13408/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.12.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Drogenkriminalität in Innsbruck

 

 

Die Organisierte Drogenkriminalität in Innsbruck stellt weiterhin ein Problem für die Sicherheit dar; insbesondere Zuwanderer stehen dabei immer wieder im Fokus der Ermittlungen, wie ein Artikel aus der Tiroler Tageszeitung verdeutlicht.

 

"Die illegalen Geschäfte der Innsbrucker Suchtgiftszene waren am Donnerstag Thema in gleich zwei Verhandlungssälen des Landesgerichts. Auf den Anklagebänken saßen sechs Nordafrikaner und ein Palästinenser. Vor Richterin Theresa Giner gab ein 42-jähriger Marokkaner zu, Mitte September sechs Kilo Haschisch im Pkw von Italien nach Innsbruck geschmuggelt zu haben. Auch sein angeblicher Abnehmer, ein 36-jähriger Landsmann, saß auf der Anklagebank. Der räumte nur ein, bei der Weitergabe des Suchtgifts an zwei weitere Marokkaner quasi als Aufpasser anwesend gewesen zu sein. Dennoch setzte es Haftstrafen: zwölf Monate für den Schmuggler, neun für den Empfänger (nicht rechtskräftig). Drogenhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung waren die Anklagepunkte im zweiten Verhandlungssaal. Auf der Anklagebank mussten vier Nordafrikaner und ein Palästinenser Platz nehmen. Die Beschuldigten gaben durchaus zu, Suchtgift konsumiert und verkauft zu haben. Aber nicht im Kilobereich. Wie die Polizei herausfand, sollen die Angeklagten die illegale Ware in Verstecken (Bunkern) im gesamten Stadtgebiet verteilt haben. Fast drei Kilo Suchtgift konnten die Beamten in derartigen Bunkern sicherstellen." (Tiroler Tageszeitung vom 5. 10. 2012)

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Personen der sog „Nordafrikanerszene“, die vorwiegend im Bereich des Drogenhandels in Innsbruck tätig sind, konnten 2012 verhaftet werden?
  2. Bei wie vielen dieser Personen konnte die „wahre Identität“ mittlerweile geklärt werden?

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass es aufgrund der engen Zusammenarbeit der österreichischen Verfolgungsbehörden mit den marokkanischen Behörden mittlerweile möglich ist, aufgrund von Abgleichen von Fingerabdrücken die wahre Identität von einzelnen Mitgliedern festzustellen?
  2. Bei wie vielen Personen war dies im Jahr 2012 möglich?
  3. Wurden diese Personen abgeschoben bzw. besteht die Möglichkeit diese Personen abzuschieben?
  4. Wenn nein, weshalb?
  5. Entspricht es den Tatsachen, dass Marokko für straffällige Mitglieder dieses Personenkreises, trotz Kenntnis der wahren Identität, keine Rückreisezertifikate ausstellt?
  6. Wenn ja, weshalb?
  7. Gibt es diesbezüglich schriftliche negative Stellungnahmen?
  8. Wenn ja, welche Begründung wird angeführt?
  9. Entspricht es den Tatsachen, dass selbst bei marokkanischen Strafhäftlingen, die von sich aus ihre Strafvollstreckung gerne in Marokko durchführen wollen, auch bei diesen Personen keine Rückreisezertifikate ausgestellt werden?
  10. Gibt es von Seiten des Ministeriums Bestrebungen, dass mit dem Staat Marokko hinsichtlich der oben genannten Problematik bilaterale Verträge abgeschlossen werden, die es ermöglichen würden, entsprechende Rückreisezertifikate für die oben genannten Personen zu erlangen?
  11. Wenn nein, weshalb?
  12. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen bzw. welche Gespräche haben wann und wo stattgefunden?
  13. Wie viele Personen, die der sog „Nordafrikanerszene“ zugehörig sind, befinden sich noch im Asylverfahren?
  14. Gibt es Fälle, in denen Mitglieder der sog „Nordafrikanerszene“ überhaupt den Status eines Asylanten erreicht haben?
  15. Wenn ja, wie viele konkrete Fälle hat es gegeben?
  16. Wenn nein, was geschieht mit den Personen, wenn das Asylverfahren negativ abgeschlossen wurde?
  17. Wie viele Angehörige der sog „Nordafrikanerszene“ sind laut Schätzung des Ministeriums derzeit in Innsbruck aufhältig (illegale sowie legale)?
  18. Wie viele sog „Bunker“ wurden im Jahr 2012 in Innsbruck und Umgebung von den Ermittlungsbehörden ausgehoben?
  19. Wie viel Suchtgift, welches der „Nordafrikanerszene“ zuzuordnen ist, wurde sichergestellt?
  20. Welcher Verkaufserlös hätte durch den Verkauf des oben sichergestellten Suchtgiftes erzielt werden können?
  21. Wie viele Bargeldüberweisungen von Innsbruck ins benachbarte Ausland kann der sog „Nordafrikanerszene“ zugeordnet werden?
  22. Was geschieht mit dem Erlös der sichergestellten Bargeldbeträge?