12785/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.10.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Vollziehung und Kontrollen nach dem Pyrotechnikgesetz 1974 und dem Pyrotechnikgesetz 2011“

 

Mit der AB 9201/XXIV.GP vom 21.11.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage ausführlich beantwortet und die Unterschiede zur bisherigen Rechtslage dargestellt. Sicherheitspolitisch- und Konsumentenpolitisch entscheidend ist die Kategorieeinteilung und Zertifizierung nach dem Pyrotechnikgesetz 2010.

 

Demnach hat der Hersteller hat den pyrotechnischen Gegenstand lediglich vorläufig selbst in eine Kategorie einzuteilen und dann entscheidet darüber eine benannte Stelle: "Ob der pyrotechnische Gegenstand tatsächlich die Kriterien der betreffenden Kategorie erfüllt, wird jedoch erst von einer benannten Stelle in einem Konformitätsbewertungsverfahren festgestellt. In Verkehr gebracht werden darf das Produkt jedenfalls nur in jener Kategorie für die von der benannten Stelle eine Konformitäts-bescheinigung ausgestellt wurde." (AB 9201/XXIV.GP vom 21.11.2011).

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2011 zu erhalten.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

 

1.      Hat sich aus Sicht des Ressorts die Kategorisierung von importierten oder im Inland hergestellten Feuerwerkskörpern im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens durch benannte Stellen bewährt?
Wenn ja, aus welchen Gründen?

 

2.      Wie viele benannte Stellen gibt es in Österreich, die Konformitätsbewertungen für Feuerwerkskörper durchführt?

 

3.      In welchen anderen EU-Mitgliedstaaten befinden sich benannte Stellen die Konformitätsbewertungen für Feuerwerkskörper durchführen (Ersuche um namentliche Nennung)?

 

4.      Liegen Erfahrungswerte über Konformitätsbewertungsverfahren aus anderen
EU-Mitgliedstaaten vor?

 

5.      Welche Behörden haben in Österreich nach einem erfolgten Konformitätsbewertungsverfahren überprüfen, ob die Konformitätsbewertung fachlich und rechtlich korrekt erfolgt ist und ob das CE-Kennzeichen (das kein Sicherheitszeichen ist) zu Recht verwendet wird?

 

6.      Wie viele Kontrollen hinsichtlich der Konformitätsbewertung wurden im Rahmen der Marktüberwachung 2011 bei pyrotechnischen Gegenständen oder Sätzen durch die zuständigen Behörden durchgeführt?
Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen?
Wurde das CE-Kennzeichen auf Feuerwerkskörpern immer zu Recht verwendet?
Wenn nein, in wie vielen Fällen nicht?

 

7.      In welcher Form wurde im Jahr 2011 durch die zuständigen österreichischen Behörden die Marktüberwachung nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 vorgenommen?
Wie viele Proben von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen wurden gezogen (Aufschlüsselung nach Kategorien und auf Bundesländer)?


8.      In wie vielen Fällen haben im Jahr 2011 die zuständigen Behörden im Rahmen der Marktüberwachung dem Hersteller, Importeur oder Händler das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände und Sätze untersagt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

9.      In wie vielen Fällen gab es zu Silvester 2011/2012 durch Bürgermeister Verordnungen nach § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz 2010 (Aufschlüsselung der Anzahl auf die einzelnen Gemeinden)?

 

10.  Wie viele Kontrollen oder sonstigen Vollzugsmaßnahmen (z.B. Schwerpunktaktionen) wurden im Zusammenhang mit der Einfuhr von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) von den nach dem Pyrotechnikgesetz zuständigen Behörden mit den zuständigen Behörden des BMF, des BMVIT und/oder den Bezirksverwaltungsbehörden im Jahr 2011 durchgeführt (Aufschlüsselung auf Behörden und Aktionen)?

 

11.  Haben Sie im Jahr 2011 die zuständigen Behörden beauftragt, im Handel oder bei Herstellern entsprechende Kontrollen und Probeziehungen von pyrotechnischen
Gegenständen und Sätzen vorzunehmen?
Wenn nein, weshalb nicht?

 

12.  Wenn ja, wie viele dieser Betriebskontrollen gab es?
Wie viele Probenziehungen mit anschließenden Untersuchungen auf Zusammensetzung und Einstufung nach dem Pyrotechnikgesetz 1974 sowie dem Pyrotechnikgesetz 2010 wurden im Jahr 2011 vorgenommen (Aufschlüsselung der Probenanzahl nach Rechtsgrundlage sowie auf Bundesländer, Handels- und Herstellerbetriebe)?

 

13.  Wer führte diese Untersuchungen durch?
Welches konkrete Ergebnis erbrachten diese Untersuchungen (Aufschlüsselung auf Tatbestände nach jeweiliger Gesetzesgrundlage sowie auf Bundesländer)?

 

14.  Wie oft mussten die zuständigen Behörden in Betrieben im Jahr 2011 pyrotechnische Gegenstände und Sätze beanstanden?
Wie viele davon wurden im Jahr 2011 beschlagnahmt (Mengenangabe)?
Was waren die genauen Beanstandungs- bzw. die Beschlagnahmegründe (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?


15.  Welche Mengen pyrotechnischer Gegenstände und Sätze wurden in den Jahren 2011 und 2012 vernichtet (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

16.  Welche Mengen pyrotechnische Gegenstände und Sätze wurden um Silvester d.h. vor, während und nach der Silvesternacht 2011/2012 beschlagnahmt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Welche Mengen wurden vernichtet (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

17.  Wie viele Anzeigen wegen Verstoßes nach dem Pyrotechnikgesetz 1974 und nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 mussten im Jahr 2011 erstattet werden (Aufschlüsselung nach Rechtsgrundlage und jeweils nach Bundesländern)?

 

18.  Wie viele Anzeigen wurden nach dem Pyrotechnikgesetz 1974 und nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 um Silvester d.h. vor, während und nach der Silvesternacht 2011/2012 erstattet (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Rechtsgrundlage und jeweils auf Bundesländer)?

 

19.  Wie viele rechtskräftigen Strafen oder sonstige Sanktionen wurden dazu bis dato ausgesprochen (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Rechtsgrundlage und jeweils auf Bundesländer)?
Welche Geldstrafen wurden dabei verhängt (von – bis) (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

20.  Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden im Jahr 2011 mit dem Stichtag 31.12.2011 bzw. zum Jahreswechsel 2011/2012 im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern wegen Körperverletzung (bzw. Delikte gegen Leib und Leben) erstattet?
Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wegen Körperverletzung zu Silvester d.h. vor, Während und nach der Silvesternacht
2011/2012 erstattet (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Gerichte)?

 

21.  Wie wurden diese Anzeigen durch die zuständigen Gerichte erledigt?
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es dazu im Jahr 2011?
Welche rechtskräftigen Strafen oder sonstige Sanktionen wurden dabei durch die Gerichte ausgesprochen (Aufschlüsselung
auf Bundesländer bzw. Gerichte)?


22.  Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden im Jahr 2011 und mit Stichtag 31.12.2011 bzw. zu Silvester d.h. vor, Während und nach der Silvesternacht im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern wegen Sachbeschädigung erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Gerichte)?

 

23.  Wie wurden diese Anzeigen durch die zuständigen Gerichte erledigt?
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es im Jahr 2011?
Welche rechtskräftigen Strafen oder sonstige Sanktionen wurden dabei ausgesprochen (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

24.  Wurden die „fliegenden Händler“ auch anlässlich Silvester 2011/2012 kontrolliert?
Wenn ja, wie viele Händler und mit welchem Ergebnis?
Welche Mengen pyrotechnischer Gegenstände oder Sätze mussten bei diesen beschlagnahmt werden (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

 

25.  Wie viele Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz 1974 bzw. nach dem Pyrotechnikgesetz 2011 mussten in diesem Zusammenhang erstattet werden (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Rechtsgrundlage sowie auf Bundesländer)?

 

26.  Wie viele Unfälle mit Personenschaden durch pyrotechnische Gegenstände oder Sätze gab es in Summe im Jahr 2011 sowie um die Jahreswende 2011/2012 (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Jahr bzw. Jahreswende sowie jeweils auf die einzelnen Bundesländer)?

 

27.  Wie viele Unfälle mit Sachschäden durch pyrotechnische Gegenstände oder Sätze gab es in Summe im Jahr 2011 sowie um die Jahreswende 2011/2012 (Ersuche um Aufschlüsselung nach Jahr bzw. Jahreswende sowie jeweils auf die einzelnen Bundesländer)?

 

28.  Wie viele Anzeigen wurden um Silvester 2011/2012 d.h. vor, während und nach der Silvesternacht wegen eines Verstoßes nach dem Pyrotechnikgesetz 1974 und nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 erstattet (Ersuche um Aufschlüsselung nach Rechtsgrundlage sowie auf die einzelnen Bundesländer)?
Was waren die Gründe dafür?


29.  Welche Strafen und/oder sonstige Sanktionen wurden dabei ausgesprochen (Ersuche um diesbezügliche Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

 

30.  Wie viele Personen wurden um Silvester d.h. vor, während und nach Silvesternacht 2011/2012 wegen Verwaltungsübertretungen oder nach strafrechtlichen Bestimmungen (StGB) festgenommen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

31.  Wie viele Anzeigen wurden um Silvester d.h. vor, während und nach Silvesternacht 2011/2012 wegen ungebührlicher Lärmerregung erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

32.  Wie viele Großfeuerwerke wurden im Jahr 2011 durch Bezirkshauptmannschaften bewilligt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Wie viele Großfeuerwerke wurden ohne Genehmigung durchgeführt?

 

33.  Wie viele Verletzte bzw. sonstige Schadensfälle (z.B. Sachschäden) gab es 2011 bei diesen Großfeuerwerken (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Wie viele gab es bei nicht genehmigten Großfeuerwerken?

 

34.  Wie viele Strafanzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz bzw. anderen Gesetzen (z.B. StGB) mussten nach Abfeuern von Großfeuerwerken 2011 erstattet werden (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Verwaltungsstrafanzeigen und gerichtlichen Anzeigen sowie auf Bundesländer)?

 

35.  Wie viele Verkehrsunfälle (mit sowie ohne Personenschaden) gab es in der Silvesternacht 2011/2012 (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

36.  Wie viele dieser Verkehrsunfälle fanden unter Alkoholeinfluss statt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?