12544/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2012
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend „NoVA-Flüchtlinge – Kontrollen durch die Finanzpolizei“

 

Die Zahl der "NoVA-Sünder", die sich dank ausländischer Autokennzeichen in Österreich die Normverbrauchsabgabe ersparen, ist in den letzten Jahren ziemlich gestiegen. Obwohl in Österreich wohnhaft, werden meist über eine Scheinadresse die Kfz-Zulassungen im Ausland vorgenommen. Dem Staat entgehen durch diese Steuerhinterziehung Millionen von Euro. So gibt es in Tirol und Salzburg auffällig viele Autos mit deutschen Kennzeichen, in Vorarlberg mit Schweizer Kennzeichen, in Oberösterreich, Niederösterreich und Wien mit tschechischen oder slowakischen Kennzeichen, im Burgenland und in Kärnten fahren viele Autos mit ungarischen oder slowenischen Kennzeichen. Es gibt aber auch noch weitere Variationen. Zu den nun vorgenommenen flächendeckenden Schwerpunktkontrollen durch die Finanzpolizei gab es eine Reihe von Medienberichten. Geprüft wird durch die Finanzpolizei dahingehend, ob die von – in Österreich wohnhaften – Haltern oder Lenkern gefahrene Kfz mit ausländischen Kennzeichen in Österreich kraftfahrrechtlich zuzulassen gewesen wären. Es geht bei den NoVA-Sündern meist um einige tausend Euro, eine kostspielige Angelegenheit. Es drohen die Nachzahlung der Kfz-Steuer und der NoVA sowie eine Geldstrafe.

 

Salzburger Nachrichten

"Getrickst wird vor allem mit größeren Fahrzeugen, da dabei die NoVA, die bis zu 16 Prozent des Nettoverkaufspreises beträgt, gleich einmal einige Tausend Euro ausmacht. Durch die NoVA-Trickser entgehen der Republik Österreich laut Finanzpolizei Beträge von mehr als 100 Mill. Euro. Die Finanz schätzt, dass zwischen 10.000 und 15.000 Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen widerrechtlich in Österreich rollen." (SN 3. Mai 2012)


 

Presse

"Dieser Vorgangsweise wird durch verschärfte Kontrollen der Finanzverwaltung nunmehr endgültig ein Riegel vorgeschoben. … Eine Zulassungspflicht im Inland liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn der tatsächliche Lenker bzw. Nutzer des Fahrzeugs über seinen Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) in Österreich verfügt und das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen überwiegend in Österreich verwendet wird. …
Der Nutzer des Fahrzeugs muss nachweisen (z.B. mithilfe eines exakt geführten Fahrtenbuchs), dass die Voraussetzungen zur Zulassung im Inland tatsächlich nicht gegeben sind. Besteht eine Pflicht, das Fahrzeug in Österreich zuzulassen, und wird dieses trotzdem mit ausländischem Kennzeichen im Inland verwendet, liegt eine widerrechtliche Verwendung vor; aus diesem Grund fällt sowohl NoVA als auch KfZ-Steuer in Österreich an." … (Presse 30.4.2012)

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

Anfrage:

 

1.     Welcher Betrag entgeht jährlich der Republik Österreich durch die illegale Kfz-Zulassung im Ausland und die Verwendung ausländischer Kennzeichen auf Kfz in Österreich?
Welche Schätzungen liegen vor?

 

2.      Wie viele Kraftfahrzeuge sind von Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz haben, in einem unserer Nachbarländer angemeldet (Aufschlüsselung auf Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Italien, Slowenien, Ungarn, Slowakei und Tschechien)?

 

3.      Stimmt es, dass es im Ausland Adressen gibt, an denen bis zu 100 Autos angemeldet
sind?
Wenn ja, in welchen Nachbarstaaten?

 

4.      Wie viele diesbezüglichen Schwerpunktkontrollen führte die Finanzpolizei bereits im Jahr 2012 durch?
Wo fanden diese statt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


5.      Bei vielen Kraftfahrzeugen ergab sich im Rahmen dieser Schwerpunktkontrollen der Verdacht bzw. die Schlussfolgerung, dass diese Fahrzeuge in Österreich anzumelden gewesen wären?

 

6.      Wie viele Kfz-Halter bzw. Kfz-Lenker wurden bei diesen Kontrollen einer Steuerhinterziehung verdächtigt?

 

7.      Welche Kfz-Steuerbeträge wurden 2012 aufgrund dieser Kontrollen durch die Finanz nachgefordert (Stichtag 31. August 2012)?
In wie vielen Fällen wurden nachgeforderte Kfz-Steuerbeträge bestritten und sind Gegenstand eines Verfahrens (Stichtag 31. August 2012)?
Wie oft wurden nachgeforderte Kfz-Steuerbeträge 2012 bereits bezahlt (Stichtag 31. August 2012)?
Welche Beträge wurden eingenommen (Stichtag 31. August 2012)?

 

8.      In wie vielen Fällen wurde 2012 die NoVA nachgefordert (Stichtag 31. August 2012)?
In wie vielen Fällen wurde die NoVA Nachforderung bestritten und sind Gegenstand eines Verfahrens (Stichtag 31. August 2012)?
In wie vielen Fällen wurde die NoVA bereits bezahlt (Stichtag 31. August 2012)?
Welche Beträge wurden eingenommen (Stichtag 31. August 2012)?

 

9.       In wie vielen Fällen wurde 2012 eine Geldstrafe verhängt (Stichtag 31. August 2012)?
In wie vielen Fällen wurde diese bestritten (Stichtag 31. August 2012)?
In wie vielen Fällen wurde die Geldstrafe bereits bezahlt (Stichtag 31. August 2012)?
Welche Beträge wurden eingenommen (Stichtag 31. August 2012)?

 

10.  In wie vielen Fällen kam es von KfZ Haltern in den Jahren 2011 und 2012 (Stichtag 31. August 2012) zu einer Selbstanzeige und zu freiwilligen Nachzahlungen der NoVA?
Welche Beträge wurden eingenommen (jeweils Aufschlüsselungen auf Jahre und Bundesländer)?