13/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Winterreifenpflicht f
ür Busse

Mit der 27. KfG-Novelle im Jahr 2006 wurde die Winterreifenpflicht für LKW und Busse vom 15. November bis 15. März jeden Jahres eingeführt. Mit der 29. KfG-Novelle wurde diese Winterreifenpflicht für LKW auf 1. November bis 15. April ausge­dehnt; Busse müssen lediglich vom 1. November bis 15. März Winterreifen benutzen. Die Winterreifenpflicht für PKW ist neu, wobei diese zwischen dem 1. November und 15. April, nur bei winterlichen Fahrverhältnissen und nur bei Inbetriebnahme des Autos gilt.

Obwohl oder gerade weil diese Regelungen neu sind, stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage

1.        Wie viele Strafen wurden 2006/07 bzw. 2007/08 wegen nicht montierter Winterreifen bzw. nicht mitgeführter Schneeketten bei Bussen zwischen dem 15. November und 15. März ausgesprochen?

2.        Wie viele Strafen wegen zwischen dem 15. November und dem 15. März nicht montierter Winterreifen bzw. nicht mitgeführter Schneeketten wurden

a.    bei Bussen mit inländischem Kennzeichen

b.     bei Bussen mit ausländischem Kennzeichen ausgesprochen?

3.        Wann genau (Datum, Uhrzeit) wurde wo kontrolliert und welche Strafen wurden jeweils ausgesprochen?

4.        Wie hoch waren die jeweils ausgesprochenen Geldstrafen in den einzelnen Bundesländern?

5.        Gab es für die betroffenen Lenker außer der Verhängung einer Geldstrafe weitere Konsequenzen und wenn ja, wo, warum und welcher Art waren diese sonstigen Konsequenzen?

6.        Wie häufig haben sich kontrollierte Buslenker, die ohne Winterreifen/Schnee­ketten unterwegs waren, mit welchen Konsequenzen geweigert, die Geldstrafe zu zahlen?