12508/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Zerstörung Österreichischer Flussheiligtümer

BEGRÜNDUNG

 

Nur noch 14 Prozent der österreichischen Flüsse und Bäche sind ökologisch intakt. Solche Fließgewässer zeichnen sich durch eine hohe Natürlichkeit, eine typische Artenvielfalt und intakte Lebensräume aus. Im Rahmen der Kampagne „Lebende Flüsse“ des BMLFUW und WWF wurden 1998 an 51 Gewässern 74 einzigartige Flussstrecken als „Flussheiligtümer“ ausgewiesen. Die Republik Österreich und der WWF gaben eine gemeinsame Verpflichtung ab, sich dauerhaft für deren Schutz und Erhalt einzusetzen. Unter diese Flussheiligtümer fallen etwa die Isel, die Venter und Gurgler Ache, die Ybbs oder die Sulm. Viele dieser einzigartigen Gewässer sind nun durch Wasserkraftprojekte bedroht. Für den Ausbau des TIWAG-Kraftwerk Kaunertal sollen beispielsweise die Venter und Gurgler Ache aus dem Ötztal abgeleitet werden, damit der bestehende Gepatschspeicher eine größere Wassermenge erhält. Darüber hinaus soll im bisher unberührten Platzertal ein neuer Staudamm errichtet und mit der zusätzlichen Wassermenge aus dem Gepatschspeicher einen Pumpbetrieb eingerichtet werden. Der ökologisch hochwertige Zustand der Venter und Gurgler Ache wäre durch dieses Projekt nicht mehr aufrecht zu erhalten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Bekennen Sie sich zum Schutz der Österreichischen Flussheiligtümer?

2)    Was waren die Kriterien nach denen die 74 Flussstrecken als „Flussheiligtümer“ ausgewiesen wurden?


3)    Was waren die Intentionen der damaligen Ausweisung?

4)    Ist eine Verschlechterung des ökologischen Zustands eines Flussheiligtums kompatibel mit den Kriterien der damaligen Ausweisung als Flussheiligtum?

5)    Sind die Auswirkungen eines Wasserkraftwerkbaus an einem dieser Flussheiligtümer kompatibel mit den damaligen Voraussetzungen für die Ausweisung als Flussheiligtum?

6)    Würde sich der ökologische Zustand der Venter und Gurgler Ache durch den von der TIWAG geplanten Ausbau des Kaunertal Kraftwerks verschlechtern?

7)    Würde sich der ökologische Zustand der Schwarzen Sulm durch das „Kraftwerk Schwarze Sulm, Ausbaustufe Teil A“ verschlechtern?

8)    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Österreichischen Flussheiligtümer erhalten bleiben?

9)    Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Österreichischen Flussheiligtümer vor Wasserkraftprojekten geschützt werden?

10) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die Österreichischen Flussheiligtümer erhalten bleiben?

11) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Flusstrecken der Österreichischen Flussheiligtümer langfristig zu No-Go Zonen für Wasserkraftprojekte erklärt werden, oder werden Sie deren Schicksal weiterhin Einzelfallprüfungen überlassen