12515/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.07.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Deimek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Begleiter für Sondertransporte
Die Ausbildung der Begleiter für Sondertransporte erfolgt nach der STAO extra für jedes Bundesland mit der jeweiligen Vereidigung. Nur die Kraftfahrer brauchen diese Vereidigung, jene, die das Unternehmen betreiben, nicht. Ein Berufsbild „Begleiter für Sondertransporte“ wurde bisher nicht definiert. Es wird der Kollektivvertrag für Berufskraftfahrer angewendet.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1. Setzen Sie sich für ein eigenes Berufsbild „Begleiter für Sondertransporte“ ein?
2. Wenn ja, wie setzen Sie sich dafür ein bzw. wie haben Sie sich bereits dafür eingesetzt?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Setzen Sie sich für eine länderübergreifende Ausbildung der Begleiter für Sondertransporte ein?
5. Wenn ja, wie setzen Sie sich dafür ein bzw. wie haben Sie sich bereits dafür eingesetzt?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Setzen Sie sich bei den Sozialpartnern für einen eigenen Kollektivvertrag für die Begleiter für Sondertransporte ein?
8. Wenn ja, wie setzen Sie sich dafür ein bzw. wie haben Sie sich bereits dafür eingesetzt?
9. Wenn nein, warum nicht?