12545/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.09.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Beschränkung des Urheberrechts: Für blinde und sehbehinderte Menschen“
Den Medien konnte Ende Juli 2012 entnommen werden, dass sich der Urheberrechtsausschuss der WIPO nicht auf eine Beschränkung des Urheberrechts zugunsten von blinden und sehbehinderten Menschen einigen konnte. Eine außerordentliche WIPO-Generalversammlung soll nun entscheiden, ob es 2013 eine internationale Vertragskonferenz dazu geben wird.
Die besondere Kritik von Blindenorganisationen und unabhängigen Experten richtet sich gegen die EU und die USA. Deutschland, Österreich, Italien, Litauen und Frankreich werden ebenso als besondere Gegner einer Ausnahmeregelung genannt. Diese Staaten hätten eine Vertragskonferenz bereits im vergangenen Jahr verhindert. Die Rechteinhaber dürften sich bislang durchgesetzt haben.
Die EU-Kommission wiederum verwies wiederum auf das fehlende Verhandlungsmandat durch die EU-Mitgliedstaaten
"Die Präsidentin der World Blind Union, Maryanne Diamond nannte das Verhandlungsergebnis ´nicht nur frustrierend, sondern eine Beleidigung´ der 285 Millionen Sehbehinderten, die ihr Verband vertrete". (Heise online 26.07.2012).
Damit ergibt sich die Frage, welche Haltung Österreich zu Ausnahmen und Beschränkungen zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen in der Vergangenheit eingenommen hat bzw. nun einnimmt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
War das Ressort bzw. Österreich bei
diesen Verhandlungen im WIPO-Unterausschuss vertreten?
Wenn ja, welche Position wurde durch das Ressort bzw. durch Österreich zu urheberrechtlichen
Ausnahmebestimmungen zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen vertreten?
2. Welche Position nimmt das Ressort bzw. Österreich zu einer internationalen Vertragskonferenz und zu einem diesbezüglich verbindlichen Völkerrechtsvertrag ein?
3.
Ist es richtig, dass Österreich bisher
eine internationale Vertragskonferenz und einen diesbezüglichen
Völkerrechtsvertrag abgelehnt hat bzw. diese weiter ablehnt?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
4. Wird das Ressort bzw. Österreich die "World Blind Union" zukünftig unterstützen, damit diese ungerechtfertigte Diskriminierung blinder und sehbehinderter Menschen im Urheberrecht beseitigt wird?
5.
Ist die Aussage von EU-Kommissar Michel
Barnier richtig, dass für Verhandlungen zu einem verbindlichen
Völkerrechtsvertrag ein Verhandlungsmandat durch die EU-Mitgliedstaaten
fehlt?
Wenn ja, wird das Ressort bzw. Österreich einem
diesbezüglichen Verhandlungsmandat für die EU-Kommission zustimmen?