12610/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.09.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend privates Sicherheitspersonal auf Österreichs Flughäfen

 

 

Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2320/2002, mit welcher gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt festgelegt wurden. Am 11. März 2008 trat die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 (ergänzt durch (EU) Nr. 185/2010 und (EU) Nr. 1087/2011) in Kraft, welche die bisherige Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 ersetzte. Auf Grund dieser Verordnung, des neuen Bedrohungsbildes und der in den letzten Jahren gestiegenen Flugbewegungen sowie Passagierzahlen, wurde der damit verbundene Mangel an Flughafen-Sicherheitspersonal seitens des BM.I mit der Beauftragung privater Sicherheitsdienste kompensiert.

Das Bundesvergabegesetz 2006 (BGBl I 2006/17, derzeit in der Fassung BGBl I 2010/15), welches derartige Vergaben von Aufträgen regelt, stellt u.a. das Diskriminierungsverbot, den Grundsatz des freien und lauteren Wettbewerbes, die Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter sowie die Verpflichtung zur Vergabe an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen in den Vordergrund.

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

  1. Welche und wie viele private Sicherheitsfirmen waren/sind seit 2002 mit Flughafensicherheitsaufgaben auf Österreichs Flughäfen betraut? (aufgegliedert auf Jahre, Firmen, Mannstunden und Flughäfen)
  2. Wie war der jeweilige Wortlaut der Ausschreibungen?
  3. Wer vergab die jeweiligen Aufträge?

  1. Welche Aufgaben nahmen/nehmen die Bediensteten der privaten Sicherheitsfirmen seit 2002 auf Österreichs Flughäfen wahr? (aufgegliedert auf Sicherheitsfirmen, Flughäfen und Jahre)
  2. Welche Befugnisse haben diese Bediensteten dieser Sicherheitsfirmen?
  3. Wie werden diese Bediensteten der privaten Sicherheitsdienste auf Österreichs Flughäfen ausgebildet?
  4. Wer kontrolliert seitens des BM.I den Ausbildungsstand dieser privaten Bediensteten?
  5. Wie oft wird dieser Ausbildungsstand seitens des BM.I überprüft?
  6. Wie wird dieser Ausbildungsstand kontrolliert?
  7. Gab/gibt es „Qualitätstests“ seitens des BM.I?
  8. Wenn nein, warum nicht?
  9. Wenn ja, wann gab es derartige Tests? (aufgegliedert auf Jahre seit 2002, private Sicherheitsfirmen und Flughäfen)
  10. Wenn ja, wer führt diese „Qualitätstests“ durch?
  11. Wenn ja, nach welchen Richtlinien werden „Qualitätstests“ durchgeführt?
  12. Wenn ja, werden die privaten Sicherheitsfirmen im Vorfeld über derartige Tests informiert?
  13. Wenn ja, was passiert wenn eine private Sicherheitsfirma bei einem „Qualitätstest“ negativ beurteilt wird?
  14. Wenn ja, was passiert wenn eine private Sicherheitsfirma mehrfach bei „Qualitätstests“ negativ beurteilt wird?
  15. Wenn ja, gab es bereits negative Ergebnisse bei „Qualitätstests“ seit 2002? (aufgegliedert auf Jahre, Flughäfen und private Sicherheitsfirmen)
  16. Wie hoch sind die jährlichen kosten für diese privaten Sicherheitsdienste? (aufgegliedert auf Jahre seit 2002, Sicherheitsfirmen und Flughäfen)