12553/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend „Schwarzgeldkonten bei ausländischen Banken: Ankauf von Steuer CDs, Selbstanzeigen und Finanzstrafverfahren in Österreich“

 

Mit der parlamentarischen Anfrage „Liechtensteiner Steuer CD – Strafrechtliche Verfahren“ an die damalige Justizministerin wurde vom Fragesteller auf die Auswirkungen der im Jahr 2008 vom deutschen BND angekaufte „Steuer CD“ für Österreich Bezug genommen. Diese CD enthielt u.a. Daten von 68 in Österreich steuerpflichtigen Personen, die auch Selbstanzeige erstattet haben (siehe AB 4464 vom 9. April 2010).

 

In weiterer Folge haben deutsche Bundesländer in den Jahren 2010 und 2011 weitere „Steuersünderdaten“ (CDs) aus Luxemburg, Liechtenstein und der Schweiz angekauft. Deswegen gab es in der zweiten Jahreshälfte 2011 in Deutschland durch Finanzfahnder auch Razzien auf der Suche nach SteuerhinterzieherInnen mit Schwarzgeldkonten in Luxemburg (z.B. Vermögensverwaltungen). Allein Nordrhein-Westfalen hat nach Ankauf und Auswertung von mindestens drei CDs seit 2010 rund 500 Millionen Euro eingenommen.

 

Nach aktuellen Presseberichten erwarb nun im Juni 2012 Nordrhein-Westfalen weitere CDs mit Daten über Steuersünder. Diese Datenträger sollen Informationen von der Großbank UBS, der Privatbank Julius Bär, Merrill Lynch und der Privatbank Coutts beinhalten. Die Schweiz empörte sich darüber heftig. Ein Schweizer Bankmitarbeiter wurde zwischenzeitig enttarnt und verhaftet. Diese Ankäufe führten auch zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen dem deutschen Finanzminister und Nordrhein-Westfalen über das zukünftige Steuerabkommen Deutschlands mit der Schweiz.


"Nach Berichten mehrerer Medien hat das Land eine neue CD mit Daten von 1000 Steuerflüchtlingen erworben. Laut „Financial Times Deutschland“ und dem „Spiegel“ soll Nordrhein-Westfalen 3,5 Mio. Euro für die Daten bezahlt haben. Dabei gehe es um Kunden der Privatbank Coutts in Zürich, einer Tochter der britischen Royal Bank of Scotland. Nach Angaben von Fahndern handle es sich um große Vermögen, teilweise im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich." (Presse 16.7.2012). Es geht laut Süddeutscher Zeitung um insgesamt rund 2.000 Steuersünder.

 

Nun hat der Genfer Rechtsanwalt Pierre Schifferli gegen Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans Strafanzeige wegen des Ankaufs von CDs mit Bankdaten mutmaßlichen deutscher Steuerhinterzieher erstattet. Vorgeworfen werden Walter-Borjans acht Straftatbestände vor – darunter Hehlerei, Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses, Wirtschaftsspionage, Verrat von Geschäftsgeheimnissen und illegale Beschaffung personenbezogener Daten. Die SPD wiederum warf Schweizer Banken bandenmäßige Steuerhinterziehung vor. Höhepunkt der innerdeutschen Auseinandersetzung ist die Ankündigung der deutschen Justizministerin, ein gesetzliches Verbot des Ankaufs von Steuerdaten aus anderen Ländern (z.B. Schweiz) einzuführen.

 

Diese Ankäufe von Steuer CDs führten in Deutschland zu zahlreichen Selbstanzeigen von deutschen SteuerhinterzieherInnen. Für die deutsche Finanz waren dies bisher lohnende Einkäufe. 6.463 Selbstanzeigen gab es nach Presseberichten allein in Nordrhein Westfalen seit Februar 2010 mit Bezug auf die Schweiz, 9.361 in Baden-Württemberg und 4.081 in Hessen (Financial Times Deutschland). Insgesamt wurden seit 2010 aufgrund dieser Selbstanzeigen über 2,6 Milliarden Euro eingenommen.

 

Die bislang von Deutschlands Behörden angekauften Daten von Steuersündern (Steuer-CDs) enthalten vermutlich auch Daten von in Österreich steuerpflichtigen Personen (siehe AB 4464 vom 09.04.2010).

Damit ergeben sich für Österreich hinsichtlich der Länder Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg konkrete Fragen zu Schwarzgeldkonten von in Österreich steuerpflichtigen Personen.

 

150 bis 250 Milliarden Euro Schwarzgeld sollen deutsche AnlegerInnen in der Schweiz, in Schwarzgeldkonten vor den deutschen Finanzbehörden versteckt haben. Hunderte Millionen konnte sich der deutsche Fiskus bereits durch den Kauf von Dateien mit den Namen von in Deutschland steuerpflichtigen Personen zurückholen. Die drei Millionen Euro für die erste Steuersünder-CD aus Luxemburg waren rechnerisch gut investiert, sie brachten der deutschen Finanz ein Vielfaches. Jedem Steuersünder müsse klar sein, dass es ein Entdeckungsrisiko gibt, so die staatliche Begründung für diese Ankäufe.

 

Damit sollen Steuerstraftaten aufgedeckt und SteuersünderInnen überführt werden. Österreich hat nach derzeitigem Wissensstand zwar noch keine „Steuersünderdaten“  käuflich erworben.

 

Österreich müsste aber nach dem Amtshilfeabkommen mit Deutschland und der EU-Amtshilferichtlinie (EG-Amtshilfegesetz) von den deutschen Finanzbehörden bereits die Namen von österreichischen Steuerhinterziehern erhalten haben, die sich auf den von Deutschland gekauften Steuer Daten-CDs befinden.

 

Bilaterale Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland sowie Großbritannien zur Versteuerung von Einlagen aus diesen Ländern wurden bereits vereinbart. Diese Länder hatten im Herbst 2011 eine nachträgliche Besteuerung von Zinseinkünften ab 2013 vereinbart. Die Schweiz hebt eine Abgeltungssteuer ein, Milliardenbeträge sollen an Deutschland und Großbritannien überwiesen werden. Damit soll dieses (nichtversteuerte Vermögen) legalisiert werden. Konkret: Einmalig können Schwarzgelder in der Höhe von 21  bis 41 Prozent nachversteuert werden. Die Schweiz überweist 1,9 Milliarden Euro an Deutschland (Vorauszahlung). Für künftige Kapitalerträge fällt eine Abgeltungssteuer von 26,375 % an. Die beiden EU-Länder verzichten dabei, konkret die Namen der Steuerhinterzieher zu erfahren, denen diese Steuer in der Schweiz abgezogen wurde. Diese beiden Abkommen sind aber noch nicht in Kraft getreten und in Deutschland auch noch nicht ratifiziert. Die SPD hat deutlich angekündigt, diesem Abkommen im Bundesrat nicht zuzustimmen. Sie hält dieses Abkommen als Freibrief für Steuerhinterzieher und überhaupt für gescheitert, weil gleichzeitig systematisch erhebliche Summen von unversteuertem Geld von der Schweiz in andere Staaten verschoben werden.

 

Die EU-Kommission jedoch lehnt bilaterale Abkommen von EU-Mitgliedstaaten mit der Schweiz grundsätzlich ab und besteht auf einem automatischen Informationsaustausch über die Identität der Steuerzahler in der Schweiz.

Die EU-Kommission hat deshalb auch ein Schreiben an die EU-Ratspräsidentschaft gerichtet und ihre Position dargelegt („ Die Mitgliedsstaaten sollen davon Abstand nehmen, Abkommen mit der Schweiz zu verhandeln, zu paraphieren, zu unterzeichnen  und zu ratifizieren, sofern sie Aspekte betreffen, die auf EU-Ebene reguliert sind“).

 

Ein ähnliches bilaterales Abkommen hat auch Österreich mit der Schweiz abgeschlossen, dieses soll ebenfalls 2013 in Kraft treten. 12 bis 20 Mrd. Euro an unversteuerten Geldern aus Österreich liegen laut Schätzungen allein auf Schweizer Konten. Als einnahmenseitige Maßnahme bot sich ebenfalls eine Abgeltungssteuer nach Deutsch-Schweizerischem Vorbild ab 2013 an. Einnahmen: Einmalig 2013 als akonto 1,1 Milliarden Euro (15-38% Steuersatz); danach sollen es jährlich 50 Millionen Euro aus der Besteuerung von Zinserträgen sein (25% Steuersatz für zukünftige Zinserträge).

 

Steuerpflichtige, die ihre Abgaben zahlen, haben fünf Monate von 1.1.2013 bis 31.5.2013 – Zeit sich zu melden. Das Abkommen betrifft natürliche Personen, die sowohl am 31.12.2010 als auch am 1.1.2013 ein Konto oder Depot bei einer Schweizer Bank besitzen. Wer bis Anfang 2013 sein in der Schweiz geparktes Schwarzgeld in ein anderes Land transferiert, fällt aus dem Abkommen heraus und kann weiter finanzrechtlich verfolgt werden. Die Schweiz hat sich dabei verpflichtet, Österreich statistische Angaben über die zehn wichtigsten Zielländer jener Kunden zu liefern, die ihre Kontobeziehungen in der Schweiz gekündigt und ihre Guthaben in andere Länder (Steueroasen) verschoben haben. Das Abkommen könnte aber auch so umgangen werden, indem Steuerhinterzieher das Vermögen vor dem 1. Jänner 2013 nach Österreich transferieren und hoffen, von der Finanz und Justiz so lange nicht kontaktiert zu werden, bis die Steuerdelikte verjährt sind.

In der Schweiz ist allerdings über dieses Steuerabkommen mit Österreich ein Referendum geplant (Anti-Steuerabkommensfront).

 

Bekannt wurde nun, dass Schweizer Banken angeblich organisiert SteuerhinterzieherInnen aus Deutschland und Österreich im großen Stil helfen, Geld nach Asien, zu verschieben. Genannt werden Kundenberater der UBS. Zielland für die Steuerflüchtlinge soll die Hardcore-Steueroase Singapur sein. Von nicht unwesentlicher Bedeutung dürfte dabei sein, dass die staatliche "Gouvernement of Singapore Investment Corporation" mit 6,45 % größter Einzelaktionär der UBS ist.

 

Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang die EU-Rechtslage, das OECD Doppelbesteuerungsabkommen sowie das Amtshilfeabkommen Österreichs mit Deutschland zur gegenseitigen Information und zum Datenaustausch.


 „Für die Weiterleitung solcher Informationen bildet die Richtlinie des Rates vom 19. Dezember 1977 über die Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern und der Steuern auf Versicherungsprämien, 77/799/EWG (Amtshilferichtlinie), die Rechtsgrundlage auf Unionsebene. In Österreich wurde die Amtshilferichtlinie mit dem EG-Amtshilfegesetz (BGBl. 1994/657) umgesetzt.

 

Die Amtshilferichtlinie sieht in Art. 4 Abs. 1 unter anderem vor, dass Auskünfte ohne vorheriges Ersuchen an die zuständige Behörde eines anderen Mitgliedstaats erteilt werden sollen, wenn Gründe für die Vermutung einer Steuerverkürzung in dem anderen Mitgliedstaat vorliegen“ (4702/AB XXIV. GP vom 30.04.2010).

 

Die OECD erhob im Juli 2012 zwischenstaatliche Gruppenanfragen zum Standard. Internationale Amtshilfe in Steuersachen muss demnach nicht nur im Einzelfall bei namentlicher Nennung oder Individualisierung der abgefragten Personen gewährt werden, sondern auch bei Gruppen von Steuerpflichtigen. Dies ergibt für die österreichische Finanz bei der Aufdeckung von Steuerdelikten und der Verfolgung von Steuerhinterziehern neue Möglichkeiten.

 

Österreichisch-Deutscher Amtshilfevertrag

Gemäß Abs. 2 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 des österreichisch-deutschen Amtshilfevertrages vom 4.10.1954 unterrichten sich die Abgabenbehörden der beiden Staaten nach Tunlichkeit gegenseitig über abgabenrechtlich bedeutsame Tatbestände auch ohne besonderes Ersuchen.

Eine ähnliche Verpflichtung zum spontanen Informationsaustausch sieht Artikel 4 der RL 77/799/EWG vom 19.12.1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten und indirekten Steuern vor.

Österreich kann daher darauf vertrauen, dass Deutschland die für die Besteuerung in Österreich maßgeblichen Informationen auch ohne formelles Ersuchen Österreichs an Österreich weiterleitet. Die Stellung eines Auskunftsamtshilfeersuchens setzt im Übrigen nach den allgemeinen Amtshilfegrundsätzen voraus, dass die Identität der Person, hinsichtlich derer um Auskünfte ersucht wird, dem ersuchten Staat bekannt gegeben wird.

Dessen ungeachtet wurde von den österreichischen Behörden bei den zuständigen deutschen Behörden das Interesse an der Auskunftserteilung im Amtshilfeweg ausdrücklich deponiert“ (siehe 9191/AB XXIV.GP vom 21.11.2011).


Die unterfertigenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Finanzen folgende Anfrage

 

Anfrage

 

1.        Wie hoch wird für die Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012 der Steuerausfall für Österreich durch die Nichtversteuerung von Schwarzgeld (bzw. Vermögen) in der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg geschätzt (Jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und Staaten)?
Wie viele Milliarden Schwarzgeld (nichtversteuertes Vermögen) befinden sich nach Schätzung des Ressorts in der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg?
Wie viele Milliarden in anderen Staaten?

 

2.        Wie viele in Österreich steuerpflichtige Personen, deren Namen sich auf einer von Deutschland gekauften Steuer CD befanden, haben in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 (31.08.2012) deswegen Selbstanzeige wegen Steuerdelikten erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

3.        Wie viele in Österreich steuerpflichtige Personen haben in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 (31.08.2012) Selbstanzeige wegen Steuerdelikten im Zusammenhang mit Konten bei ausländischen Banken erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie viele davon mit Konten in der Schweiz (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie viele davon mit Konten in Liechtenstein (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie viele davon mit Konten in anderen Drittstaaten (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

4.        Bei wie vielen Personen, die in diesen Jahren eine Selbstanzeige erstattet haben, wurde die Spruchsenatsgrenze von 33.000 Euro überschritten (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre)?

 

5.        Bei wie vielen Personen, die in diesen Jahren eine Selbstanzeige erstattet haben, wurde die Gerichtszuständigkeitsgrenze von 100.000 Euro überschritten (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre)?


6.        Wie hoch waren die in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 (31.08.2012) aufgrund von Selbstanzeigen geleisteten Steuernachzahlungen der steuerpflichtigen Personen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

7.        Wie viele in Österreich steuerpflichtige Personen haben in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 (31.08.2012) Selbstanzeige wegen Steuerdelikten (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

8.        Wie hoch waren die in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 (31.08.2012) aufgrund von Selbstanzeigen geleisteten Steuernachzahlungen der steuerpflichtigen Personen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

9.        In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 (31.08.2012) im Sinne des Österreichisch-Deutschen Amtshilfevertrages zu einem spontanen Informationsaustausch durch Deutschland (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

10.    Wie viele Namen von Personen, die in Österreich steuerpflichtig sind, wurden im Rahmen dieses Informationsaustausches in diesen Jahren von Deutschland den österreichischen Finanzbehörden bekannt gegeben (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

11.    Gegen wie viele dieser in Österreich steuerpflichtigen Personen (deren Namen möglicherweise auf einer dieser CDs aufschienen) wurden in diesen Jahren abgabenrechtlicher Ermittlungen bzw. Finanzstrafverfahren eingeleitet (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

12.    Wie viele dieser Verfahren wurden in diesen Jahren bis zum 31.08.2012 abgeschlossen?
Wie viele sind offen?

 

13.    Wie hoch waren die in diesen Jahren 2008, 2009, 2010, 2011  bis zum 31.08.2012 geleisteten Steuernachzahlungen der steuerpflichtigen Personen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

14.    Wie viele dieser Personen wurden auch zu Geldstrafen verurteilt (Aufschlüsselung auf Jahre)?


Wie hoch waren insgesamt die in diesen Jahren bis zum 31.08.2012 ausgesprochenen Geldstrafen gegen die steuerpflichtigen Personen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

15.    Gegen wie viele Personen wurde in diesen Jahren die Anzeige zurückgelegt oder das Verfahren eingestellt?
Aus welchen Gründen wurden die Verfahren jeweils eingestellt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?

 

16.    Gegen wie viele Personen konnte in diesen Jahren ein Verfahren wegen Verjährung nicht aufgenommen werden (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Wie hoch werden die möglichen Steuereinnahmen geschätzt, die dem österreichischen Staatshaushalt wegen Verjährung in diesen Jahren entgangen sind (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

17.    Wie viele in Österreich steuerpflichtige Personen, wurden in diesen Jahren bis zum 31.08.2012 aufgrund dieser Bestimmung der EU-Amtshilferichtlinie (EG-Amtshilfegesetz) von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaates den österreichischen Finanzbehörden bekannt gegeben (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre und der nennenden Mitgliedstaaten)?

 

18.    Gegen wie viele dieser in Österreich steuerpflichtigen Personen wurden in diesen Jahren abgabenrechtlicher Ermittlungen bzw. Finanzstrafverfahren eingeleitet (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

19.    Wie viele dieser Verfahren wurden in diesen Jahren bis zum 31.08.2012 abgeschlossen?
Wie viele sind offen?

 

20.    Wie hoch waren die in diesen Jahren 2008, 2009, 2010, 2011  bis zum 31.08.2012 geleisteten Steuernachzahlungen der steuerpflichtigen Personen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

21.    Wie viele dieser Personen wurden auch zu Geldstrafen verurteilt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie hoch waren insgesamt die in diesen Jahren bis zum 31.08.2012 ausgesprochenen Geldstrafen gegen die steuerpflichtigen Personen (Aufschlüsselung auf Jahre)?


22.    Gegen wie viele Personen wurde in diesen Jahren die Anzeige zurückgelegt oder das Verfahren eingestellt?
Aus welchen Gründen wurden die Verfahren jeweils eingestellt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?

 

23.    Gegen wie viele Personen konnte in diesen Jahren ein Verfahren wegen Verjährung nicht aufgenommen werden (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Wie hoch werden die möglichen Steuereinnahmen geschätzt, die dem österreichischen Staatshaushalt wegen Verjährung in diesen Jahren entgangen sind (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

24.    In wie vielen Fällen übermittelte Österreich in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 (31.08.2012) im Sinne der EU-Amtshilferichtlinie (EG-Amtshilfegesetz) Auskünfte über Personen an die zuständige „Behörde“ anderer Mitgliedsländer, weil in Österreich Gründe für die Vermutung einer Steuerverkürzung vorlagen (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre und Behörden der Mitgliedstaaten)?

 

25.    Mit welchen Ländern hat Österreich bisher Doppelbesteuerungsabkommen im Sinne des OECD-Musterabkommens abgeschlossen?
Wann sind diese Abkommen jeweils in Kraft getreten?
Welche sollten geändert werden?
Mit welchen Staaten sollen Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen werden?

 

26.    In wie vielen Fällen hat Österreich entsprechend Art 26 des OECD Musterabkommens auf konkretes Ersuchen der Finanzbehörden von Staaten – und zwar ohne Einleitung eines Finanzstrafverfahrens – Informationen über Bankkonten bzw. Depots in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 (31.08.2012) an andere Staaten weitergegeben (Aufschlüsselung auf Jahre und Empfängerstaaten)?

 

27.    In wie vielen Fällen haben österreichische Finanzbehörden in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 (31.08.2012) die Finanzbehörden anderer Staaten entsprechend Art. 26 des OECD Musterabkommens ersucht, Bank- und Kontodaten von in Österreich steuerpflichtigen Personen bekanntzugeben (Aufschlüsselung auf Jahre und Mitgliedstaaten)?


Wie viele Fälle davon betrafen die Schweiz, wie viele Fälle Luxemburg und wie viele Fälle Liechtenstein?

 

28.    Wird das Ressort zukünftig die Möglichkeit ausnutzen, im Rahmen internationaler Amtshilfe durch sogenannte Gruppenanfragen (OECD-Musterabkommen) zu stellen?

 

29.    Wie viele Personen, die in Österreich steuerpflichtig sind, haben aufgrund der öffentlichen Diskussion und des Abschlusses des Steuerabkommens mit der Schweiz im Jahr 2012 bis dato (31.08.2012) eine Selbstanzeige erstattet?
Welche Beträge mussten nachversteuert werden?
Wie hoch waren die Einnahmen für die Republik Österreich?

 

30.    Verfügt das österreichische Finanzministerium über Erkenntnisse, dass Schweizer Banken (z.B. UBS) österreichischen und anderen Steuerhinterziehern helfen, nicht versteuertes Geld und Vermögen in andere Länder zu verschieben (Steueroasen)?

 

31.    Was werden Sie unternehmen, wenn sich diese Schweizer Bankenhilfe zur weiteren Steuerhinterziehung auf der von Nordrhein Westfalen gekauften Steuer-CD als richtig herausstellt?
Sieht das Ressort bzw. Österreich dies auch als Umgehung des mit der Schweiz abgeschlossenen Steuerabkommens?

 

32.    Wird das Ressort bzw. Österreich die Chance nützen, gegen in Österreich steuerpflichtige Personen, deren Namen sich auf den nun von Nordrhein-Westfalen gekauften Steuer-CDs befinden und Österreich im Zuge der Amtshilfe übermittelt werden, finanzstrafrechtlich vorzugehen?

 

33.    Dürfen nach Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz (01.01.2013) österreichische Steuerfahnder – so wie deutsche Steuerfahnder nach dem vorgesehenen Schweiz-Deutschen Abkommen – ebenfalls in der Schweiz tätig werden?

 

34.    Welchen Regelungen und Sanktionen unterliegen Bargeldtransporte aus der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg oder aus anderen Ländern nach Österreich?


35.    Hat jede österreichische Bank bei einem Geldtransfer von einem Namenskonto aus der Schweiz auf ein Namenskonto in Österreich eine Meldung wegen Geldwäscheverdacht vorzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie viele Meldungen sind 2011 und 2012 (31.08.2012) erfolgt?

 

36.    Ist ein neues Steuerabkommen mit Liechtenstein geplant?
Wenn ja, wie ist der Stand der Verhandlungen?
Was soll geändert werden?

 

37.    Welche Maßnahmen werden Sie auf EU-Ebene ergreifen, um volle Transparenz im Europäischen Gesellschaftsrecht durchzusetzen, damit gegen die wirtschaftlich verfügungsberechtigten Personen von Gesellschaften etc. die sie treffend den Steuerverpflichtungen auch durchgeführt werden können?

 

38.    Aus welchen Gründen hat Österreich bis heute noch keine Steuer-CDs (mit Daten österreichischer Steuerhinterzieher) aus der Schweiz erworben?
Gibt es rechtliche Bestimmungen in der österreichischen Rechtsordnung, die einem derartigen Ankauf entgegenstehen?
Wenn ja, welche?