12517/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.07.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz
betreffend des Maßnahmenvollzugs gemäß § 21 Abs 1 StGB
Ziel der Unterbringung von geistig abnormen Rechtsbrechern sollte sein, ihren Zustand soweit zu bessern, dass die Begehung strafbarer Handlungen nicht mehr zu erwarten ist und ihnen zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verholfen wird.
Nach § 21 Abs 1 StGB Untergebrachte haben eine Rechtsanspruch darauf, ihrem Zustand gemäß so zu behandelt werden, wie es den Grundsätzen und anerkannten Methoden der Psychiatrie, der Psychologie und der Pädagogik entspricht.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele nach § 21 Abs 1 StGB Untergebrachte gab es in den Jahren 2009, 2010 und 2011?
2. Wie viele Personen sind zum Stichtag 1.7.2012 gemäß § 21 Abs 1 StGB untergebracht?
3. Wie teilt sich die Zahl der zum Stichtag 1.7.2012 gemäß § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten auf die der Unterbringung zu Grunde liegenden strafbaren Handlungen (Gliederung nach Abschnitten des Strafgesetzbuches) auf?
4. Wie teilt sich die Zahl der zum Stichtag 1.7.2012 gemäß § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten auf die Justizanstalten Göllersdorf und Asten auf?
5. Wie viele gemäß § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten sind zum Stichtag 1.7.2012 in psychiatrischen Kliniken untergebracht?
6. Wie ist der Auslastungsgrad der Justizanstalten Göllersdorf und Asten zum Stichtag 1.7.2012?
7. Soll der bevorzugte Vollzug in Maßnahmenvollzugsanstalten weiter forciert werden?
8. Wenn ja, ist beabsichtigt die bestehenden Maßnahmenvollzugsanstalten zu vergrößern?
9. In der Anfragebeanwortung 2990/AB schreibt Ihre Vorgängerin als Ministerin Frau Mag. Claudia Bandion-Ortner, dass der Belag der Justizanstalt Göllersdorf aufgrund regionaler und sozialer Gegebenheiten nicht weiter erhöht werden kann. Ist eine Vergrößerung der Justizanstalt in Göllersdorf geplant?
10. Wenn ja, halten Sie eine Vergrößerung tatsächlich für sinnvoll, wenn internationale Entwicklungen zeigen, dass der Vollzug im Bereich unzurechnungsfähiger Straftäter in kleinen Sonderanstalten besser funktioniert?
11. Wenn nein, welche alternativen Überlegungen wurden in Ihrem Ressort angestellt, um den bevorzugten Vollzug in Maßnahmenvollzugsanstalten zu forcieren?
12. Wie lange dauert die durchschnittliche Anhaltung von nach § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten zum Stichtag 1.7.2012?
13. Wie viele bedingte Entlassungen von nach § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten gab es in den Jahren 2009, 2010 und 2011?
14. Halten Sie die Versorgung mit Betreuungseinrichtungen für die Zeit nach der Entlassung von nach § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten für ausreichend?
15. Wie erklären Sie sich den Anstieg der § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten in den letzten Jahren?