12515/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Begleiter für Sondertransporte

 

 

Die Ausbildung der Begleiter für Sondertransporte erfolgt nach der STAO extra für jedes Bundesland mit der jeweiligen Vereidigung. Nur die Kraftfahrer brauchen diese Vereidigung, jene, die das Unternehmen betreiben, nicht. Ein Berufsbild „Begleiter für Sondertransporte“ wurde bisher nicht definiert. Es wird der Kollektivvertrag für Berufskraftfahrer angewendet.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Setzen Sie sich für ein eigenes Berufsbild „Begleiter für Sondertransporte“ ein?

2.    Wenn ja, wie setzen Sie sich dafür ein bzw. wie haben Sie sich bereits dafür eingesetzt?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Setzen Sie sich für eine länderübergreifende Ausbildung der Begleiter für Sondertransporte ein?

5.    Wenn ja, wie setzen Sie sich dafür ein bzw. wie haben Sie sich bereits dafür eingesetzt?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Setzen Sie sich bei den Sozialpartnern für einen eigenen Kollektivvertrag für die Begleiter für Sondertransporte ein?

8.    Wenn ja, wie setzen Sie sich dafür ein bzw. wie haben Sie sich bereits dafür eingesetzt?

9.    Wenn nein, warum nicht?