12530/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten DI Deimek, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Auswirkungen für die Österreichische Zivilluftfahrt in Folge verabsäumter

Verlautbarungen durch das BMVIT

Seit dem 8. April 2012 sind erstmalig europäische Rechtsvorschriften für Zivilluftfahrer und deren Ausbildungsorganisationen in Kraft. Die bisherigen nationalen Bestimmungen wurden damit rechtsunwirksam. Dies teilt die Austro Control in ihrer Eigenschaft als - wenngleich unzuständige - Zivilluftfahrtbehörde mit. Gleichzeitig werden sogenannte Opt-out“-Möglichkeiten angekündigt, um die nationale Anwendung dieser EU-Bestimmungen auszusetzen. Deutschland hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht; in der Schweiz wurden die EU-Bestimmungen ohne weiteren Übergang mit 15. Mai 2012 rechtskräftig. Tatsächlich ist bis heute in Österreich kein rechtsgültiger Beschluss erfolgt, der die Anwendung der EU- Bestimmungen aufschiebt. Somit gelten die EU-Bestimmungen unmittelbar, können aber von den Luftfahrtbehörden in Ermangelung einer zeitgerechten Kompetenzregelung nicht vollzogen werden. Dies ist nahezu als absurd zu bezeichnen, denn die genannten EU-Bestimmungen sind seit vier Jahren angekündigt und an der Entstehung dieser Vorschriften haben österreichische Stellen mitgewirkt. Dennoch waren Sie nicht in der Lage die Frage nach der Vollziehung zeitgerecht und zufriedenstellend zu lösen.

In der Praxis werden Anträge nach bisherigem nationalen Recht bei den bisherigen Behörden eingebracht und erfahren auf Nachfrage, dass das EU-Recht nicht zur Anwendung gebracht wird und eine vorzeitige Anwendung einen zu großen Aufwand darstellen würde(!). Dies macht aber einmal mehr deutlich, dass die dieser Regeländerung innewohnende Chance zur Reform der Luftfahrtverwaltung entweder nicht verstanden oder absichtlich versäumt wurde. Diese Verwaltungsreform bietet die Chance, den Verwaltungsbetrieb effektiver und rationeller abzuwickeln und der in den letzten Jahren ungebremsten Gebührensteigerung und Ausweitung der Verwaltungsbediensteten entgegenzusteuern. Bislang ist nicht zu erkennen, dass die entsprechenden Maßnahmen auch nur im Ansatz begonnen worden wären. Die Konsequenz: Die Gebühren steigen unaufhörlich und die Zuschüsse aus dem Budget zur Abdeckung der Verwaltungskosten steigen überproportional.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen dazu an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende


Anfrage

1.              Wie verantworten Sie, die seit dem 8. April 2012 in Kraft getretenen europäischen Rechtsvorschriften für Zivilluftfahrer und deren Ausbildungsorganisationen nicht für eine umfassende Verwaltungsreform zur Effizienzsteigerung genutzt zu haben?

2.      Was hat Sie daran gehindert, rechtzeitig die entsprechenden Kompetenzregelungen vorzunehmen, obwohl Sie vier Jahre dazu Zeit hatten?

3.       Haben Sie die Luftfahrtbehörden angewiesen, die geltenden EU-Bestimmungen zu ignorieren und die bisherigen Rechtsnormen weiterhin anzuwenden?

4.       Wenn nein, was werden Sie gegen die Eigenmächtigkeit der Austro Control unternehmen?

5.       Wann und in welcher Form wird eine Beschlussfassung über die Nutzung der Opt-out“-Möglichkeiten erfolgen?