus dem Titel der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten bei der Finanz geltend gemacht? (insgesamt und nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

1 Quelle: https://www,help.ev.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080720,html; Stand: 4. Juli 2012.


2.       Wie hoch sind die Steuerausfälle aus dem Titel der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten im Jahr 2010?

a.   In welchen Einkommensklassen (Quartile oder Dezile) sind diese Steuerausfälle zu verzeichnen?

3.    Wie hoch sind die Steuerausfälle aus dem Titel der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten im Jahr 2010 nach Bundesländern aufgeschlüsselt?

a.   In welchen Einkommensklassen (Quartile oder Dezile) sind diese Steuerausfälle zu verzeichnen?


4.        In wie viel Prozent der Fälle handelt es sich um Alleinverdienerhaushalte, Alleinerzieherhaushalte?

5.        Wie hoch wurden 2010 die Steuerausfälle aus dem Titel der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten angenommen?

6.        Wie vielen Kindern kam der Absetzbetrag für Kinderbetreuungskosten im Jahr 2010 zugute?

7.        Wie hoch schätzen Sie die Steuerausfälle aus der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten im Jahr 2011 und 2012?

8.        Wie hoch sind die Steuerausfälle aufgrund des Kinderfreibetrages im Jahr 2010?

a.   In welchen Einkommensklassen (Quartile oder Dezile) sind diese Steuerausfälle zu verzeichnen?

9.    Wie hoch sind die Steuerausfälle aufgrund des Kinderfreibetrages im Jahr 2010 nach Bundesländern aufgeschlüsselt?

a.   In welchen Einkommensklassen (Quartile oder Dezile) sind diese Steuerausfälle zu verzeichnen?

10.     Wie vielen Kindern kam der Kinderfreibetrag im Jahr 2010 zugute?

11.     In wie viel Prozent der Fälle handelt es sich um Alleinverdienerhaushalte, Alleinerzieherhaushalte und in wie viel Prozent der Fälle wird der Kinderfreibetrag von beiden Eltemteilen geltend gemacht?

12.     Wie hoch schätzen sie die Steuerausfälle für den Kinderfreibetrag in den Jahren 2011 und 2012?

13.     Wie hoch sind die Aufwendungen im Jahr 2010, die für den Zuschuss der Arbeitgeberin für Kinderbetreuung geltend gemacht wurden?

14.     Wie hoch ist im Jahr 2010 der Steuerentfall aufgrund des steuerfreien Kinderbetreuungszuschusses für Unternehmen?

15.     Wie viele Unternehmen haben 2010 den steuerfreien Kinderbetreuungszuschuss geltend gemacht?

16.     Für wie viele Kinder wurde 2010 der steuerfreie Kinderbetreuungszuschuss geltend gemacht?

17.     Wie hoch sind die potentiellen Kosten des von Ihnen geforderten Freibetrages von 7.000?

18.     Wie hoch sind die Kosten für den Familienrechner, welcher sich auf der Homepage des Finanzministeriums befindet? (http://onlinerechner.haude.at/BMF/Familienrechner/Start.html)?

a.   Warum wird auf die, von Kindern unabhängige, Negativsteuer hingewiesen, wenn niedrige Einkommen in den Rechner eingegeben werden?