13219/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.12.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Beschneiung, Klimawandel und Förderung

 

Beschneiungsanlagen sind seit Jahren ein fixer Bestandteil im Wintertourismus, um die erforderliche Schneesicherheit zu gewährleisten. Ein begrenztes Ausmaß an Grundbeschneiung im Interesse einer konkurrenzfähigen Tourismuswirtschaft wurde von der Bevölkerung bislang auch weitgehend akzeptiert.

 

In den letzten Jahren ging die Anlagenzahl bzw. das technisch beschneite Flächenausmaß jedoch besorgniserregend nach oben. Die rasante Zunahme an technischen Anlagen zur Pistenattraktivierung stößt bei der Bevölkerung zunehmend auf Ablehnung und steht immer öfter im Widerspruch zur Sicherung der Naturraumqualität als wichtigste Basis für eine erfolgreiche KundInnenbindung im Qualitätstourismus. Immer mehr Flächen sollen immer länger und bei immer höheren Temperaturen beschneit werden. Das ist das derzeitige Bestreben vieler Seilbahnbetreiber, um der deutlichen Erwärmung in den Alpen mit wärmeren Wintern und immer häufiger auftretendem Schneemangel zu begegnen. Inzwischen sind Schneekanonen zum Symbol einer aus dem Ruder laufenden Vermarktung der Alpenregion geworden.

 

Vor dem Hintergrund der Prognosen von KlimaexpertInnen, die die Grenzen der Schneesicherheit von derzeit 1300 m bis zum Jahr 2050 auf mindestens 1600 m verschoben sehen, ist die planlose Aufrüstung mit Beschneiungsanlagen auch wirtschaftlich problematisch, ganz davon abgesehen, dass diese aufgrund ihres beträchtlichen Energieverbrauchs zur Verstärkung des Klimawandels beitragen.

Um hier eine einigermaßen planvolle und nachhaltige Entwicklung in ökologischer und ökonomischer Hinsicht zu erreichen, ist eine ganzheitliche Betrachtung und eine politische Weichenstellung unumgänglich. Im Sinne eines nachhaltigeren Einsatzes von Finanzmitteln müssen Investitionen der Öffentlichen Hand in Beschneiungsanlagen grundsätzlich überdacht werden. Offene Fragen in Bezug auf die Umweltverträglichkeit müssen zu neuen strengen Genehmigungs- und Förderkriterien führen. Fragen des Klima-, des Gewässer- und des AnrainerInnenschutzes sind dabei im Besonderen stärker zu berücksichtigen.

 


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wieviel Prozent aller Pisten werden künstlich beschneit, aufgelistet nach Bundesländern?

2)    Wie hat sich die Anzahl der Beschneiungsanlagen in den letzten fünf Jahren in Österreich entwickelt, und inwieweit hat sich die durchschnittliche Einsatzdauer pro Saison einer Anlage seitdem verändert, aufgelistet nach Bundesländern?

3)    Wie hoch war jeweils die öffentliche Förderung dieser in den letzten 5 Jahren errichteten Anlagen, aufgelistet nach Standort, Höhenlage und Betreiber?

4)    Wie hoch war der CO2-Ausstoß, Energieaufwand und Wasserverbrauch (pro Jahr und Hektar) dieser in den letzten 5 Jahren errichteten Anlagen aufgelistet nach Standort, Höhenlage und Betreiber?

5)    Wie hoch ist der Energie- und der Wasserverbrauch der in Betrieb stehenden Anlagen in Summe, inklusive der Energieleistung für die Befüllung der Pumpspeicherteiche pro Jahr, aufgelistet nach Bundesländern?

6)    Anhand welcher Kriterien wird über die Förderung von Beschneiungsanlagen entschieden? Inwieweit gehen der Klimawandel (zB über Exposition, Seehöhe) und andere ökologische Aspekte als Kriterien in die Förderentscheidung ein, und welche Gewichtung wird diesen Faktoren zugemessen?

7)    Wie viele Speicherteiche für die künstliche Beschneiung gibt es derzeit in Österreich, aufgelistet nach Bundesländern und danach, ob sie bundes-gefördert wurden oder nicht? a) Welches Wasservolumen darf jeweils in die einzelnen Speicherteiche eingeleitet werden (genehmigter Gesamtjahreskonsens)? b. Wird die Einhaltung der in den Genehmigungsbescheiden festgelegten Vorgaben wie Restwassermengen, Beschneiungszeiten und anderen Auflagen kontrolliert? Wenn ja, wie oft, in welchem Ausmaß und durch wen?

8)    In welcher Gesamtmenge wird Wasser in Trinkwasserqualität zur Beschickung von Beschneiungsanlagen herangezogen?

9)     Aus welchen Gewässern, Trinkwasserquellen usw. und in welchem Umfang (l/s) wurde die Wasserentnahme für die jeweiligen Anlagen genehmigt?

10)  Welche Kontrollmaßnahmen werden konkret gesetzt, um die Qualitätssicherung des Wasserregimes im Einflussbereich von Beschneiungsanlagen sicherzustellen?

11)  Inwieweit spielen bei Genehmigungsverfahren die Schneesicherheit und damit die ökologisch/ökonomischen Rahmenbedingungen des Projekts eine entsprechende Rolle?

12) Werden von der Öffentlichen Hand nachhaltige Naturschnee-Wintersportstandorte bzw.-projekte gefördert? Wenn ja, welche und in welcher Form? (Eine entsprechende Förderung könnte zB im Sinne des Klimaschutzes eventuelle Ausfälle infolge Schneearmut abfedern.)

13) Wie werden Sie sicherstellen, dass gemäß der Alpenkonvention, Protokoll Tourismus, mit dem die Vertragsparteien auf das Ziel einer nachhaltigen und ökologisch verträglichen Tourismusentwicklung verpflichtet werden, eine Beschneiung nur in örtlichen Kälteperioden und nur unter den jeweiligen ökologischen, hydrologischen und klimatischen Voraussetzungen zulässig ist?


14)  Wie wird sich nach Ihrer Auffassung der Kimawandel auf die Neuerrichtung von Beschneiungsanlagen auswirken?

15) Was plant die Bundesregierung, um besser auf die Folgen des Klimawandels im Wintertourismus reagieren zu können?