12583/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.09.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Ortbezeichnungen in Slowenien.

 

 

In Österreich wurden im Zuge des jahrelangen Ortstafelstreites in ca. 80 Ortschaften Beschilderungen in zwei Sprachen eingeführt. In großen Teilen Südkärntens gibt es ausschließlich zweisprachige Ortbeschilderungen (z.B.: Bleiburg-Pliberk), um auf die dort lebende slowenischsprachige Bevölkerung Rücksicht zu nehmen.

 

 

Im Gegenzug mehren sich in Gebieten Sloweniens die an Kärnten angrenzen, Beschilderungen in ausschließlich slowenischer Sprache. Obwohl in diesen Gebieten große Teile der Bevölkerung deutschsprachig ist, werden Ortstafeln und Straßenverkehrsschilder ohne deutsche Zusatzbezeichnung aufgestellt.

 

 

In der 141. Sitzung des Nationalrates am 19. Jänner 2012 wurde mit dem Entschließungsantrag 1565/A(E) einstimmig beschlossen, dass der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen soll, die Republik Slowenien zur offiziellen Anerkennung der dort lebenden deutschsprachigen Minderheit zu bewegen.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

1.            Ist Ihnen oder Ihrem Ressort die Problematik für die deutschsprachige Bevölkerung in Slowenien bekannt?


2.            Halten Sie oder Ihr Ressort eine solche Vorgehensweise seitens der slowenischen Behörden für eine „gute Pflege der nachbarschaftlichen Beziehungen“?

 

3.            Gibt es aus Ihrer Sicht Aufholbedarf, was die Gleichstellung der deutschsprachigen Bevölkerung in Slowenien betrifft?

Wenn ja, welchen?

Wenn ja, wie werden Sie weiter vorgehen?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

 

4.            Welchen Fortschritt können Sie bezüglich des oben angeführten Entschließungsantrages vorweisen?

 

5.            Welche zukünftigen Bestrebungen werden Sie unternehmen, um den oben angeführten Entschließungsantrag zu erfüllen?