12563/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.09.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Karlsböck
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend mögliche Gesundheitsgefährdung durch das Szenegetränk "Bubble Tea" - Folgeanfrage
In der parlamentarischen Anfrage 11983/J (XXIV. GP)[1] betreffend mögliche Gesundheitsgefährdung durch das Szenegetränk Bubble Tea wurde auf die Problematiken, die durch den Verkauf entstehen können, hingewiesen. In der entsprechenden schriftlichen Beantwortung 11643/AB (XXIV.GP)[2] wurde auf die Fragen der Stichprobenkontrollen und der daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen nachfolgende Auskunft erteilt:
“[…] In Österreich wurden im Jahr 2011 sechs Proben Bubble Tea untersucht. Dabei handelte es sich um folgende Produkte:
Instant coconut powder
Popping boba (Alginat-Kugeln mit Fruchtsaft gefüllt)
Tapioka Perlen roh
Tapioka Perlen gekocht
Mango Grüntee mit Popping boba
Milchtee mit Tapioka Perlen
Bei allen sechs Proben gab es keinen Grund zur Beanstandung. Es wurden keine Handlungsempfehlungen abgegeben […]“
Jedoch haben Forscher der technischen Hochschule Aachen bei weiteren Untersuchungen giftige Chemikalien im Szenegetränk gefunden. Diese stehen im Verdacht, Allergien und möglicherweise sogar Krebs auszulösen. Ein entsprechender Online-Artikel, welcher unter der Adresse http://www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/giftstoffe-in-bubble-tea-ministerium-prueft-verdacht-a-851629.html abrufbar ist, lautet in entsprechenden Auszügen wie folgt:
„[…] Die Forscher hatten neun Geschmacksrichtungen der Sirupperlen aus einer Filiale einer bundesweiten Bubble-Tea-Kette in Mönchengladbach unter die Lupe genommen. In allen Sorten fanden sie die giftigen Substanzen. In den Aromakugeln des Tees seien unter anderem Styrol, Acetophenon und bromierte Substanzen "in nicht geringer Konzentration" entdeckt worden. Die Stoffe sollen demnach bei unsauberer Herstellung von Aromastoffen entstehen. Die Kugeln stammten nach Angaben des Geschäftsführers des Bubble-Tea-Ladens von einem Großhersteller aus Taiwan. […]
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach prüft, ob ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Grenzwerte für die Stoffe gibt es nicht, da ihr Einsatz in Lebensmitteln generell verboten ist. […]“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE
1. Wurden die sechs Proben, die im Jahr 2011 untersucht wurden, auf Styrol, Acetophenon und bromierte Substanzen überprüft?
2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Gab bzw. gibt es bereits Krankheitsfälle, die auf den Verzehr von Bubble Tea zurückzuführen sind?
5. Wenn ja, wie viele und wie schwerwiegend waren bzw. sind diese?
6. Wurden Chargen der beanstandeten Bubble Tea-Kugeln auch nach Österreich geliefert?
7. Wenn ja, werden bzw. wurden diese aus dem Verkehr gezogen?
8. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort die Testergebnisse der technischen Hochschule Aachen?
9. Welche weiteren Maßnahmen sind in diesem Bereich geplant, um die höchstmögliche Ernährungssicherheit zu gewährleisten?