12825/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.10.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend „Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern

(Pyrotechnikmaterialien) für die Jahre 2010 und 2011

 

Mit der AB 6522/XXIV.GP vom 14.12.2010 wurden die Fragen zur Zollkontrolle von Feuerwerkskörpern für das Jahr 2009 beantwortet. Ausführlich wurden in diesem Zusammenhang die zollrechtlichen Aufgaben dargestellt. So haben seit dem Jahr 2010 die Zollbehörden an der Vollziehung des neuen Pyrotechnikgesetzes 2010 mitzuwirken.

 

Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen für die Jahre 2010 und 2011 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

Anfrage:

 

1.      Wie viele Importeure aus EU-Mitgliedsstaaten bzw. Drittstaaten führten in den Jahren 2010 und 2011 Importe von pyrotechnischen Artikeln (z.B. Feuerwerkskörpern) und Materialien nach Österreich durch (Aufschlüsselung auf Staaten und Jahre)?

 

2.      Wie viele Tonnen pyrotechnischer Artikel (z. B. Feuerwerkskörper) und Materialien wurden nach den vorliegenden Meldungen in den Jahren 2010 und 2011 nach Österreich insgesamt importiert (Aufschlüsselung auf Jahre)?


3.      Wie viele Tonnen davon kamen aus EU-Staaten (Aufschlüsselung auf Länder und Jahre)?

 

4.      Wie viele Tonnen davon kamen aus Drittstaaten (Aufschlüsselung auf Länder und Jahre)?

 

5.      Wie viele dieser Importe aus Drittstaaten wurden in den Jahren 2010 und 2011 durch die Zollbehörden kontrolliert (Aufschlüsselung auf Tonnen und Jahre)?

 

6.      Welche Mengen wurden dabei in den Jahren 2010 und 2011 kontrolliert (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

7.      Wie viele und konkret welche Beanstandungen gab es durch die zuständigen Zollbehörden in den Jahren 2010 und 2011 bei der Einfuhr von pyrotechnischen Artikeln aus Drittstaaten (ersuche um Aufschlüsselung auf Produkte und Jahre)?

 

8.      Wie viele Importeure waren davon betroffen?
Aus welchen Ländern stammten diese beanstandeten pyrotechnischen Produkte (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?

 

9.      Welche Mengen mussten in den Jahren 2010 und 2011 beschlagnahmt bzw. vernichtet werden (Aufschlüsselung der jeweiligen Mengen auf Herkunft und Jahre)?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde dies vorgenommen?

 

10.  Wurden durch die zuständigen Zollbehörden den Importeuren aufgrund derartiger Kontrollen in den Jahren 2010 und 2011 nachträglich Auflagen vorgeschrieben?
Wenn ja, welche?

 

11.  In welcher Form wurden in den Jahren 2010 und 2011 die Kontrollen durchgeführt (z.B. Kontrolle der Importpapiere, Kontrolle der Produkte auf Kennzeichnung, Probenziehungen)?

 

12.  Wurden bei der Einfuhrkontrolle von pyrotechnischen Artikeln bzw. Feuerwerkskörpern durch die zuständigen Zollbehörden Proben gezogen, um die Einhaltung zollrechtlicher Bestimmungen oder die Zusammensetzung der Feuerwerkskörper bzw. die Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes zu überprüfen?
Wenn nein, weshalb nicht?
 Wenn ja, wie viele und welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen?
Wenn ja, welche Anstalt führte diese Untersuchungen durch?


13.  Welche zollrechtlichen Bestimmungen gelten derzeit für die Einfuhr von Pyrotechnikmaterialien (z.B. Feuerwerkskörper aus Drittstaaten)?
Welche zollrechtlichen Bestimmungen gelten für die Einfuhr von Chemikalien, die für die
Herstellung von Feuerwerkskörpern bestimmt sind?
Sind Änderungen geplant?