12545/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Beschränkung des Urheberrechts: Für blinde und sehbehinderte Menschen

 

Den Medien konnte Ende Juli 2012 entnommen werden, dass sich der Urheberrechtsausschuss der WIPO nicht auf eine Beschränkung des Urheberrechts zugunsten von blinden und sehbehinderten Menschen einigen konnte. Eine außerordentliche WIPO-Generalversammlung soll nun entscheiden, ob es 2013 eine internationale Vertragskonferenz dazu geben wird.

 

Die besondere Kritik von Blindenorganisationen und unabhängigen Experten richtet sich gegen die EU und die USA. Deutschland, Österreich, Italien, Litauen und Frankreich werden ebenso als besondere Gegner einer Ausnahmeregelung genannt. Diese Staaten hätten eine Vertragskonferenz bereits im vergangenen Jahr verhindert. Die Rechteinhaber dürften sich bislang durchgesetzt haben.

 

Die EU-Kommission wiederum verwies wiederum auf das fehlende Verhandlungsmandat durch die EU-Mitgliedstaaten

 

"Die Präsidentin der World Blind Union, Maryanne Diamond nannte das Verhandlungsergebnis ´nicht nur frustrierend, sondern eine Beleidigung´ der 285 Millionen Sehbehinderten, die ihr Verband vertrete". (Heise online 26.07.2012).


Damit ergibt sich die Frage, welche Haltung Österreich zu Ausnahmen und Beschränkungen zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen in der Vergangenheit eingenommen hat bzw. nun einnimmt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.      War das Ressort bzw. Österreich bei diesen Verhandlungen im WIPO-Unterausschuss vertreten?
Wenn ja, welche Position wurde durch das Ressort bzw. durch Österreich zu urheberrechtlichen Ausnahmebestimmungen zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen vertreten?

 

2.      Welche Position nimmt das Ressort bzw. Österreich zu einer internationalen Vertragskonferenz und zu einem diesbezüglich verbindlichen Völkerrechtsvertrag ein?

 

3.      Ist es richtig, dass Österreich bisher eine internationale Vertragskonferenz und einen diesbezüglichen Völkerrechtsvertrag abgelehnt hat bzw. diese weiter ablehnt?
Wenn ja, aus welchen Gründen?

 

4.      Wird das Ressort bzw. Österreich die "World Blind Union" zukünftig unterstützen, damit diese ungerechtfertigte Diskriminierung blinder und sehbehinderter Menschen im Urheberrecht beseitigt wird?

 

5.      Ist die Aussage von EU-Kommissar Michel Barnier richtig, dass für Verhandlungen zu einem verbindlichen Völkerrechtsvertrag ein Verhandlungsmandat durch die EU-Mitgliedstaaten fehlt?
Wenn ja, wird das Ressort bzw. Österreich einem diesbezüglichen Verhandlungsmandat für die EU-Kommission zustimmen?