12755/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.10.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend nicht gerechtfertigte Weisung von LOStA Dr. Werner Pleischl in der Causa LIBRO

 

In dem Strafverfahren zum Kridafall ,,LIBRO" gegen den ehemaligen LIBRO-Vorstand A.M.R. legte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt im Herbst 2004 der Oberstaatsanwaltschaft Wien den Entwurf einer Anklageschrift vor, die insgesamt sechs Personen betraf. Die Verdachtslage wurde genauestens geschildert. Ungeachtet dessen wurde mit von LOStA Dr. Pleischl gezeichnetem Schreiben der Oberstaatsanwaltschaft Wien vom 30. Marz 2005, AZ 2 OStA 347/O5s, der Staatsanwaltschaft Wien die Weisung erteilt, eine auf den Erstbeschuldigten A.M.R und die ihn vertretenden Rechtsanwälte (Zweit- und Drittbeschuldigter) eingeschränkte Anklage einzubringen.

Im Zuge seiner Einvernahme durch den Ermittlungsrichter des Landesgerichts Innsbruck hat der Zeuge Dr. Johann Rzeszut Ende Mai 2011 die von LOStA Dr. Werner Pleischl gefertigte Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien im Strafverfahren zum Kridafall ,,LIBRO" „kritisch angesprochen“. Im Juni 2011 teilte die Leiterin der StA Innsbruck Dr. Brigida Loderbauer die Einstellung des diesbezüglich eingeleiteten Verfahrens mit. „Gerechtfertigt“ wurde die Einstellung damit, dass die Weisung im Einvernehmen mit dem BMJ und sohin insgesamt unbedenklich erteilt worden sei. Dass ein auf konkreten aktenkundigen Tatsachen basierender Verdacht strafbaren Amtsmissbrauchs nicht dadurch hinfällig werden kann, dass ein derartiges Vorgehen oberbehördlich gedeckt wird, liegt auf der Hand.

Insgesamt scheint das Pflichtverständnis in gehobener staatsanwaltschaftlicher Verantwortungsebene wie auch in der Ebene obergeordneter (insbesondere auch ministerieller) Dienstaufsicht zweifelhaft und hinterfragenswert. In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

ANFRAGE:

 

 

 

 

1.

Wie beurteilen Sie die Weisung von LOStA Dr. Pleischl in inhaltlicher, tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht?

 

2.

Ist es richtig, dass die Weisung im Einvernehmen mit dem BMJ erfolgte?

3.

Wenn ja, wie wurde diese begründet bzw. warum wurde nicht beanstandet, dass vom Entwurf der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt abgewichen wurde?

4.

Welche diesbezüglichen Maßnahmen haben Sie gesetzt bzw. sind geplant?

5.

Wie beurteilen Sie die von der Leiterin der StA Innsbruck Dr. Brigida Loderbauer getätigte Verfahrenseinstellung in inhaltlicher, tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht?

6.

Aus welchen Gründen erfolgte die Einstellung?

7.

Welche diesbezüglichen Maßnahmen haben Sie gesetzt bzw. sind geplant?